Senat und Hochschulrat

Der Senat ist das zentrale Organ der Ordnungsgebung für die Universität des Saarlandes. Er nimmt wichtige Aufsichtsfunktionen wahr, ist zuständig für Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung und Lehre und beteiligt sich an der Wahl des Universitätspräsidenten oder der Universitätspräsidentin.

Der Hochschulrat wirkt bei Entscheidungen der Universität mit und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Präsidiums. Die ausgewogene Zusammensetzung des Hochschulrates garantiert, dass professionelle Erfahrungen aus verschiedenen Arbeitsbereichen der Universität zugute kommen.

Senat

Hochschulrat