Bachelorarbeit
Zeitliche Reihenfolge zur Herangehensweise an eine Abschlussarbeit
Hinweis
Nachfolgend ist der Text bezüglich Abschlussarbeiten wegen des vorübergehenden eingeschränkten Funktionsbetriebes entsprechend geändert:
- A. Anmeldung vorübergehen per E-Mail möglich: Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit" mit Kopie des Ausweises
- B. Bearbeitung …..
- C. Abgabe der Abschlussarbeiten – Bachelor- bzw. Masterarbeiten per Post oder während der Sprechstunde Di. + Do. 9-10 Uhr
A. Anmeldung
1. Bei dem betreffenden Lehrstuhl anfragen, ob zum gewünschten Ausgabetermin durch das Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariates Abschlussarbeiten (unter Angabe des entsprechenden Studienganges) vergeben werden können. Beachten Sie dazu die Hinweise auf volle Kontingente für Abschlussarbeiten.
2. Stellen des Antrags auf Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit für den gewünschten Ausgabetermin mit Kopie des Ausweises per E-Mail an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat: abschlussarbeit(at)wiwipa.uni-saarland.de bis zum spätesten Anmeldetermin.
Ausgabe- und Anmeldetermine für das Thema der Abschlussarbeiten:
Monat | Ausgabetermin | Ort und Zeit | spätester Anmeldetermin |
Februar 2023 | 01.02.2023 | H 0.21 - B4.1 - 12 Uhr | 19.01.2023 |
März 2023 | 01.03.2023 | H 0.20 - B4.1 - 12 Uhr | 16.02.2023 |
April 2023 | 04.04.2023 | H 0.20 - B4.1 - 12 Uhr | 21.03.2023 |
Mai 2023 | 03.05.2023 | H 0.20 - B4.1 - 12 Uhr | 18.04.2023 |
Juni 2023 | 01.06.2023 | H 0.20 - B4.1 - 12 Uhr | 16.05.2023 |
Juli 2023 | 04.07.2023 | H 0.21 - B4.1 - 12 Uhr | 20.06.2023 |
August 2023 | 01.08.2023 | 18.07.2023 | |
September 2023 | 05.09.2023 | 22.08.2023 | |
Oktober 2023 | 05.10.2023 | 21.09.2023 | |
November 2023 | 02.11.2023 | 19.10.2023 | |
Dezember 2023 | 05.12.2023 | 21.11.2023 |
Änderungen vorbehalten.
Die Ausgabe der Themenblätter der Abschlussarbeit und der Merkblätter erfolgt am Ausgabetermin für die Bachelor- und Masterarbeiten vor Ort, siehe Informationen in Tabelle.
Dabei müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen beachtet werden:
Studiengang | Prüfungsordnung/ Studienordnung | Zulassungsvoraussetzungen |
Bachelor Betriebswirtschaftslehre | 29. Mai 2008 und 25. April 2013 | mind. 120 CP erreicht und die Seminararbeit bestanden |
Bachelor Digitale Betriebswirtschaftslehre | 25. April 2013 | mind. 120 CP erreicht und die Seminararbeit bestanden |
Bachelor Wirtschaft und Recht | 10. Juli 2008 | mind. 112 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften |
25. April 2013 | mind. 120 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften | |
Bachelor Wirtschaftspädagogik | 29. April 2010 | mind. 120 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften |
25. April 2013 | mind. 120 CP erreicht, ein Thema aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften und in der Studienrichtung I muss die Seminararbeit bestanden sein | |
Bachelor Wirtschaftsinformatik | 27. April 2009 und 25. April 2013 | mind. 120 CP erreicht, sowie die Seminararbeit und das Proseminar bestanden |
Master Betriebswirtschaftslehre | 25. März 2010 und 27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht |
Master Digitale Betriebswirtschaftslehre | 27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht |
Master Wirtschaft und Recht | 24. April 2008 | mind. 80 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre |
25. Februar 2010 | mind. 60 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre | |
27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre | |
Master Wirtschaftspädagogik | 29. April 2010 und 27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht und ein Thema aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre |
Master Wirtschaftsinformatik | 27. April 2009 | mind. 60 CP erreicht |
27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht und mind. 6 CP aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik | |
Master Economics, Finance, and Philosophy | 25. März 2010 und 27. Februar 2014 | mind. 60 CP erreicht |
Diplom Betriebswirtschaftslehre | 4. Juli 2002 | mind. 3 BP im betreffenden Fach und die Diplomvorprüfung erfolgreich abgeschlossen |
Diplom Wirtschaftspädagogik | 2. Februar 2004 | mind. 3 BP im betreffenden Fach und die Diplomvorprüfung erfolgreich abgeschlossen |
Wer vergisst, sich im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat zur Abschlussarbeit anzumelden, bekommt das Abschlussarbeitsthema nicht zum gewünschten Termin (ausgehändigt).
- Die Anträge auf Zulassung finden Sie unter Dokumente: Formulare
3. Bis spätestens eine Woche vor dem beantragten Ausgabetermin muss eine Themenbereichsabsprache bei dem betreffenden Lehrstuhl erfolgen. Bereits bei der Themenbereichsabsprache ist die Bearbeitungszeit festzulegen. Dabei gelten folgende Bearbeitungszeiträume pro Studiengang:
Studiengang | Prüfungsordnung/ Studienordnung | Bearbeitungszeit |
Bachelor Betriebswirtschaftslehre | 29. Mai 2008 | 9 Wochen |
Bachelor Wirtschaft und Recht | 10. Juli 2008 | 9 Wochen |
Bachelor Wirtschaftspädagogik | 29. April 2010 | 9 Wochen |
Bachelor Wirtschaftsinformatik | 27. April 2009 | 9 Wochen |
Bachelor (alle Studiengänge) | 25. April 2013 | 10 Wochen |
Master Betriebswirtschaftslehre | 25. März 2010 | 6 Monate |
Master Wirtschaft und Recht | 24. April 2008 | 4 Monate |
25. Februar 2010 | 6 Monate | |
Master Wirtschaftspädagogik | 29. April 2010 | 15 Wochen |
Master Wirtschaftsinformatik | 27. April 2009 | 6 Monate |
Master Economics, Finance, and Philosophy | 25. März 2010 | 6 Monate |
Master (alle Studiengänge, außer Wirtschaftspädagogik) | 27. Februar 2014 | 6 Monate |
Master Wirtschaftspädagogik | 27. Februar 2012 | 15 Wochen |
Diplom Betriebswirtschaftslehre | 4. Juli 2002 | 3, 4 oder 5 Monate |
Diplom Wirtschaftpädagogik | 2. Februar 2004 | 3, 4 oder 5 Monate |
4. Die Ausgabe des Abschlussarbeitsthemas erfolgt in dem vom Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat bekannt gegebenen Raum zur bekanntgegebenen Zeit , d.h. Übergabe / Zusendung des Themenblattes, der Richtlinien sowie Erteilung einiger allgemeiner Hinweise. Die Bearbeitungszeit beginnt am Tag des Ausgabetermins. Hier finden Sie die Ausgabetermine.
B. Bearbeitung
Während der Bearbeitung/Erstellung Ihrer Abschlussarbeit, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Plagiate
- Ausleihzeiten der Bibliotheken:
- Es werden keine Abschlussarbeiten anerkannt. Hier können Sie den entsprechenden Beschluss des Prüfungsausschusses einsehen.
- Wollen Sie eine Fristverlängerung aufgrund einer einfachen oder schwerwiegenden Beeinträchtigung beantragen, müssen Sie diesen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Konkret heißt das, dass Sie sich innerhalb des Bearbeitungszeitraumes unverzüglich mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und gestempelten Krankheitsnachweis beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat (zurzeit per E-Mail) melden müssen.
Beachten Sie folgende Hinweise:- Bachelor:
- Durch einfache Beeinträchtigung (Krankheit oder vergleichbaren Grund): max. 1 Woche (z.B. bei Krankheit durch Einreichen eines ärztliches Attestes)
- Durch schwerwiegende und längerfristige Beeinträchtigung mit einem entsprechenden Nachweis: max. 8 Wochen oder Rückgabe des Themas (z.B. ärztliches Attest mit dem Beginn und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung sowie dem Krankheitsgrund)
- Master:
- Aus Krankheit oder Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat und länger als eine Woche andauern: die Frist ruht während der Unterbrechung, Nachweise sind unverzüglich einzureichen (z.B. bei Krankheiten ein amtsärztliches Attest; bis zu einer Woche reicht als erstmalige Verlängerung ein hausärztliches Attest)
- Aus wichtigen sachlichen Gründen bzw. in begründeten Ausnahmefällen: höchstens 2 Monate (also auf eine Bearbeitungszeit von 8 Monaten)
- Diplom:
- Aus einfacher Krankheit: bis zu einer Woche durch ärztliches Attest
- Aus schwerwiegender Krankheit: über einer Woche nur mit ärztlichem Attest (mit Beginn und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung sowie dem Krankheitsgrund), zusätzlich ist ein schriftlicher Antrag vom entsprechenden Lehrstuhl erforderlich Bei Fragen zur Gestaltung/Erstellung/Formalien der Abschlussarbeit wenden Sie sich an Ihren Betreuer des Lehrstuhls.
- Bachelor:
- Bei Fragen zur Gestaltung/Erstellung/Formalien der Abschlussarbeit wenden Sie sich an Ihren Betreuer des Lehrstuhls.
C. Abgabe
- Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt spätestens am Ende der Bearbeitungszeit (zurzeit Zusendung per Post ebenfalls spätestens am letzten Tag des Bearbeitungszeitraumes an das Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat.
- Die Abschlussarbeit kann Di. + Do. von 9-10 Uhr während der Sprechstunde am Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat oder per Post abgeben werden.
- Abgabe von 2 gedruckten Exemplaren ("gebunden wie ein Buch") und eine elektronische Version Ihrer Abschlussarbeit (auf CD oder USB-Stick entsprechend der Möglichkeiten Ihres PC’s).
- Zurzeit wird die Weiterleitung der zugesandten Exemplare der Abschlussarbeit an den entsprechenden Lehrstuhl dem Studierenden zu gegebener Zeit per E-Mail bestätigt.
Wahl des Postweges mit Einlieferungsbeleg:
Abschlussarbeit über den Postweg, an folgende Adresse:
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat
Universität des Saarlandes
Campus B4 1, Raum 0.10
66123 Saarbrücken
Beachten Sie dazu die Hinweise "Einlieferungsbeleg bei der Wahl des Postweges" (Stand: 27.10.2020).