... Ausschreibungsverfahren
Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal
Ausschreibungstext
Sie können aus folgenden Mustern (verschiedene Kopfbilder) für die Stellenausschreibung wählen:
- Sprachniveaustufen nach dem GER
- Der Ausschreibungstext muss insbesondere das konkrete Anforderungsprofil enthalten. Bitte achten Sie bei der Formulierung auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Bitte geben Sie die Finanzierungsquelle für das angestrebte Beschäftigungsverhältnis an (Finanzstelle/Fonds). Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen.
- Zur weiteren Bearbeitung muss neben dem Ausschreibungstext auch eine tarifgerechte Tätigkeitsbeschreibung vorliegen.
- Vorschlag des Ausschreibungstext bitte als Word-Dokument (.doc) an ausschreibung@uni-saarland.de senden.
Informationen zur Online-Bewerbung
Veröffentlichung
- Das Dezernat Personal wird Ihre Ausschreibung im Internet unter den Stellenausschreibungen der Universität des Saarlandes veröffentlichen.
- Mit der Arbeitsverwaltung wird zusätzlich zum Vermittlungsauftrag entsprechend dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Verbindung aufgenommen.
- Weitere Stellenanzeigen (z.B. in einem Printmedium) können durch das Dezernat Personal veranlasst werden, wenn Sie die Finanzierung übernehmen.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten
Bitte prüfen Sie bei Eingang der Bewerbung, ob sich Schwerbehinderte (Grad der Behinderung [GdB] > 50%) oder bereits Gleichgestellte (GdB < 50% mit Gleichstellungsbescheid) beworben haben (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch IX). (Anmerkung: Ein für den Fall einer Einstellung angekündigte oder zugesicherte Gleichstellung reicht nicht aus, die Gleichstellung muss bereits erfolgt sein.)
- Falls ja: Setzen Sie sich – unabhängig von der Qualifikation der Person – unverzüglich nach Eingang der Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung wegen des zwingend notwendigen Verfahrens sofort in Verbindung. Dieses Verfahren dient auch der Vermeidung von Schadenersatzansprüchen nach § 164 SGB IX i.V.m. § 15 AGG.
Bitte beachten Sie, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen zu den Vorstellungsgesprächen zwingend eingeladen werden müssen. Bei sog. mehrstufigen Bewerbungsverfahren besteht diese Pflicht für alle Stufen des Bewerbungsprozesses, es sind also mehrfache Einladungen erforderlich.
Bitte beachten Sie auch, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen auch bei erneuter Ausschreibungen der selben Stelle eingeladen werden müssen, selbst dann, wenn diese bereits im Vorfeld im Rahmen eines Vorstellungsgespräches nicht überzeugen konnten. Die Schwerbehindertenvertretung ist in diesen Fällen ins Bewerbungsverfahren einzubinden.