Antrag auf Briefwahl

Gemäß § 14 Wahlordnung beantrage ich hiermit eine Stimmabgabe durch Brief (Briefwahl) im Rahmen der Gruppenurwahlen an der Universität des Saarlandes.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mir die Briefwahlunterlagen inklusive der Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 01. Juni 2024 per Post zugesendet werden können und die Beantragung der Briefwahl nur bis zum 11. Juni 2024 möglich ist.

Antrag auf Stimmabgabe durch Brief für die Gruppenurwahlen

Angaben zur Person
Die Angaben sind für die korrekte Zuordnung bzw. Identifizierung der wählenden Person erforderlich.
Postadresse
Sie können sich Ihre Wahlunterlagen an Ihre dienstliche oder private Adresse senden lassen.
Hinweise & Absenden
Hinweise zum Datenschutz und zum Verlust der Wahlunterlagen:
Meine Daten werden zum Zweck der Beantragung der Stimmabgabe durch Brief (Briefwahl) durch das Wahlbüro der Universität des Saarlandes gespeichert, verarbeitet und genutzt. Meine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ende des Erhebungsgrunds gelöscht. Ich kann meine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen sowie Auskunft oder die Löschung meiner Daten verlangen. Weitere Hinweise zum Datenschutz habe ich der Datenschutzerklärung der Universität des Saarlandes entnommen.
Bei persönlich verschuldetem Verlust der Briefwahlunterlagen können keine Ersatzunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Bitte achten Sie daher sorgfältig auf Ihre Unterlagen. Nur im Falle von Nicht-Zustellung der Unterlagen (z.B. Verlust beim Postversand), können Sie neue Unterlagen beantragen. Dem Antrag ist eine Eidesstattliche Versicherung beizufügen, mit der Sie bestätigen, dass die Unterlagen nicht zugestellt wurden. Bitte kontaktieren Sie hierfür zunächst die Wahlleitung. Sollten Sie fehlerhafte Unterlagen erhalten oder die Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt haben, können Sie diese gegen neue austauschen. Auch in diesem Fall kontaktieren Sie bitte zunächst die Wahlleitung.