Schülerbetriebspraktika

Schülerbetriebspraktikum

Informationen zur Durchführung von zwei- bzw. dreiwöchigen Pflichtpraktika von Schülerinnen und Schülern an der Universität des Saarlandes

Voraussetzungen

  1. Die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Ableistung des Praktikums bei der Universität des Saarlandes muss bei unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern vorliegen.
  2. Die (verantwortliche) Betreuung der Schülerin bzw. des Schülers während des Praktikums muss gewährleistet sein.
  3. Die Bescheinigung der Schule über das Praktikum muss der Einrichtung vorliegen.

 

Informationen für Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten:
Wenn Sie an einem Schülerpraktikum interessiert sind, wenden Sie sich bitte direkt mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung an die jeweilige Fakultät bzw. Fachrichtung. Informationen zu den Fakultäten finden Sie hier.

Informationen für Fakultäten:
Personalrechtlich bestehen keine Bedenken, wenn unter den o.g. Voraussetzungen von Einrichtungen der Universität des Saarlandes Zusagen für diese Art von Praktika gegeben werden. Die Personalabteilung muss nicht beteiligt werden (bei FOS-Praktika, "freien" Praktika", Arbeitserprobung etc. ist die Beteiligung der Personalabteilung erforderlich).

Die Schülerinnen und Schüler sind während des Praktikums über den jeweiligen Schulträger unfall- bzw. haftpflichtversichert.

Weitere Informationen können Sie den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe 1 entnehmen.