... Auswahlverfahren

Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal

Auswahl

Bitte wählen Sie nach Ausschreibungsende aus dem Kreis der Bewerbenden die Personen aus, die dem Anforderungsprofil entsprechen und laden sie zu Vorstellungsgesprächen ein. Beachten Sie auch hier bitte das AGG und die folgenden Hinweise.

Bitte weisen Sie die Bewerbenden ausdrücklich darauf hin, dass keine Reisekosten o.ä. für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch erstattet werden.

Zu Vorstellungsgesprächen wird schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbenden unter Vorlage des dienstlichen Einladungsschreibens bei der Campus-Einfahrt Uni-Mitte von den Mitarbeitern im Pfortenhaus ein kostenloses Ausfahrtticket ausgehändigt.

Informationen zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen über MS Teams.

Einladung

Zu den Vorstellungsgesprächen ist rechtzeitig einzuladen:

  • der Personalrat für die Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals (hierfür können Sie dieses Muster verwenden),
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • die Schwerbehindertenvertretung, wenn sich Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte beworben haben.

Konkurrenteninformation

  • Bitte teilen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den "erfolglosen" Mitbewerberbenden schriftlich mit, dass sie nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden (Konkurrenteninformation).
  • Die Einspruchs- bzw. Klagefrist von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Konkurrenteninfo durch die Konkurrentin bzw. den Konkurrenten ist abzuwarten, bevor die Einstellung der ausgewählten Person erfolgen kann.
  • Bei den Schwerbehinderten und den diesen Gleichgestellten muss diese Information die für die Ablehnung maßgebenden Gründe (fachlich nachvollziehbare Begründung) enthalten. (Anmerkung: Als Arbeitgeberin können wir uns im Streitfall (Konkurrentenklage) nur auf die in diesem Schreiben genannten Gründe berufen, ein "Nachschieben" von Gründen ist im Streitfall nicht mehr möglich.)