§4 Beschränkung der Benutzung

Benutzungsordnung

§ 4 Beschränkung der Benutzung

  1. Der Benutzer hat das Bibliotheksgut und alle Einrichtungsgegenstände der Bereichsbibliothek sorgfältig zu behandeln. Insbesondere sind Eintragungen und Markierungen in Büchern und Zeitschriftenheften untersagt. Das Kopieren von Büchern des Instituts für Klassische Archäologie ist nur nach Absprache erlaubt. Bücher der Kunstgeschichte, die mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind, dürfen nicht kopiert werden.
  2. Die Anfertigung von Kopien im Rahmen der präsenten Benutzung ist nur an den in der Bereichsbibliothek aufgestellten Kopiergeräten zulässig.
  3. Bestimmte Werke können, wenn sie wegen ihres Alters oder ihres Wertes nur in begrenztem Ausmaß benutzt werden sollen oder wenn vergleichbare Gründe im Einzelfall vorliegen, der frei zugänglichen Benutzung entzogen werden. Über die Benutzungsbeschränkung sowie über die ausnahmsweise Zulassung zur Benutzung entscheidet die Bibliothekarin.
  4. An den Computerarbeitsplätzen dürfen ausschließlich die dort angebotenen Programme oder Datenbanken genutzt werden. Jede sonstige Nutzung sowie Eingriffe oder Veränderungen am Computersystem sind untersagt.