Das Habilitationsverfahren der Fakultät NT

Das Habilitationsverfahren ist geregelt in der Habilitationsordnung der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der UdS vom 14.10.2020.

Das Habilitationsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Annahme als Habilitand oder Habilitandin. Nach einem öffentlichen Vorstellungsvortrag, der Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Fakultät, erfolgreicher Zwischenevaluation, Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung, einem wissenschaftlichen Vortrag oder einem Lehrvortrag (oder in begründeten Fällen einem wissenschaftlichen Vortrag und einem Lehrvortrag) sowie der Antrittsvorlesung wird das Verfahren mit der Feststellung der Lehrbefähigung und der Verleihung der Lehrbefugnis (Venia Legendi) abgeschlossen.

Muster und Erläuterungen

Antrittsvorlesungen und Vorträge

Termine von Vorstellungsvorträgen, Wissenschaftlichen Vorträgen oder Antrittsvorlesungen finden Sie unter "Aktuelles".

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Katja Therre (erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag)
Tel: +49  681 302-4943 
habilitationen-nt(at)uni-saarland.de und dekanat-nt(at)uni-saarland.de