Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal

Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

Eine (Neu-)Einstellung (oder Verlängerung) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einhaltung Bearbeitungsfrist
    Einstellungen/Verlängerungen sind über das Sepia-Portal erst 7 Wochen in die Zukunft möglich
  • Budget
    wenn Sie über entsprechende Mittel (z. B. Ausstattungsmittel, Drittmittel) verfügen,
  • bevorzugte Berücksichtigung
    wenn kein Personal bevorzugt berücksichtigt werden muss (aus strukturbedingten oder anderen Gründen z. B. Jugendvertreter/in, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach dem Kündigungsschutzgesetz, nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz),
  • Ausschreibung
    wenn der Arbeitsplatz ausgeschrieben war.
    • Der Personalrat V+T hat entsprechend § 72 SPersVG verlangt, dass zu besetzende Arbeitsplätze im vereinbarten Verfahren bekanntgegeben werden. Einzelheiten zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie unter: Gleichstellungsbüro.

  

Bitte beachten Sie die weiteren Grundsätze.