NStZ 2023, 129, Love-Scam (oder wie man früher gesagt hätte: „Heiratsschwindel“) … eine Straftat?

Wer unserem Lehrstuhl-Account auf Instagram folgt, der weiß, dass Professor Oğlakcıoğlu vor einiger Zeit angekündigt hatte, einen Beitrag zum „Tinder-Schwindler“ abzufassen. Herauskam am Ende ein allgemeiner Beitrag zum Phänomen des Love-Scams, in dem wir – gemeinsam mit Yusef Mansouri– die verschiedenen Ausprägungen des Liebesschwindels strafrechtlich einordnen. Vom Kreditkartenmissbrauch, über den sexuellen Übergriff bis zum Tatbestand des Missbrauchs von Titeln ist alles dabei. Im Mittelpunkt steht aber natürlich die Frage der Betrugsstrafbarkeit gem. § 263 I StGB (und die dürfte – Achtung Spoiler – in vielen, wenn auch nicht in allen Konstellationen des Love Scams bejaht werden können). Der Beitrag ist in der aktuellen NStZ (2023, 129) erschienen

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