Fragen von A-Z
Wann werden die Abschlussdokumente erstellt?
Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records) werden unmittelbar nach Vorliegen der letzten Prüfungsleistung erstellt und müssen nicht gesondert beantragt werden. Ihre Ausstellung dauert i.d.R. 10 bis 14 Tage nach Eingang der letzten Bewertung im Prüfungsamt. Die Vervollständigung der Urkunde kann aufgrund einer zweiten Unterschrift länger dauern.
Eine gesonderte Benachrichtigung nach Fertigstellung der Dokumente ergeht nicht. Von daher bitte zu gegebener Zeit direkt beim Prüfungsamt Psychologie nachfragen. Abschlussdokumente können (bevorzugt) direkt im Prüfungsamt Psychologie abgeholt oder (bei Voreinsendung von 5 Euro) auch per Einschreiben zugesandt werden. Eine Abholung durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht ebenfalls möglich. Eine vorgezogene Übergabe des Zeugnisses bzw. ToR (z. B. für zeitnahe Bewerbungen) und spätere Abholung der Urkunde ist möglich.
Zusatzanträge auf Neuberechnung der Gesamtnote oder Aufnahme zusätzlicher Leistungen sollten spätestens mit Ablegen der letzten Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge bleiben unberücksichtigt.
⏩ Urkunde
⏩ Zeugnis
⏩ Transcript of Records
⏩ Diploma Supplement
Wie kann man sich Leistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung von Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen ist in der Prüfungsordnung der Fakultät 5 (jetzt: Fakultät HW) der Universität des Saarlandes für Bachelor- und Master-Studiengänge vom 05. November 2015 in § 19 geregelt. Eine Anerkennung setzt demnach voraus, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die sie ersetzen sollen. Kein wesentlicher Unterschied besteht, wenn Studienzeiten und die erbrachten Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen gemessen in Lernergebnissen, den Anforderungen des betreffenden Faches an der Universität des Saarlandes genügen. Dabei können auch nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Credit Points (CP) angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß § 7, Absatz 6, Nr. 8 o. g. Prüfungsordnung durch den Prüfungsausschuss in Abstimmung mit den jeweiligen Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen.
Die Anerkennung von Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen ist ein zweistufiger Prozess:
- Zunächst ist durch die/den Modulverantwortliche/n bzw. die/der Fachvertreter/in festzustellen, dass kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die sie ersetzen sollen. Dies ist gegeben, sofern kein wesentlicher Unterschied in den Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen hinsichtlich der Inhalte, Anforderungen und Lernergebnisse sowie des Studienaufwands nachgewiesen werden kann. Zur Überprüfung besteht eine Mitwirkungspflicht des Studierenden, d. h. es sind der/dem Modulverantwortlichen bzw. der/dem Fachvertreter/in entsprechende aussagekräftige Dokumente (Transcript of Records, Modulbeschreibungen) vorzulegen. Eine reine Notenübersicht ist hierzu i. d. R. nicht ausreichend. Die zuständigen Modulverantwortlichen sind dem jeweiligen Modulhandbuch zu entnehmen oder beim betroffenen Fach nachzufragen.
- Kann kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden, liegt die formale Entscheidung auf Anerkennung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der die Äquivalenz einer Leistung, ggf. die Umrechnung zugeordneter Noten und Credit Points (CP) feststellen muss.
Nach erfolgreichem Abschluss beider Schritte gilt die Leistung als anerkannt und wird in das Studienkonto der/des Antragstellerin/Antragstellers übernommen.
Bei der Anerkennung von Leistungen z. B. während eines Auslandsstudiums ist es anzuraten, Fragen der Äquivalenz der Leistungen bereits vor Antritt des Auslandssemesters mit dem/der Modulverantwortlichen bzw. dem/der Fachvertreter/in zu klären.
Bei der Anerkennung von Leistungen aus einem Nebenfach gelten folgende Mindestanforderungen: Der Nachweis von mindestens 4 SWS Lehre, mindestens 8 CP Studienaufwand sowie (mindestens) eine benotete Prüfungsleistung. Die/Der Fachvertreter/in entscheidet in diesem Fall, ob a) eine Anerkennung prinzipiell möglich ist und b) wenn ja, welche der nachgewiesenen Leistungen für eine Anrechnung als Nebenfach übernommen werden; ggf. kann dies auch eine Zusammenstellung verschiedener Leistungen sein. Eine entsprechende Prüfung – im Zuge eines Einzelantragsverfahrens – ist prinzipiell auch bei Nebenfächern möglich, für die keine Vereinbarung als Nebenfach besteht; hier entscheidet in gleicher Weise das betroffene Fach bzw. der/die Fachvertreter/in des Faches.
Antragsformular: hier
In welchen Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht?
Bei Seminaren, Praktika und Projektarbeiten besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen Präsenz. Der Dozent/die Dozentin weist auf diese zu Beginn der Lehrveranstaltung hin.
Wenn nicht anders geregelt, sind bei Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 SWS maximal zwei, bei Lehrveranstaltungen im Umfang von 1 SWS maximal ein unentschuldigter Fehltermin zulässig. Bei einer geringeren Zahl zulässiger Fehltermine weist die Dozentin/der Dozent zu Beginn der Lehrveranstaltung darauf hin.
Wird von Teilnehmern die Anzahl der möglichen unentschuldigten Fehltermine überschritten und kann zu zusätzlichen Fehlterminen ein triftiger Versäumnisgrund nachgewiesen werden (z. B. über ein ärztliches Attest), entscheidet der Dozent/die Dozentin über die Möglichkeit einer kompensatorischen Leistung. Dabei darf die Anzahl aller Fehltermine bei Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 SWS aber nicht vier und bei Lehrveranstaltungen im Umfang von 1 SWS nicht zwei überschreiten. Andernfalls gilt die Nachweispflicht als nicht erfüllt und damit die Studienleistung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.
Bei Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Vorlesung, in der allerdings eine Prüfungsvorleistung (z. B. im Master-Studiengang) erworben wird, kann andere Nachweise erfordern, wie die aktive Teilnahme und Bearbeitung von Arbeitsaufträgen, die eine regelmäßige Teilnahme einschließen.
Wie wird eine Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen und wo wird ein Attest eingereicht?
Eine Prüfungsunfähigkeit wird durch ein schriftliches ärztliches Attest nachgewiesen (keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, da im prüfungsrechtlichen Sinne "Arbeitsunfähigkeit" nicht gleichbedeutend ist mit "Prüfungsunfähigkeit"). Dieses ist direkt (möglich per Postbrief oder Direkteinwurf) an das Prüfungsamt Psychologie zu senden (nicht an die Prüfer/innen und nicht in digitaler Kopie).
Vordruck: hier
⏩ Prüfungsunfähigkeit
Wie lange werden Leistungsnachweise eines Studiums aufbewahrt?
Schriftliche Prüfungen (Klausuren), Protokolle von mündlichen Prüfungen, einzelne Leistungsnachweise und Abschluss-Arbeiten haben eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren. Allerdings werden Datenträger, die Abschluss-Arbeiten beigefügt wurden, bereits nach 2 Jahren (gemäß DSGVO) vernichtet, falls diese für die Arbeit erhobene Datensätze beinhalten.
Kopien der Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis) habe eine Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren. Auf ihrer Grundlage können bei Verlust der Originaldokumente Zweitausfertigungen (mit gleichem Schriftzug auf den Ersatzdokumenten) erstellt werden.
Wie stellt man einen Ausnahmeantrag?
Ausnahmeanträge sind als formloses Schreiben an den Prüfungsausschuss Psychologie zu richten. Sie dienen Zwecken wie der Fristverlängerung von Nachreichfristen oder der Fortschrittskontrolle, der Verlängerung von Bearbeitungszeiten bei Abschluss-Arbeiten oder wenn Einspruch gegen die Bewertung einer Prüfung eingelegt werden soll. Ausnahmeanträge sind immer in Papierform und eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Digitale Einreichungen (per E-Mail oder angefügter PDF) stellen keine rechtsgültige Form für Ausnahmeanträge dar.
Weiterführende Informationen: hier
Wann und wie bewirbt man sich für eine Bachelor-Arbeit?
Thema der Bachelor-Arbeit (12 CP) ist eine begrenzte empirische Fragestellung oder theoretische Aufgabenstellung der Psychologie, die eigenständig unter Anleitung bearbeitet wird. Die Arbeit entstammt damit einem der Teilgebiete der Psychologie. Der/die Kandidat/in kann Themenvorschläge machen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Alle Studierenden nehmen an einem Begleitseminar (2 CP) ihres Betreuers bzw. der jeweiligen Arbeitseinheit teil. Dieses dient der Klärung allgemeiner Fragen, der Präsentation und Besprechung eines Exposés, das jede/-r Studierende zu Beginn der Arbeit erstellt, und ggf. zur Präsentation und Besprechung von Teilergebnissen.
Jede/r Professor/inn/en und Privatdozent/inn/en der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften betreuen Bachelor-Arbeiten. In Absprache mit den verantwortlichen Lehrstuhlinhabern können auch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der FR Betreuer/in sein. Alle Prüfer/innen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelantrag bestellt werden.
Als Daumenregel besitzen empirische Bachelor-Arbeiten 20-40 Seiten und theoretische Bachelor-Arbeiten 40-60 Seiten.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind
- eine Immatrikulation in den Bachelor-Studiengang Psychologie;
- der Nachweis von mindestens 120 CP;
- der Nachweis aller Modulprüfungen aus den Grundlagenbereichen.
Sind o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann eine Zulassung zur Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird dann innerhalb von 4 Wochen nach der Zulassung zur Bachelor-Arbeit gestellt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt entsprechend Betreuer/Erstgutachter und Zweitgutachter als Prüfer. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas und das Thema werden aktenkundig gemacht (Übernahme in HIS-POS).
Die Bearbeitungszeit beträgt 11 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 2 Wochen verlängert werden. Ein Thema kann einmalig innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden, ohne dass die Arbeit als erstmalig nicht bestanden gilt. Ein neues Thema ist dann binnen 4 Wochen auszugeben. Wird die Bearbeitungszeit nicht eingehalten, so ist die Bachelor-Arbeit nicht bestanden. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Bachelor-Arbeit auch als Gruppenarbeit von maximal zwei Kandidaten anzufertigen, allerdings nur dann, wenn sich schriftlich begründen lässt, warum keine andere Form der Erstellung möglich ist. Die Bachelor-Arbeit ist in drei (bei Gruppenarbeiten: vier) fest gebundenen Exemplaren bei Prüfungsamt einzureichen. Teil der Arbeit ist die schriftliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden.
Die Bachelor-Arbeit ist spätestens nach 2 Monaten durch ein schriftliches Gutachten mit Note durch die Prüfer zu bewerten. Bei unterschiedlichen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Weichen die Noten jedoch um mehr als 1,0 Notenpunkte voneinander ab oder bewertet einer der Prüfer die Arbeit mit ‚nicht ausreichend‘ wird ein Drittgutachter bestellt; über die endgültige Note entscheidet dann der Prüfungsausschuss Psychologie. Ist die Bachelor-Arbeit nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Ein neues Thema ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bewertung der ersten Bachelor-Arbeit auszugeben. Eine Rückgabe des Themas ist in diesem Fall nur noch dann möglich, wenn davon im ersten Versuch kein Gebrauch gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Bachelor-Arbeit ist ausgeschlossen. Für die Bachelor-Arbeit besteht eine Freiversuchsregelung. D. h. eine erstmals im vorgesehenen Regelstudiensemester angetretene und nicht bestandene Bachelor-Arbeit kann als Freiversuch geltend gemacht werden.
Themenanfragen von Studierenden werden akzeptiert, wenn maximal eine Modulprüfung aus den Grundlagenbereichen aussteht, diese ausstehende Modulprüfung angemeldet ist, ein Nachweis aller übrigen, notwendigen Prüfungsleistungen vorliegt (Leistungsübersicht). In diesem Fall erfolgt die Themenzuweisung vorbehaltlich. Liegen alle geforderten Prüfungsleistungen vor, kann eine Zulassung zur Bachelor-Arbeit über das Prüfungsamt Psychologie vorgenommen werden; die Arbeit ist dann binnen 4 Wochen beim Prüfungsamt anzumelden. Themenanfragen sind direkt an die Vertreter/innen der Arbeitseinheiten bzw. für die Betreuung zuständige Mitarbeiter/innen zu richten.
Die Abgabe einer Abschluss-Arbeit kann per Einwurf in das Paketfach beim Prüfungsamt Psychologie (Gebäude A13, neben Raum 2.02) oder per Postpaket an die Paketadresse des Prüfungsamtes Psychologie erfolgen. Dabei gilt als Abgabetag der Tag des Einwurfs bzw. der Tag des Poststempels.
⏩ Deckblatt Abschluss-Arbeit
Wie kann man sich für eine Prüfung von den Zulassungsvoraussetzungen befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es die Prüfungsordnung, sich von den Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (z. B. für die Anmeldung der Abschluss-Arbeit oder einer Modulabschlussprüfung im Master) befreien zu lassen.
Allerdings sind dabei bestimmte Bedingungen zu erfüllen:
- Anträge werden nur in fortgeschrittenen, frühestens ab Ende des 2. Fachsemesters (Vollzeit) genehmigt.
- Auch darf die Differenz zu den geforderten Mindest-CP nicht größer als 15 CP sein.
- Grundsätzlich darf bei dem Nachweis mehrerer Voraussetzungen nur maximal eine Zulassungsvoraussetzung verletzt sein. Auch darf bei fehlenden Einzelleistungen nur maximal eine Leistung fehlen (z. B. mindestens 2 der 3 Prüfungsvorleistungen bei Anmeldung einer Modulabschlussprüfung im Master-Studiengang müssen vorliegen); die vorzeitige Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung setzt zudem die Zustimmung der Prüferin/des Prüfers voraus.
- Wesentliche Abweichungen gegenüber dem Regelstudienplan (z. B. zwei oder mehr fehlende Modulprüfungen vorheriger Fachsemester) sowie Unterschreitungen der Mindestleistung in Credit-Points nach der Fortschrittskontrolle stellen einen Ablehnungsgrund dar.
Antragsformular: hier
⏩ Zulassungsvoraussetzungen
Wie bewirbt man sich für ein Master-Studium Psychologie?
Informationen zur Bewerbung allgemeiner Master Psychologie: hier
Informationen zur Bewerbung klinischer Master Psychologie (KliPPt): hier
Informationen zum Bewerbungsverfahren: hier
Checkliste nachzuweisender Module: hier
Erläuterung zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen: hier
Wie ist das Deckblatt bei einer Bachelor- oder Master-Arbeit zu gestalten?
Für das Deckblatt von Bachelor- und Master-Arbeiten gibt es eine feste Vorgabe, die strikt einzuhalten ist. Auch bei englisch-sprachigen Arbeiten ist diese und die Eidesstattliche Erklärung am Ende der Arbeit immer in deutscher Sprache zu verfassen. Eine Information zur Vorgabe findet sich: hier
Alternativ gibt es für Abschluss-Arbeiten eine entsprechende Druckformatvorlage (Microsoft Word).
Auf weitere Angaben (wie die Nennung von Arbeitseinheiten oder anderen Einrichtungen, unzutreffende Ergänzungen wie "zur Erlangung des akademischen Grades..." oder eine Übersetzung von Bachelor-Arbeit in "bachelor thesis") ist auf jeden Fall zu verzichten.
Abschluss-Arbeiten sind dreifach in gedruckter Form beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen. Eine digitale Einreichung ist nicht möglich. Vor Abgabe sollte kontrolliert werden, ob die Eidesstattliche Erklärung in allen Exemplaren eigenhändig unterschrieben wurde (keine digitale Kopien).
Für den Einwurf der Arbeit hat das Prüfungsamt direkt neben der Eingangstür 2.02 in Gebäude A13 einen speziellen Postkasten mit Paketeinwurf. Beim Einwurf sollte auf zusätzliche Umverpackungen verzichtet werden.
⏩ Bachelor-Arbeit
⏩ Master-Arbeit
Welche Angaben stehen in einem Diploma Supplement?
Beim Diploma Supplement handelt es sich um ein umfangreicheres Dokument, dass obligatorisch mit Beendigung des Master-Studiums ausgehändigt wird. Es dient in erster Linie dazu, die Transparenz sowie akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (in Europa) zu erleichtern. Dazu beschreibt das Diploma Supplement Anforderungen, Inhalte und erworbene Qualifikationen sowie die Art des Abschlusses des Studiums. Darüber hinaus werden auch mit Abschluss erreichte Voraussetzungen für die Weiterbildung (z. B. zur Aufnahme eines Promotionsstudiums oder zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischen Psychotherapeuten) beschrieben. Vervollständigt wird das Diploma Supplement durch Angaben zur Zertifizierung (Akkreditierung, verliehene Qualitätssiegel etc.) und zur Einordnung in das nationale Hochschulsystem.
Ggf. kann das Diploma Supplement auch ergänzende Angaben zur prozentualen Verteilung der Benotung in den Studiengängen (ECTS-Einstufungstabellen) enthalten, die als Vergleichsmaßstab zur (statistischen) Beurteilung der Modul-Noten und der Gesamtnote dienen können.
Ab wann kann man sich exmatrikulieren?
Das Ablegen einer Prüfung setzt grundsätzlich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang voraus. Das gilt für mündliche und schriftliche Prüfungen ebenso, wie für die Berufspraktika (bis zum letzten Praktikumstag) sowie den Tag der Abgabe der Bachelor- oder Master-Arbeit (als Datum der Erbringung der Prüfungsleistung). Liegen alle ausstehenden Studien- und Prüfungsleistungen eines Studiums vor, besteht prinzipiell die Möglichkeit zur Exmatrikulation.
Die sofortige Exmatrikulation birgt aber ein gewisses Risiko in sich, da mit dem Tag der Exmatrikulation der Studierendenstatus unmittelbar aufgehoben wird und kein Zugriff mehr auf das Studienkonto besteht.
Die Korrektur ausstehender Prüfungen, der Nachtrag von Prüfungsleistungen (vor der Exmatrikulation erbracht) sowie die Erstellung der Abschlussdokumente setzen aber keine Einschreibung mehr voraus.
Weiterführende Informationen: hier
Kann man eine Abschluss-Arbeit auch außerhalb der Universität anfertigen?
Von sog. „externen“ oder „außer-universitären“ Abschluss-Arbeiten wird dann gesprochen, wenn die Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung außerhalb der Universität (z. B. in einem Forschungslabor, einer Klinik, einem Unternehmen oder einer anderen Institution) angestrebt wird. Die Prüfungsordnung lässt dies bei Bachelor- und Master-Arbeiten prinzipiell zu.
Die Bereitstellung eines Bachelor- und Master-Arbeitsthemas kann aber nur durch Prüfer/innen der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften erfolgen. Im Falle einer externen Bachelor- oder Master-Arbeit muss diese Person zur Gruppe der Hochschullehrer/innen gehören (also Professor/in oder Privat-Dozent/in sein). Diese Person ist dann automatisch Erstgutachter/in der Arbeit.
Externe Personen sind in Betreuer- oder Zweitprüferfunktion gesondert vor Zulassung zur Abschluss-Arbeit zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen und findet sich: hier
Weiterführende Informationen: hier
⏩ Bachelor-Arbeit
⏩ Master-Arbeit
Wie wird die Fortschrittskontrolle angewendet und für wen gilt sie?
Die Fortschrittskontrolle gilt nach Auslaufen der Corona-Ordnung für neu immatrikulierte Studierende (auch Master) ab dem Wintersemester 2022/23. Damit gelten wieder folgende Regelungen:
Bachelor-Studiengang Psychologie (2020). Eine Studierende oder ein Studierender hat im Rahmen des Bachelor-Studiums mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (Vollzeit) folgende Mindestleistungen zu erbringen:
- nach 6 Semestern mindestens 105 CP;
- nach 9 Semestern mindestens 165 CP.
Auslaufender Master-Studiengang Psychologie. Ein Studierender/Eine Studierende im Rahmen eines Master‐Studiums mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern (Vollzeit) folgende Mindestleistungen zu erbringen:
- nach 2 Semestern mindestens 18 Credit Points;
- nach 4 Semestern mindestens 60 Credit Points;
- nach 6 Semestern mindestens 90 Credit Points.
Erreicht man die Mindestleitung nicht, wird schriftlich darauf hingewiesen. Gleichzeitig wird ein Beratungsgespräch angeboten. Erreicht man die am Ende eines Semesters erwartete Mindestleistung aus selbst zu vertretenden Gründen zum zweiten Male hintereinander nicht, erlischt der Prüfungsanspruch.
⏩ Ausnahmeantrag
Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Klausureinsicht?
Für Prüfungen besteht ein Anspruch auf Einsicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses (zumeist im LSF-System). Der Termin der Einsichtnahme kann außerhalb der Monatsfrist liegen (z. B. bedingt durch die vorlesungsfreie Zeit oder durch andere triftige Gründe). Über andere Fristsetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss Psychologie im Einzelfall.
Während der Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen ist grundsätzlich keine persönliche Anwesenheit des Prüfers oder Modulverantwortlichen erforderlich. Ob während einer Klausureinsicht die Möglichkeit für Rückfragen besteht, entscheidet die aufsichtführende Person vor Ort zu Beginn des Einsichtstermins. Andernfalls können anstehende Fragen gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. Die Klausureinsicht wird von der verantwortlichen Arbeitseinheit organisiert. Rückfragen können an das jeweilige Sekretariat der AE gestellt werden.
Weiterführende Informationen: hier
Wie lange dauert die Korrektur einer Prüfung?
Für Prüfungsleistungen gelten unterschiedliche Korrekturfristen:
- Für eine schriftliche Prüfung (Klausur) regulär 4 Wochen.
- Für eine Hausarbeit oder einen Bericht regulär 6 Wochen.
- Für eine Bachelor-Arbeit regulär 2 Monate.
- Für eine Master-Arbeit regulär 3 Monate.
- Eine mündliche Prüfung wird direkt im Anschluss an die Prüfung bewertet.
Wann und wie bewirbt man sich für eine Master-Arbeit?
Jede/r Professor/inn/en und Privatdozent/inn/en der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften betreuen Master-Arbeiten. In Absprache mit den verantwortlichen Lehrstuhlinhabern können auch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der FR Betreuer/in sein. Alle Prüfer/innen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelantrag bestellt werden. Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Master‐Arbeit sind:
- eine Immatrikulation in den Master‐Studiengang Psychologie;
- der Nachweis von mindestens 70 CP;
- der Nachweis aller Modulprüfungen aus dem Pflichtbereich "Methoden und Diagnostik".
Sind o g. Voraussetzungen erfüllt, kann eine Zulassung zur Master‐Arbeit beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden. Das Thema der Master‐Arbeit wird dann innerhalb von 6 Wochen nach der Zulassung zur Master-Arbeit ausgegeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt entsprechend Betreuer/Erstgutachter und Zweitgutachter als Prüfer. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas und das Thema werden aktenkundig gemacht (Übernahme in HIS‐POS).
Master‐Arbeiten sind grundsätzlich Einzelarbeiten. Gruppenarbeiten von maximal zwei Kandidaten sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, allerdings nur dann, wenn sich schriftlich begründen lässt, warum keine andere Form der Erstellung möglich ist.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängert werden. Ein Thema kann einmalig innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden, ohne dass die Arbeit als erstmalig nicht bestanden gilt. Ein neues Thema ist dann binnen 4 Wochen auszugeben. Wird die Bearbeitungszeit nicht eingehalten, so ist die Master‐Arbeit nicht bestanden. Die Master‐Arbeit ist in drei (bei einer Gruppenarbeit: Gruppenarbeit: vier) fest gebundenen gebundenen Exemplaren Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen. Teil der Arbeit ist die schriftliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden.
Die Master‐Arbeit ist spätestens nach 3 Monaten durch ein schriftliches Gutachten mit Note durch die Prüfer zu bewerten. Bei unterschiedlichen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Weichen die Noten jedoch um mehr als 1,0 Notenpunkte voneinander ab oder bewertet einer der Prüfer die Arbeit mit ‚nicht ausreichend‘ wird ein Drittgutachter bestellt; über die Note entscheidet dann der Prüfungsausschuss Psychologie. Ist die Master‐Arbeit nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Ein neues Thema ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bewertung der ersten Master‐Arbeit auszugeben. Eine Rückgabe des Themas ist in diesem Fall nur noch dann möglich, wenn davon im ersten Versuch kein Gebrauch gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Master‐Arbeit ist ausgeschlossen.
Die Abgabe einer Abschluss-Arbeit kann per Einwurf in das Paketfach beim Prüfungsamt Psychologie (Gebäude A13, neben Raum 2.02) oder per Postpaket an die Paketadresse des Prüfungsamtes Psychologie erfolgen. Dabei gilt als Abgabetag der Tag des Einwurfs bzw. der Tag des Poststempels.
⏩ Deckblatt Abschluss-Arbeit
Wie meldet man sich zu einer Modulabschlussprüfung im Master an?
Prüfungsanmeldungen zu den Modulabschlussprüfungen in den psychologischen Wahlpflichtbereichen erfolgen (bei mündlicher Prüfungsform) über die Sekretariate der jeweiligen Arbeitseinheiten.
Die Studierende melden sich mit einem
- Anmeldebogen (Protokollbogen zu einer Prüfungsleistung im M.Sc Psychologie) und
- drei Bestätigungen zu den Zulassungsvoraussetzungen (Nachweis einer Prüfungsvorleistung im M.Sc Psychologie) an.
Die Prüfungsvorleistungen müssen dem jeweiligen Modul eindeutig zugeordnet sein und sind vor Annahme der Prüfungsanmeldung zu prüfen.
Alle Unterlagen werden im Sekretariat einbehalten und nach Abschluss der Prüfung dem Prüfungsamt übergeben. Die Anmeldungen werden von den Sekretariaten in eine Anmeldeliste übertragen und dem Prüfungsamt Psychologie übermittelt. Von hier aus werden die Daten in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem übertragen. Erst damit sind die Anmeldungen rechtsverbindlich. Die Termine werden durch die Sekretariate spätestens vier Wochen vor Termin beim Prüfungsamt Psychologie gemeldet. Danach werden die Anmeldungen in LSF freigeschaltet, so dass sich Studierende anmelden können.
Hinweis: In Zweifelsfällen (z. B. fehlenden Zulassungsvoraussetzungen, mögliche Ausnahmeregelungen etc.) ist grundsätzlich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu kontaktieren.
⏩ Zulassungsvoraussetzungen
Wie meldet man sich für eine Prüfung im Bachelor an?
Prüfungsanmeldungen im Bachelor erfolgen grundsätzlich online über das persönliche Studienkonto im LSF-System. Das gilt sowohl für schriftliche Prüfungen (Klausuren), als auch für die Prüfungen in Übungen, Seminaren und dem Empiriepraktikum II. Eine Anmeldung ist mit Bekanntgabe der nächsten Prüfungstermine möglich.
Dabei gilt für schriftliche Prüfungen eine An- und Abmeldefrist von 14 Tagen vor Prüfungstermin (ohne Begründung). Diese ist den Prüfungsterminlisten ebenfalls zu entnehmen. Prüfungen in Übungen, Seminaren und dem Empiriepraktikum II können hingegen bis zum letzten Tag des Semesters (SoSe: 30.09 und WiSe: 31.03) an- oder abgemeldet werden.
Zu beachten ist, dass einige Module an Zulassungsvoraussetzungen gekoppelt sein können. Dabei handelt es sich zumeist um nachgewiesene ECTS-Punkte im Studienkonto. Ist ein solcher Mindestwert nicht erreicht, wird ein Anmeldeversuch zur Prüfung vom LSF-System zurückgewiesen und die Prüfung kann nicht angemeldet werden. Damit ist dann auch das Ablegen der Prüfung nicht möglich.
Hinweis: In Zweifelsfällen (z. B. fehlenden Zulassungsvoraussetzungen, mögliche Ausnahmeregelungen etc.) ist grundsätzlich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu kontaktieren.
⏩ Zulassungsvoraussetzungen
Wie findet man den/die Modulverantwortliche/n im jeweiligen Studiengang?
Modulverantwortliche sind den Modulhandbüchern des Bachelor- (2020) oder Master-Studiengangs (2013) Psychologie zu entnehmen.
Im Bachelor-Studiengang Psychologie sind dies (in Klammern):
- Einführung in die Psychologie (Prof. Dr. Kray)
- Forschungsmethoden I (PD Dr. Reis)
- Forschungsmethoden II (PD Dr. Reis)
- Testtheorie und Testkonstruktion (PD Dr. Becker)
- Psychologische Diagnostik (Prof. Dr. Spinath)
- Empiriepraktikum (Prof. Dr. Wentura)
- Allgemeine Psychologie I (Prof. Dr. Wentura)
- Allgemeine Psychologie II (Prof. Dr. Kray)
- Biologische Psychologie (Prof. Dr. Mecklinger)
- Sozialpsychologie (Prof. Dr. Friese)
- Entwicklungspsychologie (Prof. Dr. Aschersleben)
- Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie (Prof. Dr. Spinath)
- Klinische Psychologie (Prof. Dr. Michael)
- Klinische Neuropsychologie (Prof. Dr. Kerkhoff)
- Arbeits- und Organisationspsychologie (Prof. Dr. König)
- Diagnostik und Beratung (Prof. Dr. Spinath)
- Pädagogische Psychologie (Prof. Dr. Sparfeldt)
- Kognition, Lernen und Entwicklung (Prof. Dr. Wentura)
- Allgemeine Verfahrenslehre (Prof. Dr. Michael)
- Grundlagen der Medizin (Prof. Dr. Mecklinger)
- Berufsethik und Berufsrecht (Prof. Dr. Michael)
- Grundlagen der Pharmakologie (Dr. Kuhn)
- Präventive und rehabilitative Konzepte (Prof. Dr. Michael)
- Grundlagen und Anwendungen der Pädagogik (Prof. Dr. Sparfeldt)
Wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?
Mit einem Nachteilsausgleich besteht die Möglichkeit, bei Nachweis einer leistungsmindernden Einschränkung aus medizinischen Gründen kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Entsprechend geht man bei einem Nachteilsausgleich davon aus, dass eine Prüfungsfähigkeit der/des Kandidatin/Kandidaten weiterhin besteht, so dass nur eingeschränkte Anpassungen der Prüfungssituation erforderlich sind, die lediglich darauf abzielen, die Chancengleichheit (wieder) herzustellen. Eine vollständige Anpassung von Prüfungssituationen an individuelle Bedürfnisse oder nicht vorhersehbare gesundheitliche Zustände ist damit aber nicht möglich.
Weiterführende Informationen: hier
Informationen zur Beantragung: hier
Welche nicht-psychologischen Nebenfächer kann man studieren?
Nicht-psychologische Neben- und Wahlfächer werden grundsätzlich durch den Prüfungsausschuss Psychologie aus dem Gesamtangebot an Studiengängen der Universität des Saarlandes zugelassen. Sprachkurse, Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen oder andere Einzelveranstaltungen sind dabei von einer Anerkennung ausgeschlossen.
Im Master-Studiengang werden psychologische Nebenfächer aus dem Wahlpflichtbereich desselben Studiengangs als Wahlfächer bezeichnet.
Aktuelle Liste zugelassener Nebenfächer hier.
⏩ Wahlfächer
Wann wird ein Antrag auf Neuberechnung der Gesamtnote berücksichtigt?
Sowohl für den auslaufenden als auch für den aktuellen (2020) Bachelor-Studiengang Psychologie kann mit Beendigung des Studiums ein Antrag auf Neuberechnung der Gesamtnote gestellt werden. Mit dem Antrag wird eine Korrektur der Endnote des Bachelor-Studiums vorgenommen, indem bis zu zwei Module aus der Berechnung und Gewichtung der finalen Note herausgenommen werden. Die so korrigierte (verbesserte) Gesamtnote ist dann den Abschlussdokumenten (Urkunde, Zeugnis sowie Transcript of Records) zu entnehmen. Die nicht berücksichtigten Noten werden geklammert dargestellt.
Da dieser Antrag nur einmal auf die Berechnung angewendet werden kann (bei der Ermittlung der Gesamtnote), ist eine wiederholte oder vorzeitige Berücksichtigung vor Abschluss des Studiums (z. B. bei einer vorläufigen Durchschnittsnote für eine Master-Bewerbung) nicht möglich. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass sich nach Berücksichtigung des Antrags die Gesamtnote durch weitere nachgereichte Prüfungsergebnisse nicht wieder verschlechtert.
Gestellt werden kann der Antrag prinzipiell zu jedem Zeitpunkt. Günstig ist die Einreichung des Antrags immer dann, wenn die Noten, die bei der Neuberechnung der Gesamtnote unberücksichtigt bleiben sollen, bekannt sind. Der Antrag wird dann in der Prüfungsakte hinterlegt und kommt bei Erstellung der Abschlussdokumente zur Umsetzung. Der spätestete Zeitpunkt der Antragstellung ist bei Ableistung der letzten Prüfungsleistung (z. B. Tag der Abgabe der Bachelor-Arbeit).
⏩ Notenbildung
Wie werden Einzelnoten, wie wird die Gesamtnote gebildet?
Einzelne Leistungskontrollen werden mit folgenden Noten bewertet:
1,0 und 1,3 = sehr gut, bei einer hervorragenden Leistung;
1,7, 2,0 und 2.3 = gut, bei einer Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
2,7, 3,0 und 3,7 = befriedigend, bei einer Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend, bei einer Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend, bei einer Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Gehören zu einem Modul mehrere benotete Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote wie folgt: Die Noten aller Prüfungsleistungen werden jeweils zunächst mit dem CP-Wert der zugehörigen Modulelemente/des zugehörigen Modulelements multipliziert und das Ergebnis addiert. Das Ergebnis der Addition wird durch die Summe der CP der beteiligten Modulelemente dividiert. Dieses Ergebnis wird ggf. zur nächsten besseren (Zwischenwert-) Note auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet.
Für das Verfahren der Berechnung der Gesamtnote gilt folgende Regelung: Zur Berechnung der Gesamtnote werden die Noten aller zugehörigen Module bzw. die Note der Abschluss-Arbeit jeweils zunächst mit dem Credit-Point-Wert des jeweiligen Moduls bzw. der Abschluss-Arbeit multipliziert und das Ergebnis addiert. Das Ergebnis der Addition wird durch die Summe der Credit Points der beteiligten Module und der Abschluss-Arbeit dividiert. Dieses Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet.
Die berechnete Gesamtnote wird zur Angabe im Bachelor- bzw. Master-Zeugnis und in der Bachelor- bzw. Master-Urkunde wie folgt kategorisiert:
1,0 bis 1,1 = sehr gut mit Auszeichnung;
1,2 bis 1,5 = sehr gut;
1,6 bis 2,5 = gut;
2,6 bis 3,5 = befriedigend;
3,6 bis 4,0 = ausreichend.
⏩ Neuberechnung der Gesamtnote
Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung "Open Science"?
Die Open Science Initiative hat sich zum Ziel gesetzt mehr Offenheit und Transparenz in der (psychologisch-empirischen) Forschung zu erreichen. Eine spezfische Vorgehensweise bei der Planung und Vorbereitung von empirischen Studien soll zu einer höheren Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Forschungsresultaten führen, sodass sich diese besser kontrollieren und replizieren lassen. Auch für empirische Arbeiten im Psychologie-Studium (Empiriepraktika und Abschluss-Arbeiten) finden diese Kriterien Anwendung.
Weiterführende Informationen: hier
Was passiert bei einem Plagiatsverdacht?
Unter einem Plagiat versteht man allgemein die vollständige oder partielle Übernahme von fremden Werken ohne Angabe der Quellen und Urheber. Ein Plagiat kann damit bei geschützten Quellen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Werden kürzere Passagen eines fremden Werkes zitiert, so ist dieses statthaft, wenn eine Kennzeichnung als Zitat unter Angabe der Quelle (in Kurzform im Fließtext und ausführlich im Literaturverzeichnis) vorgenommen wird.
Unter den Plagiatsbegriff fallen folgende Varianten:
- Der/die Verfasser/in reicht ein Werk unter seinem/ihren Namen ein, das von einer anderen Person erstellt wurde („ghostwriting“).
- Der/die Verfasser/in reicht ein fremdes Werk unter ihrem/seinem Namen ein (Vollplagiat).
- Der/die Verfasser/in reicht ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) zu verschiedenen Prüfungen ein (Selbstplagiat).
- Der/die Verfasser/in übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
- Der/die Verfasser/in übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
- Der/die Verfasser/in übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt geringfügige Textanpassungen und ‐umstellungen vor („paraphrasieren“), ohne die Quelle mit einem Zitat oder Verweis kenntlich zu machen.
- Der/die Verfasser/in übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (z.B. das Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fußnote).
Es empfiehlt sich daher, genauestens auf Zitationsregeln zu achten. Plagiate sind u. a. dadurch erkennbar, dass gewisse Teile schriftlicher Arbeiten in einem anderen Stil verfasst sind oder dass Argumentationsstränge deutliche Niveauunterschiede zeigen. Steht eine elektronische Version der Arbeiten zur Verfügung, können solche Inkonsistenzen mittels einer Plagiatssoftware (wie turnitin) überprüft werden.
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Plagiate erschweren:
- Die Verfasser müssen schriftliche Arbeiten zusätzlich in elektronischer Form einreichen, damit sie mit Hilfe von geeigneter Software auf Plagiate überprüft werden können.
- Am Ende von schriftlichen Arbeiten muss der/die Verfasser/in eine Eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie die Arbeit selbständig verfasst hat und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel dazu verwendet hat.
Liegt ein Plagiat vor, ist grundsätzlich der zuständige Prüfungsausschuss bzw. zunächst die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses darüber zu informieren. Dem Prüfungsausschuss obliegt es in diesem Fall, gemäß §7, Abs.7 Satz 13 der Prüfungsordnung für Bachelor‐ und Masterstudiengänge der Fakultät 5 „über die Annullierung von Prüfungsleistungen und die Einstellung von Prüfungsverfahren zu entscheiden und Entscheidungen über die Bewertung von durch Täuschung beeinflussten Prüfungsleistungen und über den Ausschluss von einer Prüfung zu überprüfen“.
Bei der Entscheidungsfindung gelten dabei (grob) verschiedene Schweregrade:
- Geringfügige Verstöße sind solche, bei denen sich der Plagiatsvorwurf auf wenige und umgrenzbare Teile der Arbeit beschränkt. Eine Berücksichtigung erfolgt in einem solchen Fall durch eine Anpassung der Note.
- Nicht geringfügige Verstöße sind solche, bei denen sich der Plagiatsvorwurf auf weite und ausgedehnte Teile der Arbeit bezieht. Eine solche Arbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
- Schwerwiegende Verstöße sind schließlich solche, bei denen der Plagiatsvorwurf nahezu die komplette Arbeit betrifft oder ein Wiederholungsfall vorliegt. In der Folge wird das Prüfungsverfahren eingestellt und der Prüfungsanspruch erlischt. Das Studium ist damit endgültig nicht bestanden.
Bei der Bewertung insbesondere von Studienabschlussarbeiten wird im Falle geringfügiger Verstöße eine differenzierte Bewertung einzelner Aspekte der Arbeit (Theorie – Methoden und Ergebnisse – Diskussion – Grad der Eigenständigkeit) empfohlen.
Wie lange dauern die Berufspraktika im Studium?
Bachelor-Studiengang Psychologie. Im Bachelor-Studiengang Psychologie ist ein studienbegleitendes Bachelor-Pflichtpraktikum im Umfang von insgesamt 15 Credit Points (entspricht mindestens 450 Stunden) abzuleisten. Das Praktikum umfasst die Tätigkeit im Praktikum, das Begleitseminar (Informationsveranstaltung zur Findung einer Praktikumstelle, Einzelberatung sowie die Betreuung im Praktikum) sowie einen Praktikumsbericht. Je nach Studienmodell (mit oder ohne Studium der Psychotherapie) lässt es sich unterschiedlich unterteilen. Ohne Studium der Psychotherapie kann das Praktikum als ein Praktikum oder als zwei Teilpraktika absolviert werden. Auch ein Teilzeitpraktikum ist möglich. Mit Studium der Psychotherapie unterteilt sich das Praktikum in ein Orientierungspraktikum (mit 6 CP = 180 Stunden) und eine berufsqualifizierende Tätigkeit I (mit 8 CP = 240 Stunden).
Weiterführende Informationen gibt es hier.
(Auslaufender) Master-Studiengang Psychologie. Im Master-Studiengang Psychologie ist ein studienbegleitendes Praktikum im Umfang von insgesamt 12 CP (entspricht mindestens 360 Stunden) abzuleisten. Das Praktikum umfasst die Tätigkeit im Praktikum, das Begleitseminar (Informationsveranstaltung zur Findung und Einzelberatung zur Betreuung des Praktikums) und den Praktikumsbericht. Das Praktikum kann als ein Praktikum oder als zwei Teilpraktika absolviert werden. Auch ein Teilzeitpraktikum ist möglich.
Weiterführende Informationen gibt es hier.
Wie belegt man die beiden Projektarbeit-Seminare (PA1 und PA2)?
Die Projektarbeit in eine zweigliedrige Lehrveranstaltung des allgemeinen Master-Studiengangs Psychologie, mittels derer Studierende an aktuelle Forschungsthemen herangeführt (PA.1) und dann mit einer Projektarbeit abschließen (PA.2). Die Projektarbeit dient als Vorbereitung der Master-Arbeit, in der die Thematik dann vertieft wird. PA.1 wird in Seminarform veranstaltet, i.d.R. als polyvalente Veranstaltung. D.h. die Veranstaltung kann (auch) als Prüfungsvorleistung für einen Wahlpflichtbereich oder als Prüfungsleistung im Wahlfach angerechnet werden. PA.2 dient der Erstellung der sog. Projektarbeit.
Mit Beginn der PA.2 wählt der Studierende ein Thema aus einer Reihe von Vorschlägen. Dieses wird in einem Proposal kurz skizziert. Ist dieses vom Betreuer akzeptiert, beginnt die Projektarbeit. Zu diesem Zeitpunkt nimmt der Studierende auch am ersten Begleitseminar zur Master-Arbeit teil.
PA.1 und PA.2 sind in verschiedenen Arbeitseinheiten und in umgekehrter Reihenfolge absolvierbar. In Ausnahmefällen können die Projektarbeiten auch unabhängig von der Wahl eines Master-Arbeitsthemas belegt werden. Dabei ist allerdings ein zusätzlicher Studienaufwand nicht auszuschließen.
Die Projektarbeit ist in LSF anzumelden. Letztmöglicher An- und Abmeldetag ist grundsätzlich der letzte Tag des Semesters (31.03 oder 30.09). Wird die Projektarbeit bis zu diesem Stichtag nicht abgegeben, sollte sie in LSF wieder abgemeldet und im Folgesemester erneut angemeldet werden, um den Eintrag eines Fehlversuchs zu vermeiden.
Was sind Prüfungsvorleistungen und wie werden diese verbucht?
Prüfungsvorleistungen werden ausschließlich in den Wahlpflichtbereichen des allgemeinen Master-Studiengangs Psychologie erworben. Sie bilden für die (drei) gewählten Vertiefungen des Masters die Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung der jeweiligen Modulprüfung.
Zu jeder gewählten Vertiefung gehören drei Prüfungsvorleistungen, die auf einem Sammelblatt bestätigt werden. Zumeist handelt es sich um eine Vorlesung und zwei Seminare, gelegentlich auch um drei Seminare. Als Prüfungsvorleistungen bleiben diese unbenotet und umfassen im Falle einer Vorlesung die aktive Teilnahme und Arbeitsaufträge und bei den Seminaren Referat und Hausarbeit als Vorleistung.
In welchem Rhythmus werden Prüfungen angeboten?
Schriftliche Prüfungen (Klausuren) werden unabhängig vom Semester der zugordneten Lehrveranstaltung zweimal pro Jahr angeboten. Damit besteht die Möglichkeit, jede Prüfung einmal im Frühjahr bzw. zum Ende des Wintersemesters (Februar/März) und einmal im Herbst bzw. zum Ende des Sommersemesters (August/September) abzulegen.
Mündliche Prüfungen im Master werden durch die Prüfer/innen zu unterschiedlichen Zeiten festgelegt. Auch hier sind i.d.R. zwei oder mehr Termine pro Jahr vorgesehen.
Übersicht aktueller Prüfungstermine: hier
⏩ Modulabschlussprüfung Master
⏩ Modulprüfung Bachelor
Wie kann man von einer Prüfung wirksam zurücktreten?
Prüfungsunfähigkeit besteht bei einer akuten Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die zu einer erheblichen Leistungsminderung für eine Prüfung führt. Diese ist - wenn krankheitsbedingt - unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem es zumutbar erwartet werden kann, i.d.R. binnen 7 Werktagen) nachzuweisen und bezieht sich auf die Erklärung des Rücktritts, der Mitteilung des Grundes sowie der Einreichung entsprechender Nachweise.
Nachgewiesen wird dies durch ein schriftliches ärztliches Attest der Prüfungsunfähigkeit (keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, da im prüfungsrechtlichen Sinne "Arbeitsunfähigkeit" nicht gleichbedeutend ist mit "Prüfungsunfähigkeit"): hier
Die oben verlinkte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ausreichend und macht weitere ärztliche Bescheinigungen ("Atteste") überflüssig. Ausstellungsdatum und Prüfungsdatum müssen dabei nicht identisch sein, es reicht, wenn die angegebene Dauer der Erkrankung den Prüfungstermin einschließt. Die Bescheinigung ist im Original beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen (per Postbrief oder als Einwurf in das Postfach).
⏩ Attest
Wann beginnen und enden die Semester?
Aktuelle Semestertermine: hier
Was passiert mit einer Prüfung bei einem Täuschungsversuch?
In der Prüfungsordnung ist der Umgang mit Täuschungen geregelt: „Versucht der Kandidat/die Kandidatin, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit ‚nicht ausreichend’ bewertet.“
Bei Täuschungsversuchen (z. B. einem Versuch des Abschreibens oder Kommunikationsversuchen während einer Prüfung) wird so verfahren: Der/die Studierende wird einmalig verwarnt. Tritt eine weitere Störung auf, wird der Kandidat/die Kandidatin von der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfungsunterlagen eingezogen. Der Vorgang wird dann dem Prüfungsausschuss Psychologie zur weiteren Entscheidung übergeben. Bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (Vorlesungsskripte, "Spickzettel" o.ä.) werden die Prüfungsunterlagen ohne Vorwarnung eingezogen.
Sind bestimmte Hilfsmittel bei Klausuren zugelassen, sollte dies eindeutig und klar erkennbar auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt sein.
Wie beantragt man ein Teilzeitsemester?
Zu einem Teilzeitstudium können Studierende eingeschrieben werden, wenn sie wegen Berufstätigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehung/Betreuung eines minderjährigen Kindes bzw. mehrerer minderjähriger Kinder, der Betreuung von Angehörigen oder aus einem anderen wichtigen Grund dem Studium nur mindestens 50 % und höchstens 60 % ihrer Arbeitszeit widmen können.
Für die Beantragung sind erforderlich:
- ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss Psychologie bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (nicht elektronisch, ein entsprechender Vordruck findet sich hier: www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/teilzeit/antrag.pdf) sowie
- Nachweise, aus denen die Gründe für die Beantragung eindeutig hervorgehen.
WICHTIG: Der Antrag auf ein Teilzeitsemester ist rechtzeitig im Zuge der regulären Rückmeldefrist zu stellen, so dass die Teilzeiteinschreibung für das unmittelbar folgende Semester noch geprüft werden kann. Für laufende oder zurückliegende Semester ist keine Beantragung möglich.
Weiterführende Informationen: hier
Welche Angaben stehen auf einem Transcript of Records?
Als ein weiterer Studiennachweis wird mit Abschluss des Bachelor- oder Master-Studiums ein Transcript of Records (ToR) in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Dieses ergänzt das Zeugnis um Detailangaben zu den erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen (Modulelementen), den zugeordneten Semesterwochenstunden (SWS) und Modulbezeichnungen (zwecks Abgleich mit dem Modulhandbuch). Auch enthält das ToR ggf. erworbene zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie ergänzende Angaben u. a. zur Bewertung der Prüfungsleistungen (Noten- und Bewertungsskala).
Neben den aus Urkunde und Zeugnis bekannten Modul- und Gesamtnoten werden im ToR zusätzlich ein Prozentrang und eine ECTS-Note ausgegeben. Dabei handelt es sich um statistische Noten, die sich aus dem Vergleich mit einer Referenzgruppe von Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- und Master-Studiengangs Psychologie der Universität des Saarlandes ergeben.
Ergänzender Hinweis: Im Gegensatz zu einer Leistungsübersicht enthält ein ToR als Abschlussdokument nur eine Übersicht der final bestandenen Prüfungen. Es enthält aber keine Angaben zu angemeldeten (ausstehenden) Prüfungen und ebenso keine Angaben zu Fehlversuchen oder Rücktritten. Für Bewerbungen vor Abschluss des Studiums (z. B. für ein Master-Studium oder einen Studienortwechsel) ist es daher ungeeignet und sollte durch eine Leistungsübersicht (aller bestandenen und ausstehenden Prüfungen) ersetzt werden.
⏩ Abschlussdokumente
⏩ Urkunde
⏩ Zeugnis
Wozu dient eine Translation of Documents?
Bei der Translation of Documents (ToD) handelt es sich um ein Dokument, dass nur auf gesonderten Antrag ausgestellt wird. Es enthält eine offizielle Übersetzung der Angaben von Zeugnis (Grade Certificate) und Urkunde (Grade Diploma) in die englische Sprache sowie eine Einordnungsmöglichkeit des Notensystems nach internationalen Standards. Es ergänzt damit das (englisch-sprachige) Transcript of Records um eine Übersetzung der zentralen Abschlussdokumente, z. B. für Bewerbungen im Ausland.
⏩ Urkunde
⏩ Zeugnis
⏩ Transcript of Records
Welche Angaben stehen auf einer Bachelor- oder Master-Urkunde?
Mit der Bachelor- und Master-Urkunde wird die Verleihung des akademischen Bachelor- (Bachelor of Science, B.Sc.) oder Mastergrades (Master of Science, M.Sc.) beurkundet. Sie enthält ergänzende Angaben zur Gesamtnote, zum Gesamtprädikat sowie zum Tag der letzten Prüfungsleistung.
Die Urkunde wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie und vom Dekan der Fakultät mit gesondertem Datum unterzeichnet und ist mit dem Prägesiegel der Universität des Saarlandes versehen.
⏩ Abschlussdokumente
⏩ Zeugnis
⏩ Transcript of Records
Wie beantragt man ein Urlaubssemester?
Studierende können auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund beurlaubt werden.
Für die Beantragung sind erforderlich:
- ein schriftlicher Antrag an die Universität (nicht elektronisch, ein entsprechender Vordruck findet sich hier: www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studium/orga/beurlaubung.pdf) sowie
- Nachweise, aus denen die Gründe für die Beantragung eindeutig hervorgehen.
WICHTIG: Der Antrag auf ein Beurlaubungssemester ist rechtzeitig im Zuge der regulären Rückmeldefrist zu stellen, spätestens aber am letzten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters. Für zurückliegende Semester ist keine Beantragung möglich.
Weiterführende Informationen: hier
Welche Verlängerungsmöglichkeiten bestehen bei Abschluss-Arbeiten?
Abschlussarbeiten kennzeichnet die Vorgabe befristeter Bearbeitungszeiten. Diese betragen regulär bei Bachelor-Arbeiten 11 Wochen und bei Master-Arbeiten 6 Monate. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um 2 Wochen bei einer Bachelor-Arbeit und um bis zu 6 Wochen bei einer Master-Arbeit auf formlosen, schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss Psychologie verlängert werden. Der Antrag ist zu begründen.
Muss die Bearbeitung einer Abschluss-Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Kandidat/die Kandidatin nicht zu vertreten hat, um mehr als eine Woche unterbrochen werden, so ruht die Frist während dieser Unterbrechung. Dem Prüfungsausschuss sind dann entsprechende Nachweise (z. B. ein ärztliches Attest) unverzüglich vorzulegen.
Ruht die Bearbeitungszeit bei einer Bachelor-Arbeit länger als 3, bei einer Master-Arbeit länger als 6 Monate, so gilt die Abschluss-Arbeit als nicht unternommen und muss wiederholt werden.
⏩ Ausnahmeantrag
Worauf ist zu achten, bevor die Versuchspersonenstunden eingereicht werden?
Insbesondere bei der klassischen Registrierung von Vp-Stunden ist darauf zu achten, dass diese per Unterschrift und Stempel bestätigt sind. Auch sollten die bestätigten Stunden pro Blatt am Ende addiert werden.
Bei der digitalen Variante über die Studienplattform sind die Stunden über die eigene studentische Email-Adresse an das Prüfungsamt Psychologie zu übermitteln.
Bleibt eine Verbuchung des Moduls "Versuchspersonenstunden (VP)" im Studienkonto aus, fehlen notwendige Bestätigungen oder die Stunden wurden falsch addiert (keine 30 Stunden). Kontaktieren Sie dann bitte umgehend das Prüfungsamt Psychologie.
Weiterführende Informationen zur Vergabe von Versuchspersonenstunden, zu den Studienaushängen und zur Frage der Entlohnung: hier
Kann ein Master-Praktikum bereits vor Beginn des Masters absolviert werden?
Diese Information gilt nur für den allgemeinen Master-Studiengang Psychologie: Ein Pflichtpraktikum (und jede andere Leistung) kann regulär erst begonnen werden, wenn die dazu notwendige Einschreibung Gültigkeit erlangt hat. Diese Gültigkeit besteht i. d. R. ab dem 01.10 des jeweiligen Jahres, also dem offiziellen Semesterbeginn. Unbeschadet von dieser generellen Regelung sieht die Prüfungsordnung der Fakultät 5 für Bachelor- und Master-Studiengänge in § 19, Abs. 4 vor, dass „nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte für den Studiengang vorgesehenen CP“ angerechnet werden können.
Das bedeutet bei einem Praktikum, dass eine Anrechnung von 6 CP möglich ist, wenn dieses mindestens über eine Dauer von 180 Stunden in Vollzeit abgeleistet wurde. Bei einer kürzeren Dauer werden die CP entsprechend nach unten angepasst, bei einer längeren Dauer bleibt es bei der Anrechnung von maximal 6 CP.
Weiterführende Informationen: hier
Im neuen Master-Studiengang mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" besteht oben beschriebene Option nicht, da die Praktika ("berufsqualifizierende Tätigkeiten") hier an spezifische Zulassungsvoraussetzungen gebunden sind, die erst im Master-Studium erworben werden.
Welche Wahlfächer kann man studieren?
Alternativ zu den nicht-psychologischen Nebenfächern können im Master-Studiengang psychologische Wahlfächer aus dem Wahlpflichtbereich desselben Studiengangs studiert werden. Dabei kommen nur Lehrveranstaltungen aus Modulen infrage, die nicht zu den drei gewählten psychologischen Wahlpflichtfächern gehören. Polyvalente Lehrveranstaltungen sind davon ausgenommen.
⏩ Nebenfächer
Wie häufig kann man eine Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung (z. B. Klausur oder mündliche Prüfung) kann regulär zweimal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen und nur mit Ausnahmeantrag an den Prüfungsausschuss Psychologie kann eine Prüfung ggf. auch ein drittes mal wiederholt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings i.d.R. nur dann, wenn die ausstehende Prüfung die letzte Leistung zum Abschluss des Studiums darstellt.
Bachelor- und Master-Arbeiten sind abweichend auf eine einmalige Wiederholung begrenzt.
Auch können bestandene Prüfungen nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt oder durch andere Prüfungen (z. B. mit besserer Note) ausgetauscht werden.
Welche Angaben stehen auf einem Bachelor- oder Master-Zeugnis?
Bachelor- und Master-Zeugnis enthalten eine Übersicht aller Ergebnisse zu den abgelegten Modulprüfungen, einschließlich der zugeordneten Credit-Points und Einzelnoten. Zudem werden auf dem Zeugnis die Gesamtnote und das Gesamtprädikat genannt. Auch ist dem Zeugnis der Tag der letzten Prüfungsleistung zu entnehmen.
Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie mit gesondertem Datum unterzeichnet und ist mit einem Siegel der Universität des Saarlandes versehen.
⏩ Abschlussdokumente
⏩ Urkunde
⏩ Transcript of Records
Für welche Prüfungen bestehen Zulassungsvoraussetzungen?
Bachelor-Studiengang Psychologie (2020). Bei einigen Modulen sind neben einer Immatrikulation in den Studiengang bestimmte Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, um eine Prüfung anmelden und ablegen zu können. Diese betreffen vor allem Module in den höheren Fachsemestern:
- Beim Empiriepraktikum (EMP) wird die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Forschungsmethoden 1 (FM1) oder 2 (FM2) vorausgesetzt.
- Mindestens 18 CP aus dem Grundlagenbereich werden vorausgesetzt bei den Modulen Klinische Psychologie (KLP1), Klinische Neuropsychologie (KLP2), Arbeits- und Organisationspsychologie (ADB1), Pädagogische Psychologie (KLE1) und Allgemeine Verfahrenslehre (AV).
- Mindestens 60 CP aus dem Grundlagen- und Anwendungsbereich werden vorausgesetzt bei den Modulen Diagnostik und Beratung (ADB2), Kognition, Lernen und Entwicklung (KLE2), Grundlagen der Medizin (MED), Berufsethik und Berufsrecht (ETHIK), Grundlagen der Pharmakologie (PHAR), Präventive und rehabilitative Konzepte (PRKPT), Grundlagen der Pädagogik (PAED) und dem Bachelor-Pflichtpraktikum (BPP).
- Mindestens 120 CP sowie das erfolgreiche Bestehen aller Modulprüfungen aus dem Grundlagenbereich werden für die Bachelor-Arbeit vorausgesetzt.
Auslaufender Master-Studiengang Psychologie. Im auslaufenden Master-Studiengang wird vorausgesetzt, dass bei einer Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung drei Prüfungsvorleistungen im selben Modul nachgewiesen sind. Ferner werden neben einer Immatrikulation erwartet:
- Mindestens 70 CP sowie das erfolgreiche Bestehen aller Modulprüfungen im Pflichtbereich "Methoden und Diagnostik" für die Anmeldung der Master-Arbeit.
⏩ Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen
Wie kann man freiwillig erbrachte Zusatzleistungen in die Abschlussdokumente aufnehmen lassen?
Zusätzliche, nicht‐verpflichtende Studien‐ und Prüfungsleistungen können im aktuellen Bachelor-Studiengang (2020) und in den Master-Studiengängen Psychologie erworben und in die Abschlussdokumente aufgenommen werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Ergebnisse zusätzlicher Leistungskontrollen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
- Wurde keine Prüfungsleistung erbracht, erfolgt eine Aufnahme nur in das Transcript of Records, ohne Angabe von Credit Points (CP).
- Credit Points (CP) werden nur vergeben, sofern eine Prüfungsleistung nachgewiesen wurde.
- In das Master‐Zeugnis kann maximal eine weitere Prüfungsleistung aufgenommen werden.
- Der Antrag ist spätestens mit Erbringen der letzten Prüfungsleistung zu stellen. Später eingereichte Leistungen bleiben unberücksichtigt.
Antragsformular: hier
⏩ Transcript of Records
⏩ ... weitere Detailinformationen im Glossar zu Prüfungsfragen
⏩ ... oder wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie: Prof. Dr. Markus Pospeschill
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