Vergabeverfahren für den Bachelorstudiengang Psychologie
Zentrales Zulassungskriterium ist neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Verfahrensnote) das Ergebnis der Teilnahme am bundesweit einheitlichen Psychologiespezifischen Bachelor-Studieneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs). Um mit den bestmöglichen Chancen am Zulassungsverfahren teilzunehmen, wird daher allen Bewerber*innen die Teilnahme am BaPsy-DGPs empfohlen, da das dort erzielte Ergebnis bei der Vergabe der Studienplätze als ein wichtiges Kriterium miteinbezogen wird.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum BaPsy-DGPS vom 15.12.2023 bis 15.02.2024 erfolgen muss, wenn Sie Ihr Testergebnis für das Zulassungsverfahren des Wintersemesters 2024/2025 einbringen möchten. Alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren, Testinhalten und -vorbereitung und Organisation erhalten Sie auf der Webseite zum BaPsy-DGPs.
Zur Einordnung der Relevanz des Studieneignungstests, lesen Sie bitte die weiteren nachfolgend aufgeführten Informationen zum Vergabeverfahren.
Quotierung der Studienplätze und Auswahlkriterien
Vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums und der universitären Gremien ist geplant, dass die zur Verfügung stehenden Studienplätze in drei verschiedene Quoten aufgeteilt und nach unterschiedlichen Kriterien vergeben werden. Nach Abzug der rechtlich vorgeschriebenen Vorabquoten (u.a. Härtefälle, Zweitstudium, Spitzensportler*innen, Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation) sieht die Aufteilung wie folgt aus:
Quote | Anteil an Studienplätzen | Kriterien für Platzvergabe | Steigende Zulassungschancen je… |
Test-Bestenquote | 20% (*) | Prozentrang des erreichten Testergebnisses im BaPsy-DGPs | … höher der erreichte Prozentrang. |
Abitur-Bestenquote | 20% | Verfahrensnote = Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abinote), nach Länderausgleich | … besser die Verfahrensnote. |
Kombi-Quote Hochschulauswahlverfahren | 60% | Gewichtete Gesamtpunktzahl aus Abidurchschnitts-/Verfahrensnote (60%) und Ergebnis im BaPsy-DGPs (40%) | … höher die Gesamtpunktzahl. |
(*) Zum WS2023/24 war eine Übergangsregel in Kraft, nach der in dieser Quote die Hälfte der Plätze über Bewerbungssemester vergeben wurden. Ab WS2024/25 werden keine Bewerbungssemester mehr berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Zulassungsverfahren
Für Personen, die im Rahmen einer Vorabquote bei der Zulassung berücksichtigt werden, gilt das neue Zulassungsverfahren nicht. Dies sind folgende Personengruppen:
- Zweitstudienbewerber*innen
- Besonders beruflich Qualifizierte
- Nicht-EU-Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulreife
Sollten Sie bei Ihrer Bewerbung einen Härtefallgrund geltend machen oder sich im Rahmen der Spitzensportlerregelung bewerben, so wird die Bewerbung ebenfalls im Rahmen einer Vorabquote behandelt. Ist eine Zulassung allerdings nicht möglich, so nehmen die Bewerber*innen am regulären Zulassungsverfahren teil. Eine Teilnahme am BaPsy-DGPs wäre folglich auch bei einer Bewerbung mit Härtefallantrag bzw. als Spitzensportler*in in Betracht zu ziehen.
Für eine Zulassung an der Universität des Saarlandes sind neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) und dem Testergebnis keine weiteren Zulassungskriterien von Bedeutung. Wartezeiten oder berufspraktische Erfahrung (wie z.B. Soziale Dienste) werden im neuen Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Für vorhandene Bewerbungssemester gab es im Bewerbungsverfahren WS2023/24 eine einmalige Übergangsregelung, die nun ausgelaufen ist (s. unten).
Für das Wintersemester 2023/2024 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung vorhandene Bewerbungssemester einmalig berücksichtigt. Ab Wintersemester 2024/2025 wird ausschließlich nach oben genannten Kriterien ausgewählt, Bewerbungssemester finden keine Berücksichtigung mehr.
Die Teilnahme am BaPsy-DGPs ist nicht verpflichtend. Allerdings spielt das Testergebnis in zwei von drei Zulassungsquoten eine erhebliche Rolle.
Haben Sie in den letzten beiden Jahren eine Zulassung für den Studiengang Psychologie an der Universität des Saarlandes erhalten und den Studienplatz aufgrund eines Dienstes nicht angetreten bzw. eine Rückstellung beantragt, so können Sie zum Wintersemester 2024/2025 im Rahmen der Online-Bewerbung weiterhin einen Antrag auf bevorzugte Zulassung (Vorwegzulassung) stellen.
Sofern Sie sich auf Grundlage der 60 CP des ersten Studienjahres des Studiengangs Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit der htwsaar oder einer vergleichbaren landesrechtlichen Regelung mit einer fachgebundenen Hochschulreife für den Studiengang Psychologie bewerben, beachten Sie bitte, dass das neue Zulassungsverfahren auch für Sie gilt. Für bestmögliche Zulassungschancen ist die Teilnahme am BaPsy-DGPs dringend zu empfehlen.
Das Zulassungsverfahren gilt nur für Bewerbungen in ein erstes Fachsemester. Über die Regelungen bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester informieren Sie sich bitte beim Prüfungsamt der Psychologie.
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