Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverbuchung ins Studienkonto
Zur Teilnahme an Prüfungen gibt es Regeln, die in der Prüfungsordnung und den fachspezifischen Anhängen festgelegt sind. Diese Regeln müssen alle einhalten; Studierende und Prüfer*innen.
Der Text in der Prüfungsordnung ist nicht sehr bequem zu lesen, daher erhalten Sie regelmäßig Infopost per E-Mail aus der Studienkoordination im ZPL. Dort sind die Regeln ganz einfach erklärt. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise dazu, was Sie vor Teilnahme an einer Prüfung beachten müssen und wie Prüfungsleistungen in Ihr Studienkonto in LSF eingetragen werden.
Sonderregelungen bei Zulassungsvoraussetzungen im Sommersemester 2021
Stand 20.01.2021
Bitte schreiben Sie in allen Fällen, in denen Sie von einer dieser Sonderregelungen Gebrauch machen möchten, eine E-Mail an zpl@uni-saarland.de und an das jeweilige Fachprüfungssekretariat mit Angabe des Moduls und Ihrer Matrikelnummer. Bitte beachten Sie, dass die übrigen Zulassungsvoraussetzungen Ihres Lehramtsstudiums unverändert gelten, insbesondere die Voraussetzungen für die Schulpraktika und die Abschlussarbeit.
Bildungswissenschaften
Lehren und Lernen II (LuL II)
War aufgrund der Coronakrise die Teilnahme am Ersttermin zu Lehren und Lernen I (08.02.21) und Bildungswissenschaftliche Grundlagen (10.02.21) im Wintersemester 2020/21 nicht möglich, werden Studierende dennoch zu den Prüfungen in LuL II im Sommersemester 2021 zugelassen. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden sind die Zulassungsvoraussetzungen bestandene Klausur zu LuL I und BWG erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen.
Schulqualität, Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen (SQS)
War aufgrund der Coronakrise die Teilnahme am Ersttermin zu Lehren und Lernen I (08.02.21) und Bildungswissenschaftliche Grundlagen (10.02.21) im Wintersemester 2020/21 nicht möglich, werden Studierende dennoch zu den Prüfungen in SQS im Sommersemester 2021 zugelassen (sofern sie alle anderen Voraussetzungen - Orientierungspraktikum und Modul Persönlichkeitsentwicklung und Erziehung I erfüllen). Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden sind die Zulassungsvoraussetzungen bestandene Klausur zu LuL I und BWG erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen.
Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention (D&I)
War aufgrund der Coronakrise die Teilnahme am Ersttermin der Klausur zur im Wintersemester 2020/21 angebotenen Vorlesung „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ (09.02.21) nicht möglich, werden Studierende im Sommersemester 2021 dennoch zum Seminar und zur Erbringung der Prüfungsleistung im Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ zugelassen. Unabhängig davon werden die in der Vorlesung thematisierten Inhalte sowie entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen in den Seminaren vorausgesetzt. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden ist die Zulassungsvoraussetzung bestandene Klausur zur Vorlesung „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ für das Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2021 am Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ teilnehmen und im Seminar ihre Prüfungsleistung erbringen, erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen.
Sonderregelungen bei Zulassungsvoraussetzungen im Wintersemester 2020/21
Stand 13.10.2020
Bitte schreiben Sie in allen Fällen, in denen Sie von einer dieser Sonderregelungen Gebrauch machen möchten, eine E-Mail an zpl(at)uni-saarland.de und an das jeweilige Fachprüfungssekretariat mit Angabe des Moduls und Ihrer Matrikelnummer. Bitte beachten Sie, dass die übrigen Zulassungsvoraussetzungen Ihres Lehramtsstudiums unverändert gelten, insbesondere die Voraussetzungen für die Schulpraktika und die Abschlussarbeit.
Bildungswissenschaften
Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention (D&I)
War aufgrund der Coronakrise die Teilnahme am Zweittermin der Klausur zur im Wintersemester 2019/20 angebotenen Vorlesung „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ aus diesem Grund nicht möglich, werden Studierende im Wintersemester 2020/2021 dennoch zum Seminar und zur Erbringung der Prüfungsleistung im Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ zugelassen. Unabhängig davon werden die in der Vorlesung thematisierten Inhalte sowie entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen in den Seminaren vorausgesetzt. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden ist die Zulassungsvoraussetzung bestandene Klausur zur Vorlesung „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ für das Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ für diejenigen Studierenden, die im Wintersemester 2020/2021 am Seminar „Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Intervention“ teilnehmen und im Seminar ihre Prüfungsleistung erbringen, erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen.
Sonderregelungen bei Zulassungsvoraussetzungen im Sommersemester 2020
Stand 15.05.2020
Bitte schreiben Sie in allen Fällen, in denen Sie von einer dieser Sonderregelungen Gebrauch machen möchten, eine E-Mail an zpl(at)uni-saarland.de und an das jeweilige Fachprüfungssekretariat mit Angabe des Moduls und Ihrer Matrikelnummer. Bitte beachten Sie, dass die übrigen Zulassungsvoraussetzungen Ihres Lehramtsstudiums unverändert gelten, insbesondere die Voraussetzungen für die Schulpraktika und die Abschlussarbeit.
Bildungswissenschaften
Lehren und Lernen II (LuL II)
Musste aufgrund der Coronakrise das Orientierungspraktikum (OP) vom Wintersemester 2019/20 abgebrochen werden bzw. war die Teilnahme am Zweittermin zu Lehren und Lernen I/Bildungswissenschaftliche Grundlagen im Wintersemester 2019/20 aus diesem Grund nicht möglich, werden Studierende dennoch zu den Prüfungen in LuL II zugelassen. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden sind die Zulassungsvoraussetzungen OP-Praktikumsbericht und bestandene Klausur zu LuL I/BWG erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen.
Schulqualität, Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen (SQS)
Musste aufgrund der Coronakrise das Orientierungspraktikum (OP) vom Wintersemester 2019/20 abgebrochen werden und/oder war Teilnahme am Zweittermin zu Lehren und Lernen I/Bildungswissenschaftliche Grundlagen im Wintersemester 2019/20 aus diesem Grund nicht möglich, werden Studierende dennoch zu den Prüfungen in SQS zugelassen. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden sind die Zulassungsvoraussetzungen OP-Praktikumsbericht und bestandene Klausur zu LuL I/BWG erst bis zum Ende des Studiums an der UdS nachzuweisen. Die Zulassungsvoraussetzung Persönlichkeitsentwicklung und Erziehung I ist für SQS zum Sommersemester 2020 jedoch unverändert nachzuweisen.
Philosophie/Ethik
Angewandte Fachdidaktik
Wenn das Schulpraktikum aus diesem Modul im Wintersemester 2019/20 aufgrund der Coronakrise abgebrochen werden musste, erfolgt dennoch die Zulassung zum Modulelement E2 und der entsprechenden Prüfung beim Prüfer Herrn Mateas im Sommersemester 2020. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden sind die Zulassungsvoraussetzung E 1 und der Bericht zum Praktikum innerhalb eines Semesters nachzureichen.
Französisch
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft - Französisch
Das Proseminar im Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft - Französisch kann im Sommersemester 2020 bereits ohne Nachweis der Lateinkenntnisse belegt werden, der Lateinschein kann nachgereicht werden. Die Belegung des Hauptseminars und der Abschluss des gesamten Vertiefungsmoduls in Form einer Hausarbeit sind allerdings erst nach Nachweis der Lateinkenntnisse möglich, es gibt keine Ausnahmeregelung bezüglich der Prüfung in diesem Modul.
Mathematik
Studierende, die im Wintersemester 2019/20 die Prüfungsvorleistungen zur Veranstaltung Wahrscheinlichkeit und Statistik erfolgreich absolviert hatten, jedoch keine Möglichkeit hatten, an einem zweiten Prüfungstermin zu dieser Veranstaltung teilzunehmen, werden im Sommersemester 2020 zur Prüfung in Daten und Zufall zugelassen. Aufgrund eines generellen Eilentscheids des Ausschussvorsitzenden ist die Zulassungsvoraussetzung am nächstmöglichen Prüfungstermin zu Wahrscheinlichkeit und Statistik nachzuholen.
Liebe Studierende,
Sie erhalten regelmäßig Informationen zu Regeln im Lehramtsstudium per E-Mail, u.a. auch zu den Voraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen im Lehramtsstudium. Bitte lesen Sie sich diese Hinweise zu Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfungsanmeldung in LSF aufmerksam durch.
Fragen dazu, Probleme, Sorgen im Lehramtsstudium? Bitte gleich eine E-Mail an j.dausend@mx.uni-saarland.de schicken!
Viel Spaß im aktuellen Semester und viel Erfolg bei Ihren geplanten Prüfungen,
Julia Dausend
Hinweise zur Teilnahme an Prüfungen
Für die Teilnahme an Prüfungen gibt es in verschiedenen Fächern notwendige Voraussetzungen. Das kann die Anmeldung zur Prüfung sein, aber auch das Bestehen bestimmter Prüfungen, bevor an Folgeveranstaltungen und deren Prüfung teilgenommen werden darf. Die Regeln finden Sie immer in der Prüfungsordnung und den fachspezifischen Anhängen. Es gehört zu Ihrer studentischen Mitwirkungspflicht, sich über diese Regeln zu informieren und diese ausnahmslos einzuhalten.
Bitte beachten Sie:
Die fristgerechte Prüfungsanmeldung über LSF ist gemäß Prüfungsordnung die unabdingbare Voraussetzung zur Zulassung zu allen Prüfungen in
Bildungswissenschaften bzw. Erziehungswissenschaften/Pädagogische Psychologie, Biologie, Chemie, Didaktik der Primarstufe Mathematik, Didaktik der Primarstufe Sachunterricht, Erdkunde, Informatik, Mathematik, Mechatronik/Technik, Physik, Sport.
Bei technischen Problemen bei der Prüfungsanmeldung müssen Sie sich unverzüglich im zuständigen Fachprüfungssekretariat melden, bitte setzen Sie das ZPL in cc.
Die Prüfungsanmeldung in den Fächern der Philosophischen Fakultät ist in den Fächern unterschiedlich geregelt. Zu jeder Prüfung in diesen Fächern müssen Sie jedoch ein Deckblatt ausfüllen und unterzeichnen, dass Sie die ggf. geltenden Zulassungsvoraussetzungen kennen und erfüllen.
Eine Teilnahme an einer Prüfung ohne die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen führt zur Ungültigkeit der Prüfung und Sie müssen diese Prüfung erneut ablegen. Sollten Sie versuchen, durch die Unterzeichnung der Erkärung über die Zulassungsvoraussetzungen auf dem Deckblatt bewusst über fehlende Zulassungsvoraussetzungen zu täuschen, droht eine Einstellung Ihres Prüfungsverfahrens im Lehramtsstudium.
Bitte wenden Sie sich vor Prüfungsteilnahme bei allen eventuellen Unklarheiten bezüglich der Prüfungsanmeldung und der Zulassungsvoraussetzungen unverzüglich an die Fachprüfungssekretariate und im cc an die Koordinatorin im ZPL, um die Ungültigkeit von Prüfungen oder Täuschungsversuche auszuschließen. Es gelten einzig die Regeln aus den Prüfungsordnungen und den fachspezifischen Anhängen. Abweichende Aussagen von Einzelpersonen (andere Prüflinge, einzelne Dozierende etc.) sind nicht verbindlich.
Wenn Sie zwingende, besondere Gründe vorweisen können, können Sie fristgerecht (also immer vor Antritt der Prüfung!) einen Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen stellen, über den in jedem Einzelfall der Zentrale Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen entscheidet.
Studierende des Lehramtsfachs Sport beachten bitte folgenden Beschluss vom August 2016 zur Ungültigkeit von Prüfungsleistungen ohne fristgerechte Prüfungsanmeldung über LSF.
Hinweise zur Verbuchung von Prüfungen
Ihre abgelegten Prüfungen aus den Modulen werden mit den entsprechenden Credit Points (CP) und der Note (ggf. mit der Bewertung bestanden/nicht bestanden) in Ihrem Studienkonto eingetragen. Ihr Studienkonto können Sie jederzeit über LSF einsehen.
Das ZPL verbucht keine studienbegleitenden Prüfungsleistungen; wir sind nur für die Eintragung Ihrer Abschlussarbeit, der Wissenschaftlichen Arbeit, zuständig. Alle übrigen Prüfungsleistungen aus den Modulen Ihres Lehramtsstudiums werden in den Fachprüfungssekretariaten oder durch die Prüfer*innen eingetragen.
Ab dem Prüfungsdatum vergeht etwas Zeit, bis die Prüfung von den Prüfer*innen bewertet, dem Fachprüfungssekretariat zugestellt und dort eingetragen wird. Berechnen Sie diese Bearbeitungzeit also ein, sollten Sie zu einer bestimmten Frist einen Leistungsnachweis oder ein Transcript of Records benötigen (z.B. für BAföG, für eine Bewerbung, für die Anmeldung zu den Staatsexamensprüfungen). Sie sollten jedoch, spätestens wenn Sie ein Semester nach dem Prüfungsdatum die abgelegte Prüfung immer noch nicht in LSF finden, Rücksprache mit den Prüfer*innen und/oder dem Fachprüfungssekretariat halten.
Wichtig! Die Verbuchung einer Prüfungsleistung kann davon abhängen, ob Sie die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und/oder die je nach Fach notwendige Prüfungsanmeldung fristgerecht vorgenommen haben.