Nagoya-Protokoll

Informationen und Beratung für Forscherinnen und Forscher

Seit 2016 ist Deutschland Vertragspartei des "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile". Bei diesem völkerrechtlich bindenden Vertrag handelt es sich um ein internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt von 1993. Das Nagoya-Protokoll schafft den Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und sorgt für einen gerechten Ausgleich zwischen Ursprungs- und Nutzerländern genetischer Ressourcen.

Die Universität des Saarlandes unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit ihren Forschungsaktivitäten im Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls bewegen, mit Informationen und Beratung.

Hinweise der Nagoya-Beauftragten