Lizenzierung von Forschungsoutput
Die Lizenzierung von Lehr- und Forschungsergebnissen ist ein zentraler Aspekt der Open-Science-Bewegung. Hierbei ist zur Umsetzung der Open Science Prinzipien auf eine geeignete Form zu achten. Geeignet bedeutet in diesem Fall „lizensiert gemäß den FAIR-Prinzipien.“
In der Wissenschaft sind zur Lizenzierung von Textpublikationen vor allem die Creative-Commons-Lizenzen (CC) relevant. Diese ermöglichen es, einem Baukastenprinzip folgend, Nutzer*innen spezifische Nutzungsrechte einzuräumen oder vorzuenthalten.
Die gängigste Lizenz in der Open Science Community ist die CC BY Lizenz. Sie ist (wie alle CC-Lizenzen) urheberrechtskonform und erlaubt fast jede Form der Nutzung:
Man darf unter Nennung von Inhaber*innen der Urheberrechte das lizenzierte Material
kopieren,
weitergeben,
kommerziell nutzen
und bearbeiten (zum Beispiel durch Übersetzungen).
Andere Varianten der CC-Lizenzen können die kommerzielle Verwertung und die Erstellung abgeleiteter Werke untersagen, sind allerdings unter Umständen nicht mit den Richtlinien von Forschungsförderern im Einklang und zumeist auch nicht als offen zu bezeichnen. In der Handreichung zu Creative-Commons-Lizenzen der SULB finden sich weitere Informationen. Bei Fragen zu offenen Lizenzen unterstützen die Expert*innen der SULB.
Bei anderweitigen Forschungsergebnissen, besonders im naturwissenschaftlich-technischen Bereich ist zudem zu überdenken, ob die Möglichkeit besteht, eine Erfindung im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) anzumelden. In diesem Fall sind weitere Aspekte für eine Lizenzierung zu beachten. Nähere Informationen sind hier zu finden.
Ansprechpartner
Lizenzierung Literatur:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
open-access(at)sulb.uni-saarland.de
Lizenzieren Software und Verwertung:
Triathlon
triathlon-tto(at)uni-saarland.de