Vorlesung Rechtsphilosophie
Die Vorlesung Rechtsphilosophie wird für Studierende des sechsten wie auch des zweiten Semesters, welche sich nach der neuen Studienordnung als Grundlagenfach für die Rechtsphilosophie entschieden haben, einheitlich als (Präsenz-)Vorlesung bzw. Veranstaltung, mittwochs ab 26.04.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr s.t. in Geb. B4.1, Hörsaal 0.18, angeboten.
Sowohl für Studierende des sechsten Semesters als auch für Studierende des zweiten Semesters (neue Studienordnung) wird eine Leistungskontrollklausur am Ende des Semesters angeboten. Nähere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für Studierende des sechsten Semesters (und nicht solche des zweiten Semesters!) zudem die Veranstaltung "Rechtsphilosophisches Proseminar" angeboten wird. Auch insoweit werden nähere Informationen zeitnah bekanntgegeben.