§2 Öffnungszeiten

Benutzungsordnung

§ 2 Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Die Öffnungszeiten können im Einzelfall für eine Revision oder aus anderen Gründen beschränkt werden oder die Bibliothek kann zeitweilig geschlossen werden. Hierüber entscheidet der Bibliotheksbeauftragte. Die Änderungen sollen rechtzeitig über Aushang bekannt gemacht werden.