Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler*innen auf Habilitationsniveau (nachgewiesen durch Promotion und Habilitation oder ein entsprechendes Äquivalent) aus der geisteswissenschaftlichen Europaforschung (insbesondere Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte, Philosophie), die die Voraussetzung des § 52 des SHSG erfüllen. Erwartet werden von den Bewerber*innen exzellente wissenschaftliche Leistungen (Forschungsleistungen, Publikationen).
Nähere Informationen zu den Inhalten der Gastprofessur und den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie in der Ausschreibung.
25.02.2026