Editorial NStZ 10/2022
"Mehr Fortschritt wagen" lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags. Davon hat Prof. Oğlakcıoğlu - aus der Perspektive der Strafrechtspflege - noch nicht viel gesehen. Stattdessen schaffen es wieder Entwürfe auf die Tagesordnung, mit denen eine Verschärfung und Ausweitung staatlichen Strafens einhergehen könnte. Von der erhofften "Entrümpelung" des Strafrechts (bis auf § 219a StGB) ist ebenso wenig zu spüren wie von der versprochenen Modernisierung des Strafverfahrens unter Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte. Im aktuellen Editorial der NStZ bringt Prof. Oğlakcıoğlu seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Bundesregierung die hoch gesteckten Ziele zeitnah angeht, damit es nicht bei leeren Versprechungen bleibt. Übrigens findet sich in derselben Ausgabe ein Praxiskommentar seines akademischen Lehrers Prof. Hans Kudlich zur Garantenstellung unter Geschwistern.
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