Anerkennungen von Prüfungen im Lehramtsstudium und Einstufung in höhere Fachsemester

Erste Anlaufstelle im Lehramtsstudium für alle Anerkennungen von Prüfungen im Lehramtsstudium und für die Einstufung nach Leistungen für Bewerbungen in höhere Fachsemester ist die Koordinatorin im ZPL. Bitte schreiben Sie eine Email, gerne denAnerkennungsantrag ausgefüllt und unterzeichnet gleich als Scan mitschicken. Dazu die Modulbeschreibungen der bisherigen Hochschule beifügen und sich in unseren Modulhandbüchern über die hiesigen Lernziele und Kompetenzen informieren. Das hilft Ihnen, selbst schon einen Eindruck zu bekommen, welche der Modulprüfungen aus Ihrem vorherigen Studium zu welchen Prüfungen an der UdS passen könnten. Wer von einer anderen Hochschule zur UdS wechselt, muss dem Antrag eine vollständige Leistungsübersicht (Übersicht über alle bisher abgelegten Prüfungen und Prüfungsversuche) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass man noch keinen Prüfungsanspruch verloren hat) beifügen. Diese Nachweise erhalten Sie von Ihren bisherigen Hochschulen. Wer bisher nur hier studiert hat und UdS-intern den Studiengang wechselt, z.B. vom Bachelor zum Lehramt, muss natürlich keine Modulbeschreibungen und keine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen. Über Anerkennungen entscheidet im Lehramtsstudium laut § 8 der Prüfungsordnung der Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses für das Lehramt an Schulen. Wer Anerkennungen beantragt und sich gleichzeitig in ein höheres Fachsemester an der UdS ins Lehramt bewerben möchte, macht auf dem Anerkennungsantrag bitte passende Angaben und fügt die notwendigen Nachweise für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bei.

Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie einen Anerkennungsantrag stellen möchten, ob es sinnvoll ist, sich ins höhere Fachsemester zu bewerben, ob Sie Anerkennungen von Prüfungen oder eine Einstufung erhalten können oder wenn Sie Fragen zum Anerkennungsablauf haben, bitte das Beratungsangebot nutzen.

Das Anerkennungsverfahren im Lehramtsstudium

So funktioniert die Anerkennung im Lehramtsstudium: Sobald ein Anerkennungsantrag im ZPL eingeht, wird verglichen, ob die Unterlagen, die Sie eingereicht haben, vollständig sind und ob die Prüfungen, an denen Sie in einem vorherigen Studium z.B. an einer anderen Hochschule oder in einem Nichtlehramts-Studiengang an der UdS teilgenommen haben, bereits im Lehramt zur Anerkennung empfohlen wurden. Für einige Module der Hochschulen aus der Region haben wir schon passende Zuordnungen. Die Koordinatorin im ZPL informiert Sie, falls noch Unterlagen fehlen, hält Rücksprache mit den Studienfachberater*innen, sofern eine fachliche Einschätzung benötigt wird und leitet die Informationen zur Eintragung in Ihr Studienkonto weiter. Nach vollständigem Abschluss des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie aus dem ZPL einen Bescheid über die Anerkennungen.
Bitte halten Sie sich an diesen Ablauf, verzichten Sie auf zusätzliche Anfragen an anderen Stellen und haben Sie Geduld. Die Anerkennung kann je nach Arbeitsaufwand einige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein Anerkennungsverfahren kann natürlich auch erst dann begonnen werden, wenn alle Unterlagen und ein offiziell von Ihrer bisherigen Universität bestätiger Nachweis über alle Ihre Prüfungen aus dem vorherigen Studienverlauf vorliegen. Eine abschließende Entscheidung wird erst dann getroffen, wenn Sie an der UdS im Lehramtsstudium eingeschrieben sind, also auch wirklich einen Platz erhalten haben. Es werden alle Prüfungen und alle Prüfungsversuche Ihres bisherigen Studienverlaufs anerkannt, bei denen es zu den Modulen Ihres Lehramtsstudiums an der UdS keine wesentlichen Unterschiede in Anforderungen, Qualifikationsniveau, Lernzielen und Kompetenzen gibt.

Anerkennungen aus einem Auslandsstudium/Auslandssemester

Für Prüfungen aus dem für die modernen Fremdsprachenfächer verpflichtenden Auslandsaufenthalt nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Abreise ins Ausland Kontakt zu den Studienfachberater*innen auf und sprechen alle eventuell geplanten Prüfungen ab, um die spätere ordnungsgemäße Anerkennung der vereinbarten, erbrachten Leistungen sicherstellen. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland ist daher im Vorfeld des Aufenthalts ein Learning Agreement abzuschließen, weches Sie gerne als Scan per E-Mail einreichen können, ggf. bei Änderungen der Prüfungsplanung noch einmal während des Aufenthaltes in aktualisierter Form. Gleich nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich mit allen Unterlagen zu den Prüfungen aus dem Ausland erneut an die Studienfachberater*innen, welche das Formular nach fachlicher Prüfung ans ZPL weiterleiten. Nach erfolgter Anerkennung leitet das ZPL alle Informationen zur Eintragung der Leistungen weiter und benachrichtigt Sie. Nur wer frühzeitig vor der Abreise ins Ausland ein Learning Agreement in der Fachrichtung abschließt, kann sich sicher sein, dass die Kurse und Prüfungen aus dem Ausland später an der UdS wirklich anerkannt werden. Das Formular Bescheinigung Auslandsaufenthalt für die Bestätigung der 3 bzw. 6 Monate auch nicht vergessen!
Es gibt für die Fremdsprachenfächer eine Liste der Anerkennungsempfehlungen für ein PAD-Auslandsschulpraktikum. Bitte frühzeitig vor der konkreten Planung des Auslandsschulpraktikums mit der Fachrichtung die Bedingungen für die spätere Anerkennung von Auslandsschulpraktika besprechen.

Einstufung in ein höheres Fachsemester auf Grundlagen anerkennbarer Module

Bitte beachten Sie, dass es für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nach Leistungen nicht ausreicht, ein oder mehrere Semester in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule eingeschrieben zu sein. Es müssten auch genügend bestandene und anrechenbare Module vorliegen, sodass genügend CP in allen gewünschten Fächern des Lehramtsstudiums an der UdS abgedeckt sind. Als Faustregel gilt: pro abgeschlossenes Semester müssen in einem Lehramtsfach 12 CP vorliegen und 6 CP in den Bildungswissenschaften (Sonderfall Studienfächer der Primarstufe 24 CP pro abgeschlossenes Semester). Die Einstufungsbescheinigung ersetzt nicht die online-Bewerbung, die das Studierendensekretariat bearbeitet. Über die Zulassung, also ob Sie einen Studienplatz erhalten können, wird im Studierendensekretariat entschieden. Das ZPL hat keinen Zugriff auf Ihre dort vorliegenden Bewerberdaten und -unterlagen. Bedenken Sie, dass zum Wintersemester nur die Einschreibung in ein ungerades Fachsemester (höheres also mindestens 3. Fachsemester!) möglich ist und zum Sommersemester nur in ein gerades Fachsemester. Wenn nicht genügend nachweisbare CP in allen Bereichen (beide Lehramtsfächer und Bildungswissenschaften) vorliegen, sodass in allen Bereichen je eine Einstufung in höhere Fachsemester möglich ist, kann eine Zulassung ins höhere Fachsemester nicht erfolgen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der Koordinatorin im ZPL, ob Sie eine Einstufung erhalten können. Wenn Sie den Studienplatz im 1. Fachsemester erhalten, ist eine Anerkennung der passenden Prüfungen aus einem vorherigen Studium natürlich trotzdem möglich.