Seminar: Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts

Im Sommersemester 2023 biete ich gemeinsam mit Herrn RA Dr. Kai-Daniel Weil ein Seminar zum Thema „Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts“ an. Es handelt sich um ein Blockseminar: In einem ersten Vorbesprechungstermin werden Organisatorisches und Formalia besprochen. Am Ende des vierwöchigen Bearbeitungszeitraums wird ein Termin für die mündlichen Vorträge, die gebündelt stattfinden werden, bestimmt.

Dieses Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 6.

Vorbesprechung (via MS-Teams): Freitag, 28.04.2023, 17:00 – 18:00 Uhr

Bearbeitungszeitraum: 29.04.2023 – 31.05.2023 (Vorträge im Juni, wiederum online)

Anmeldungen können bis zum 27.04.2023 erfolgen. Folgende Themen stehen zur Bearbeitung (Prinzip: „first come, first serve“):

  • Beihilfe durch „neutrale“ bzw. „berufstypische“ Handlungen
  • Die Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers
  • Das Unternehmensstrafrecht – Sinnvoll oder Unsinn?
  • Gremienentscheidungen und die strafrechtliche Verantwortlichkeit
  • Blankettnormen und ihre Besonderheiten
  • Die Ebene der Rechtswidrigkeit im Wirtschaftsstrafrecht
  • Die Geldbuße nach § 30 OWiG
  • Mittelbare Täterschaft durch Organisationsherrschaft in Unternehmen
  • Die Haftungsbegründung nach § 14 StGB bzw. § 9 OwiG
  • Die Geschäftsherrenhaftung


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