Ein Praktisches Jahr im Ausland ist generell möglich. Wenn Sie ein oder mehrere Tertiale im Ausland absolvieren möchten, sollten Sie zuvor die Anerkennung durch das Landesprüfungsamt abklären.
Alle wichtigen Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie beim Landesprüfungsamt.
Informationen zum PJ im Ausland
Zu beachten gilt:
- Das Landesprüfungsamt stellt eine Liste der akzeptierten ausländischen Krankenhäuser oder Praxen zur Verfügung. Es bestehen i.d.R KEINE Kooperationen mit den Häusern dieser Liste! Ausnahme sind unsere Erasmus Partner Unis.
- Alternativ benötigen Sie zur Anerkennung durch das Landesprüfungsamt eine Äquivalenzbescheinigung. Diese muss von dem Lehrbeauftragten der jeweiligen Fachrichtung der Medizinischen Fakultät ausgefüllt werden und bestätigen, dass die Lehre an der gewünschten Institution unseren Ansprüchen genügt.
- Während des PJs im Ausland müssen Sie sich an der dortigen Universität immatrikulieren (aber hier nicht exmatrikulieren). Sollte dies die Gastuniversität nicht zulassen, müssen Sie dem Landesprüfungsamt eine Konformitätsbescheinigungen vorlegen.
- WICHTIG: Bitte geben Sie die extern gebuchten Plätze bei Ihrer Buchung im PJ-Portal entsprechend mit Land und Krankenhaus beim PJ-Platzhalter Ausland an.