Hinweise zum Urheberrecht

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Bilder verwenden, die nicht aus dem Ordner "Motive" der Typo3-Dateiliste stammen, müssen Sie unbedingt die Regelungen zum Urheberrecht beachten. Grundsätzlich gilt:

  • Sie dürfen nur Bilder verwenden, für die Sie das Nutzungsrecht innehaben. Sie müssen das Bild also entweder selbst erstellt oder beim Urheber des Bildes, also meist beim Fotografen, das Nutzungsrecht erworben haben.
  • Sie dürfen auf keinen Fall Bilder ohne Erlaubnis aus dem Internet runterladen und auf Ihrer Seite verwenden. Auch Screenshots, Karten, Grafiken, Musik sowie Fotografien oder Scans aus Büchern oder Zeitungen etc. sind nicht zulässig. Dasselbe gilt für Bilder von Kunstwerken oder Architektur.
  • Als Faustregel gilt: Bilder, die Sie nicht selbst erstellt haben oder Bilder, für die Sie nichts bezahlt haben, sollten nicht verwendet werden. Bei Bildern, die Sie vom Urheber oder einer kommerziellen Bilddatenbank erworben haben, müssen Sie immer die Lizenzbedingungen beachten.
  • Der Name des Urhebers oder der Urheberin muss in der Typo3-Dateiliste als Copyright-Hinweis bei den Metadaten des Bildes eingetragen sein. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst Urheber des Bildes sind. Neben der Benennung des Urhebers müssen, je nach Lizenzbedingungen, evtl. weitere Angaben gemacht werden.
  • Suchmaschinen finden Dateien, die in der Typo3-Dateiliste liegen, auch dann noch, wenn sie auf der Webseite nicht mehr verlinkt sind. Wenn Sie also Bilder von Ihrer Seite entfernen, denken Sie daran, sie auch aus der Dateiliste zu löschen.


Sofern Sie Bilder aus dem Ordner "Motive" der Typo3-Dateiliste verwenden, müssen Sie sich um diese Punkte nicht kümmern. Wenn Sie jedoch andere Bilder verwenden möchten, haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erstellen die Bilder selbst, tragen Ihren Namen beim Copyright-Hinweis ein und dokumentieren schriftlich (für evtl. Nachfolger), dass Sie der Verwendung der Bilder auf der Webseite zustimmen. Oder Sie erwerben ein professionelles Foto bei einer kommerziellen Bilddatenbank und tragen den vorgegebenen Copyright-Hinweis sowie ggf. den Hinweis auf geltende Lizenzbedingungen ein.

Lesen Sie immer auch das "Kleingedruckte" in der Lizenzvereinbarung: Ist die Lizenzfreiheit beschränkt auf die private Nutzung? Gibt es Grenzwerte, für die der Fotograf oder die Fotografin Beschränkungen der Nutzung angibt? Bleiben Sie skeptisch und prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um eine bedingungslose Lizenz handelt. Bilder ohne Urheberrecht sollten eine Verzichtserklärung des Schöpfers mitliefern. Im Zweifel fragen Sie lieber nach unter: justiziariat(at)uni-saarland.de