... Auswahlverfahren
Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal
Bewerberauswahl
Bitte wählen Sie nach Ausschreibungsende aus dem Kreis der Bewerber/innen die Personen aus, die dem Anforderungsprofil entsprechen und laden sie zu Vorstellungsgesprächen ein. Beachten Sie auch hier bitte das AGG und die folgenden Hinweise.
Bitte weisen Sie die Bewerber/innen ausdrücklich darauf hin, dass keine Reisekosten o.ä. für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch erstattet werden.
Zu Vorstellungsgesprächen wird schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerber/innen unter Vorlage des dienstlichen Einladungsschreibens bei der Campus-Einfahrt Uni-Mitte von den Mitarbeitern im Pförtnerhaus ein kostenloses Ausfahrtticket ausgehändigt.
Informationen zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen über MS Teams.
Einladung
Zu den Vorstellungsgesprächen ist rechtzeitig einzuladen:
- der Personalrat für die Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals (hierfür können Sie dieses Muster verwenden),
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- die Schwerbehindertenvertretung, wenn sich Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte beworben haben.
Konkurrenteninformation
- Bitte teilen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den "erfolglosen" Mitbewerbern/innen schriftlich mit, dass sie nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden (Konkurrenteninformation).
- Die Einspruchs- bzw. Klagefrist von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Konkurrenteninfo durch die Konkurrentin bzw. den Konkurrenten ist abzuwarten, bevor die Einstellung der ausgewählten Bewerberin/ des ausgewählten Bewerbers erfolgen kann.
- Bei den Schwerbehinderten und den diesen Gleichgestellten muss diese Information die für die Ablehnung maßgebenden Gründe (fachlich nachvollziehbare Begründung) enthalten. (Anmerkung: Der Arbeitgeber kann sich im Streitfall (Konkurrentenklage) nur auf die in diesem Schreiben genannten Gründe berufen, ein "Nachschieben" von Gründen ist im Streitfall nicht mehr möglich.)