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Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal
Ausschreibungstext
Sie können aus folgenden Mustern (verschiedene Kopfbilder) für die Stellenausschreibung wählen:
- Sprachniveaustufen nach dem GER
- Der Ausschreibungstext muss insbesondere das konkrete Anforderungsprofil enthalten. Bitte achten Sie bei der Formulierung auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Bitte geben Sie die Finanzierungsquelle für das angestrebte Beschäftigungsverhältnis an (Finanzstelle/Fonds). Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen.
- Zur weiteren Bearbeitung muss neben dem Ausschreibungstext auch eine tarifgerechte Tätigkeitsbeschreibung vorliegen.
- Vorschlag des Ausschreibungstext bitte als Word-Dokument (.doc) an ausschreibung(at)univw.uni-saarland.de senden.
Informationen zur Online-Bewerbung
Veröffentlichung
- Das Dezernat Personal wird Ihre Ausschreibung im Internet unter den Stellenausschreibungen der Universität des Saarlandes veröffentlichen.
- Mit der Arbeitsverwaltung wird zusätzlich zum Vermittlungsauftrag entsprechend dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Verbindung aufgenommen.
- Weitere Stellenanzeigen (z.B. in einem Printmedium) können durch das Dezernat Personal veranlasst werden, wenn Sie die Finanzierung übernehmen.
Bewerbungen von Behinderten
Bitte prüfen Sie bei Eingang der Bewerbung, ob sich Schwerbehinderte (Grad der Behinderung [GdB] > 50%) oder bereits Gleichgestellte (GdB < 50% mit Gleichstellungsbescheid) beworben haben (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch IX). (Anmerkung: Ein für den Fall einer Einstellung angekündigte oder zugesicherte Gleichstellung reicht nicht aus, die Gleichstellung muss bereits erfolgt sein.)
- Falls ja: Bitte setzen Sie sich - unabhängig von der Qualifikation des/der Bewerber/in - unverzüglich nach Eingang der Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung wegen des zwingend notwendigen Verfahrens sofort in Verbindung. Dieses Verfahren dient auch der Vermeidung von Schadenersatzansprüchen nach § 164 SGB IX i.V.m. § 15 AGG.
Schwerbehinderte und diesen bereits Gleichgestellte müssen nur dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn (ggf. vor Gericht nachweisbar) die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Sie sollten sich von der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich bestätigen lassen, dass: "eine Einladung zum Vorstellungsgespräch entbehlich ist, da die fachliche Eignung offensichtlich fehlt".
Bewerberauswahl
Bitte wählen Sie nach Ausschreibungsende aus dem Kreis der Bewerber/innen die Personen aus, die dem Anforderungsprofil entsprechen und laden sie zu Vorstellungsgesprächen ein. Beachten Sie auch hier bitte das AGG und die folgenden Hinweise.
Bitte weisen Sie die Bewerber/innen ausdrücklich darauf hin, dass keine Reisekosten o.ä. für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch erstattet werden.
Zu Vorstellungsgesprächen wird schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerber/innen unter Vorlage des dienstlichen Einladungsschreibens bei der Campus-Einfahrt Uni-Mitte von den Mitarbeitern im Pförtnerhaus ein kostenloses Ausfahrtticket ausgehändigt.
Informationen zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen über MS Teams.
Einladung
Zu den Vorstellungsgesprächen ist rechtzeitig einzuladen:
- der Personalrat für die Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals (hierfür können Sie dieses Muster verwenden),
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- die Schwerbehindertenvertretung, wenn sich Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte beworben haben.
Konkurrenteninformation
- Bitte teilen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den "erfolglosen" Mitbewerbern/innen schriftlich mit, dass sie nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden (Konkurrenteninformation).
- Die Einspruchs- bzw. Klagefrist von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Konkurrenteninfo durch die Konkurrentin bzw. den Konkurrenten ist abzuwarten, bevor die Einstellung der ausgewählten Bewerberin/ des ausgewählten Bewerbers erfolgen kann.
- Bei den Schwerbehinderten und den diesen Gleichgestellten muss diese Information die für die Ablehnung maßgebenden Gründe (fachlich nachvollziehbare Begründung) enthalten. (Anmerkung: Der Arbeitgeber kann sich im Streitfall (Konkurrentenklage) nur auf die in diesem Schreiben genannten Gründe berufen, ein "Nachschieben" von Gründen ist im Streitfall nicht mehr möglich.)
Einstellungsverfahren
Einstellungsauftrag
Bitte reichen Sie rechtzeitig (Bearbeitungsfrist von 7 Wochen) vor dem beabsichtigten Einstellungstermin einen Einstellungsauftrag ein. Alleine schon der Personalrat hat (nach Vorliegen der vollständigen Informationen) gesetzlich zwei Wochen Zeit, seine Entscheidung zu treffen.
Einstellungszusagen
Sobald Ihr vollständiger Einstellungsauftrag vorliegt, wird das Dezernat Personal den Personalrat beteiligen und nach dessen Zustimmung die Einstellungszusage erteilen.
Verbindliche (Einstellungs-)Zusagen können von Ihnen als beantragende Stelle nicht gegeben werden!
Bei befristeten Beschäftigungen wird das Dezernat Personal für eine Vertragsunterzeichnung vor Arbeitsbeginn sorgen.
Bewerbungsunterlagen werden im Dezernat Personal ca. 3 Monate aufbewahrt und danach datenschutzgerecht entsorgt.
Betriebsärztlicher Dienst
Bitte füllen Sie für Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihren neuen Mitarbeiter den Fragebogen zur Gesundheitsvorsorge und dem Arbeitsschutz aus und leiten ihn an den zuständigen betriebsärztlichen Dienst weiter.