NStZ-RR 2022, 290, Anmerkung zu einer Entscheidung des Dritten Senats zum Betäubungsmittelstrafrecht (5.5.2022 – 3 StR 412/21)

In der aktuellen NStZ-RR (2022, 290) hat Prof. Oğlakcıoğlu in einer kurzen Anmerkung einige Knackpunkte einer Entscheidung des Dritten Senats zum Betäubungsmittelstrafrecht (5.5.2022 – 3 StR 412/21) zusammengefasst. Zwar stehen in dem ausführlichen Urteil zunächst v.a. strafprozessuale Fragestellungen im Mittelpunkt (Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und dessen begrenzte revisionsrechtliche Überprüfbarkeit), aber auch die Ausführungen zur Strafrahmenwahl und zu den bestimmenden Strafzumessungsgründen (Whatsapp-Kommunikation als unprofessionelles Vorgehen) sind erhellend #btmg #lsoglakcioglu #bgh #nstzrr

zu den neuesten Publikationen