Wissenschaftliche Arbeit und Studienabschlussphase

Die Studienabschlussphase im Lehramt folgt an der UdS diesem Ablauf:
Antrag auf Zulassung -> Zulassung und Bestellung der Gutachter*innen durch das ZPL -> Themenstellung -> Bearbeitung -> Versand der W.A. ans ZPL -> Bewertung durch zwei Gutachter*innen -> Einreichen beider Gutachten im ZPL -> Eintragung ins Studienkonto -> abschließende Kontrolle der vollständigen Studienkonten aller Fächer -> Erstellung des Transcript of Records
Bitte beachten Sie das Merkblatt und die Fristen, damit Sie Ihre persönliche Zeitplanung zum Staatsexamen einhalten können.

Merkblatt Studienabschlussphase: Wissenschaftliche Arbeit und Transcript of Records

Die Wissenschaftliche Arbeit

Alle Schritte rund um die Wissenschaftliche Arbeit, die Abschlussarbeit Ihres Lehramtsstudiums, werden im Sekretariatsbereich des ZPL bearbeitet. Dort wird nach Abschluss aller studienbegleitenden Prüfungen und Bewertung der Wissenschaftlichen Arbeit auch das Studienabschlussdokument, das Transcript of Records ausgestellt (s.u.).

Sie senden und erhalten alles per Post bzw. E-Mail; keine offenen Sprechzeiten, keine persönliche Abgabe oder Abholung von Unterlagen.
Damit Ihnen das zur Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt im August benötigte Transcript of Records zu gegebener Zeit im ZPL ausgestellt werden kann, bitten wir Sie um Ihre zuverlässige Mitwirkung. Rückfragen zur W.A. oder dem ToR, die nach aufmerksamem Lesen dieser Seite und nach eigenständigem Durcharbeiten dieser

Checkliste zum Studienabschluss

noch offen geblieben sind, stellen Sie bitte per E-Mail an zpl@uni-saarland.de.

Alle, die im Februar 2024 ein Transcript erhalten möchten, müssen bis 14.02.2024 vollständige Studienkonten in LSF vorweisen. Alle, die im August 2024 ein Transcript erhalten möchten, müssen bis 15.08.2024 vollständige Studienkonten in LSF vorweisen.

Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit

Wenn Sie die Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit beantragen möchten, füllen Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit aus, lassen Erst- und Zweitgutachter*in unterzeichnen (gerne als Scan hin und herschicken) und senden es spätestens 6 Monate, bevor Sie ein Transcript of Records zum vollständigen Studienabschluss benötigen als Scan ans ZPL. Als Gutachter*innen für die Wissenschaftliche Arbeit im Lehramtsstudium sind generell die Professor*innen und Privatdozent*innen Ihrer Studienfächer zugelassen. Hier veröffentlichen wir immer die aktuelle Liste der aus den Fachrichtungen gemeldeten und vom Prüfungsausschuss zugelassenen Gutachter*innen für die Wissenschaftliche Arbeit. Den vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung schicken Sie bitte als Scan an zpl@uni-saarland.de. Für Wissenschaftliche Arbeiten in Bildender Kunst bzw. Musik wenden Sie sich an die HBK bzw. die HfM. Beantragen Sie die Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit rechtzeitig für Ihre eigene Planung hinsichtlich Anmeldung zum Staatsexamen; zwischen Zulassungsantrag und Abgabe der Arbeit muss eine realistische Bearbeitungszeit (22 CP bedeuten 550 bis 660 Stunden Aufwand, 16 CP entsprechen 400 bis 480 Stunden Aufwand) liegen, beiden Gutachter*innen muss genügend Zeit für die Bewertung und dem Sekretariat genügend Bearbeitungszeit bleiben. Beachten Sie die Fristen für Zulassungsanträge zur Wissenschaftlichen Arbeit!

 

Zulassungsvoraussetzungen für die Wissenschaftliche Arbeit:
Lehramt   CP gesamt   CP Fach d. W. Arbeit
LAB200115
LS1+220090

LS1/LPS1

LP

160

160

60

30 (DP Deu, Ma oder SU)

 vgl. § 21 bzw. 22 Prüfungsordnung (PO) für Lehramtsstudiengänge der UdS

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Brief mit der Zulassung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden und Erst- und Zweitgutachter*innen werden gemäß PO bestellt. Sobald der/die Erstgutachter*in dem ZPL die Themenstellung gemeldet hat, geht Ihnen diese ebenfalls per Post zu und Ihre Bearbeitungszeit beginnt. Die gültige Themenstellung sowie die Abgabefrist erhalten Sie immer vom ZPL, nie von Gutachter*innen und nicht bevor Sie gemäß PO zugelassen worden sind!

Bei Fragen, die durch diese Seite und das Merkblatt nicht beantwortet sind, schreiben Sie bitte an zpl(at)uni-saarland.de

 

Bis wann muss ich die Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit beantragen?

Fristen zur Antragstellung im ZPL: Ende August für ein geplantes Staatsexamen im darauffolgenden Frühjahr, Ende Februar für ein geplantes Staatsexamen im darauffolgenden Herbst. Wer diese Frist verpasst, erhält zur unmittelbar folgenden Anmeldefrist kein Transcript, sondern wird erst auf der nächsten Liste berücksichtigt. Sechs Monate vor der Anmeldefrist zum Ersten Staatsexamen sollten Sie sich auch wegen aller in LSF noch fehlenden Prüfungen aus vorherigen Semestern bei Prüfer*innen und Fachprüfungssekretariaten kümmern. Bitte bedenken Sie immer, dass bei allen Schritten ein paar Tage Bearbeitungszeit anfallen können und berücksichtigen Sie, dass nicht alle Gutachter*innen immer erreichbar sind. Kümmern Sie sich also rechzeitig und besser schon ein paar Wochen vor der o.g. Frist um die Unterschriften der Gutachter*innen auf dem Formular.

    Warum muss ich die Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit schon sechs Monate vor der geplanten Anmeldefrist zum Ersten Staatsexamen beantragen?

    • Die Voraussetzungen müssen in allen Einzelfällen geprüft werden, bevor eine Zulassung erfolgen kann.
    • 5 Wochen Zeit nach Zulassungsdatum für den/die Erstgutachter*in zur Mitteilung der Themenstellung ans ZPL
    • 12 Wochen Bearbeitungszeit bei LS1/LPS1/LP bzw. 17 Wochen bei LAB/LS1+2
    • 2 Monate Zeit für die Gutachter*innen zur Bewertung der Arbeit
    • steigende Arbeitslast im Sekretariatsbereich im ZPL durch
    • umfangreiche Prüf- und Abstimmungsschritte zur Finalisierung Ihres Studienabschlussdokuments
    • immer mehr Sonder- und Ausnahmefälle zu den Regeln der PO, die aufwändig händisch bearbeitet und/oder vom Ausschussvorsitzenden entschieden werden müssen
    • steigende Zahl technsicher Fehler, die händisch korrigiert werden müssen
    • immer mehr Anfragen "auf den letzten Drücker", die nicht mehr alle gleichzeitig kurz vor der Anmeldefrist für die Staatsexamina bearbeitet werden können

    Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit (ab Sommersemester 2020)

    Die Abgabe erfolgt immer über Einsendung per Post (s.u.), es ist keine persönliche Abgabe/Einwurf auf dem Campus möglich. Wenn die Exemplare zu dick für eine Briefsendung sind, teilen Sie diese auf. Sehr umfangreiche Anhänge (Kartenmaterial, Datensätze aus Umfragen etc.) können Sie auch auf CD oder USB-Stick den geduckten Exemplaren der WA beifügen, damit diese nicht zu dick werden. Achten sie auf den exakten Titel der Arbeit (wie vom ZPL mitgeteilt), binden Sie bitte diese Selbstständigkeitserklärung ein und unterzeichnen Sie diese eigenhändig in allen gedruckten Exemplaren:
    Deckblatt und Selbstständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten im Lehramtsstudium

    Sie senden Ihre Wissenschaftliche Arbeit spätestens zum Abgabetermin, der Ihnen mit der Themenstellung vom ZPL mitgeteilt wurde, in drei Exemplaren (gebunden bedeutet Klebebindung bzw. kartonierte Bindung., keine Spiralbindung!, keine Schnellhefer!, Erklärung eigenhändig unterzeichnet) und einer digitalen Version (auf CD oder USB-Stick, muss nicht unterzeichnet sein, am besten mit Klebstreifen an die Rückseite eines gedruckten Exemplars kleben, dann geht er nicht verloren, falls der Umschlag reißen sollte) ans ZPL. Das durch die Deutsche Post dokumentierte Versanddatum auf der Sendung gilt als tatsächliches Abgabedatum, welches Sie selbst im Zweifel nur durch die Quittung der Post über den Versand als Einschreiben belegen können. Wir empfehlen daher dringend den Versand per Einschreiben über die Deutsche Post und nur im Format Großbrief, Maxibrief oder Maxibrief plus.
    Senden Sie keine Päckchen oder Pakete (dort ist keine Postfachangabe möglich!), da nur Briefsendungen an folgende Postfach-Adresse dem ZPL zuverlässig zugestellt werden:
    Universität des Saarlandes
    Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge
    Campus E1 2
    Postfach 15 11 50
    66041 Saarbrücken

    Die Arbeiten werden nach Überprüfung der Vorgaben durch das ZPL an die Dienstadressen Ihrer Gutachter*innen weitergeleitet und diese werden aufgefordert, innerhalb einer zweimonatigen Begutachtungszeit Erst- und Zweitgutachten ans ZPL zu senden. Die Note kann in LSF erst dann eingetragen werden, wenn beide Gutachten im Original im ZPL vorliegen. Das ZPL erinnert Gutachter*innen, sobald die Begutachtungesfrist abgelaufen ist. Dennoch kommt es häufiger zu Verzögerungen, also haben Sie ggf. bitte noch etwas Geduld.

    Wissenschaftliche Arbeiten in den Fächern Bildender Kunst bzw. Musik werden an der HBK bzw. der HfM eingereicht und die Noten auch dort ins LSF eingetragen. Für das anschließend benötigte Transcript of Records gelten für alle Fächer die folgenden Informationen aus dem ZPL:

    Die Studienabschlussphase: Transcript of Records vom ZPL und Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium

    Wichtige Hinweise für die Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt

    Zur Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt benötigen Sie u.a. ein Transcript of Records. Das ZPL stellt Ihr Trancript aus, wenn alle Prüfungsleistungen eingetragen sind (240 bzw. 300 CP). Bitte schreiben Sie an zpl(at)uni-saarland.de und rechnen Sie eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen ein. Diese Bearbeitungszeit kann erst bei 240 bzw. 300 CP in LSF beginnen, bei unvollständigen Konten kann das Sekretariat noch nichts tun! Zudem muss die Wissenschaftliche Arbeit im ZPL rechtzeitig eingereicht sein: erster Werktag im August bzw. Februar (bei Anmeldung zum Ersten Staatsexamen zum Ende des jeweiligen Monats).Die Wissenschaftliche Arbeit wird im ZPL ins Studienkonto eingetragen, das Einbuchen aller übrigen Prüfungen erfolgt ausschließlich in den Prüfungssekretariaten der Fächer. Sie müssen selbst gewährleisten, dass bewertete Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) rechtzeitig in den Fachprüfungssekretatiaten vorliegen. Halten Sie daher frühzeitig Rücksprache mit Prüfer*innen und Fachprüfungssekretariaten, wie lange die Bearbeitungszeiten sind. Wenn Sie Sport studieren, müssen Sie rechtzeitig Ihr Studienkonto im Fachprüfungssekretariat Sport (B3 1, Frau P. Wendel) besprochen haben. Bitte bedenken Sie, dass den Prüfer*innen für Klausuren 4 Wochen und für Hausarbeiten 6 Wochen Bewertungszeit zustehen. Die Fachprüfungssekretariate benötigen danach genügend Zeit für die Verbuchung. Wer ab Juli bzw. ab Januar noch an Prüfungen an der UdS teilnimmt, muss sich also ggf. darauf einstellen, dass erst die nächste Staatsexamensphase genutzt werden kann. Die Transcripts werden per Post zeitgleich an Ihre Standardadresse und ans Staatliche Prüfungsamt zugestellt. Halten Sie daher Ihre Kontaktdaten in SIM und LSF immer aktuell.

    vgl. Merkblatt, Infos zum Transcript auf der 2. Seite, Hinweise zur individuellen Planung auf der 3. Seite

    Nur wenn Sie selbst alle Abläufe und Fristen einhalten, können die Exemplare des Transcript of Records rechtzeitig für Ihre persönliche Planung zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen aus- und Ihnen sowie dem Staatlichen Prüfungsamt per Post zugestellt werden. Finden Ihre Prüfungen zu spät statt, sind Ihre Studienkonten nicht rechtzeitig vollständig oder die W. A. nicht von beiden Gutachter*innen bewertet, wird das ToR erst später, also nur passend für die darauffolgende StEx-Anmeldephase ausgestellt. Es gibt keine Eingangsbestätigungen und keine individuellen Statusupdates, beachten Sie aktuelle Hinweise auf der Startseite der ZPL-Homepage: www.uni-saarland.de/zpl

    Informationen zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen im Staatlichen Prüfungsamt

    Die Anmeldung und Zulassung zu den mündlichen Prüfungen des Staatsexamens erfolgt nicht im ZPL sondern im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen (Triererstr. 33, 66111 Saarbrücken, Links zu weiteren Informationen und Kontaktdaten s.u.). Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Fristen und dem Ablauf der Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen: Seite des Staatlichen Prüfungsamts auf dem Bildungsserver
    Links sind aufgrund von Änderungen an der Homepage des Staatlichen Prüfungsamtes evtl. nicht immer aktuell. Bitte googeln Sie im Zweifelsfall "Staatliches Prüfungsamt Lehramt Saarland" und klicken Sie sich dann durch. Formulare finden Sie dort zum Download, z.B. die Formulare für die Angabe der Prüfer*innen. Lesen Sie unbedingt aufmerksam und beachten Sie folgende Handreichung aus dem Staatlichen Prüfungsamt: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Bildungsserver/ausbildung-lehrkraefte/staatlichespruefungsamt/Info_Anmeldung_Erste_Staatspruefung.html

    Wer im Prüfungssplitting im Rahmen des Südwestverbunds ein Fach an einer Partnerhochschule studiert hat, nimmt am besten frühzeitig Kontakt zum Staatlichen Prüfungsamt auf, um die Besonderheiten bei der Anmeldung zum Staatsexamen im Saarland und zu den vorzulegenden Unterlagen zu besprechen.

    Die Anmeldung für die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens im Frühjahr ist immer bis Ende Februar im Staatlichen Prüfungsamt möglich. Die Anmeldung für die Staatsexamensphase im Herbst immer bis Ende August.
    Fragen zu den Staatsexamensprüfungen, zur Anmeldung und zum Staatsexamenszeugnis bitte nur an das Staatliche Prüfungsamt.
    Das ZPL ist nicht für die Organisation der Staatsexamina zuständig und stellt keine Zeugnisse aus. Die Voraussetzungen für die Ausstellung des Transcript of Records entnehmen Sie bitte diesen Seiten (s.o.). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den letzten Prüfungen an der UdS und eine gute Vorbereitungszeit auf Ihre Staatsexamensphase.

    Welche Prüfer*innen für die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens zur Verfügung stehen, erfahren Sie auf Anfrage in den Fachrichtungen. Einzelne Fachrichtungen/Lehrstühle haben auch Infoseiten zu den mündlichen Prüfungen:
    Fachdidaktik Deutsch Sekundarstufe

    Neuere deutsche Sprachwissenschaft

    Fachdidaktik Englisch

    Vorbesprechung StEx DP Mathematik

    Romanistik

    Das Staatliche Prüfungsamt lässt ausrichten:

    Hinweise zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen

    Das Staatliche Prüfungsamt informiert zur Anmeldung und den Terminen der mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens:
    https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Bildungsserver/ausbildung-lehrkraefte/staatlichespruefungsamt/Info_Anmeldung_Erste_Staatspruefung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    Weitere Hinweise und Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen im Staatlichen Prüfungsamt finden Sie hier:https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/lehrkraefte/ausbildunglehrkraefte/staatlichespruefungsamt/staatlichespruefungsamt_node.html