Open Source

Forschungsoutput in Form von wissenschaftlicher Software und der dazugehörigen Dokumentation sollte - wann immer möglich - öffentlich zugänglich und referenzierbar gemacht werden. Dies fördert die Sichtbarkeit von Softwareentwicklung als eigenständige Forschungsleistung und ermöglicht Transparenz, Nachnutzung und Weiterentwicklung durch anderen Forschende.
Bewährt hat sich die Veröffentlichung wissenschaftlicher Software unter einer Open-Source-Lizenz.
Was bedeutet Open Source?
Die Open Source Initiative® hat folgende Kriterien für offene Software definiert:
1. Freie Weiterverbreitung: Software darf verkauft oder verschenkt werden, ohne Gebühren.
2. Quellcode: Quellcode muss enthalten sein oder leicht zugänglich gemacht werden.
3. Modifikationen: Änderungen und abgeleitete Werke sind erlaubt und dürfen weitergegeben werden.
4. Integrität des Quellcodes des Autors: Modifizierter Code darf eingeschränkt werden, aber Patch-Dateien müssen erlaubt sein.
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen: Jeder darf die Software nutzen, unabhängig von der Identität.
6. Keine Diskriminierung von Tätigkeitsfeldern: Nutzung in jedem Tätigkeitsfeld muss erlaubt sein (z. B. Forschung, Wirtschaft).
7. Verbreitung der Lizenz: Keine zusätzliche Lizenzvereinbarung nötig bei Weitergabe.
8. Lizenz darf nicht produktspezifisch sein: Rechte gelten unabhängig davon, ob die Software Teil eines bestimmten Produkts ist.
9. Lizenz darf andere Software nicht einschränken: Lizenz darf keine Bedingungen für andere mitgelieferte Software stellen.
10. Technologieneutralität: Lizenz darf keine bestimmte Technologie oder Benutzeroberfläche vorschreiben.
Copyleft und Lizenztypen
Open Source Lizenzen unterscheiden sich darin, wie stark sie abgeleitete Werke binden („Copyleft“):
- Starkes Copyleft
Abgeleitete Werke müssen unter derselben Lizenz stehen
(z. B. GPL) - Schwaches Copyleft
Änderungen können unter anderen Lizenzen weitergegeben werden, wenn sie klar getrennt sind
(z. B. LGPL) - Kein Copyleft (permissive Lizenzen)
Weitgehende Freiheit bei Weiterverwendung, unter Nennung von Copyright und Lizenz
(z. B. MIT‑Lizenz)
Lizenzempfehlung der UdS
In Übereinstimmung mit der IP Policy der UdS ist die folgende Lizenz als Standard zu nutzen:
GNU Affero General Public License (APGL). Diese Lizenz stellt sicher, dass die Benutzung und Weiterentwicklung der Software im Sinne einer offenen und weiterhin allgemein zugänglichen Art möglich ist. Sollte einer Veröffentlichung unter APGL etwas entgegen stehen oder ein Dual-Licensing-Modell in Frage kommen, können die Intellectual Property Services des Technology Transfer Offices von Triathlon konsultiert werden.
Weitere Informationen finden sich zum Beispiel im Leitfaden „Praxisempfehlungen für Open Source Software“ des Digitalverbands Bitkom e.V.
Gute Praxis: Veröffentlichung & Referenzierbarkeit
Neben selbst entwickelter Software sollten auch verwendete Software und projektbezogener Code dokumentiert und – soweit möglich – veröffentlicht werden. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen.
Empfehlungen:
- Nutzung von Repositorien wie GitHub oder GitLab
- klare Lizenzangabe im Repositorium
- Vergabe permanenter Identifikatoren (z. B. DOI)
→ z. B. über GitHub + Zenodo
weitere Informationen
Hier sind externe Links zum tieferen Eintauchen ins Thema Open Source:
- Bitkom e.V.: Open Source
- Open Source Initiative (OSI)
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- IBM - Was ist Open Source Software?
- OpenCoDE - Die Plattform für Digitale Souveränität
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