Dentistry (State Examination)
Die zahnärztliche Ausbildung ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄAppO) geregelt. Sie umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von fünf Jahren mit insgesamt drei zahnärztlichen Prüfungen sowie einer Ausbildung in erster Hilfe, einem einmonatigen Pflegedienst sowie einer vierwöchigen Famulatur. Die zahnärztlichen Prüfungen werden zu folgenden Zeitpunkten abgelegt:
- Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach dem 4. Semester
- Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach dem 6. Semester
- Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach dem 10. Semester
Der Beginn des Studiums ist an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes jeweils nur zum Wintersemester möglich. Vor Aufnahme des Studiums bzw. während der ersten drei Semester ist dringend ein zahntechnisches Praktikum anzuraten. Alle Lehrveranstaltungen finden auf dem ca. 30 km östlich von Saarbrücken gelegenen Campus Homburg (Universitätskliniken) statt.
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
In den ersten vier Semestern des Zahnmedizinstudiums an der Universität des Saarlandes beschäftigen sich die Studierenden mit den folgenden Fächern:
- Erstes Semester: Biologie, Chemie, Physik, Terminologie, Berufsfelderkundung
- Zweites Semester: Biochemie / Molekularbiologie, Anatomie (Histologie und mikroskopische Anatomie)
- Drittes Semester: Anatomie (Makroskopische Anatomie), Zahnmedizinische Propädeutik (Dentale Technologie)
- Viertes Semester: Physiologie, Zahnmedizinische Propädeutik (Präventivzahnmedizin)
Außerdem müssen bis zur Anmeldung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung eine Ausbildung in erster Hilfe sowie ein einmonatiger Krankenpflegedienst abgeschlossen sein. Zum Ende des vierten Semesters wird die erste Zahnärztliche Prüfung in mündlicher Form abgelegt.
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Nach Bestehen der ersten Zahnärztlichen Prüfung folgt in den Semestern fünf und sechs der klinisch-propädeutische Teil des Studiums mit den Inhalten Zahnärztliche Prothetik, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kieferorthopädie, sowie Zahnerhaltungskunde.
In allen zahnmedizinischen Fächern finden sog. Phantomkurse statt. Das sind praktische Ausbildungsteile, in denen an Simulationsmodellen die wichtigsten zahnmedizinischen Behandlungen geübt werden.
Zum Ende des sechsten Semesters findet die mündlich-praktische zweite zahnärztliche Prüfung statt.
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Der dritte Teil des Studiums (Semester 7-10) umfasst neben der klinischen Ausbildung in den zahnmedizinischen Fächern die Lehre in den klinischen Fächern der Medizin und verschiedenen Querschnittsbereichen. In den Behandlungskursen der Zahnmedizin arbeiten die Studierenden, natürlich unter professioneller Aufsicht, mit echten Patienten. Die vierwöchige Famulatur, die zum Studium gehört und ein ganztägiges Berufspraktikum darstellt, kann ab Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und muss spätestens bis zum dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen sein. Die Prüfung selbst besteht dann aus einem mündlich-praktischen und einem schriftlichen Teil. Der mündliche Teil umfasst die Fächer:
- Zahnärztliche Prothetik
- Kieferorthopädie
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Oralchirurgie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Zahnärztliche Radiologie und
- Zahnerhaltung
Schriftlich werden folgende Fächer geprüft:
- Pharmakologie und Toxikologie
- Pathologie
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Innere Medizin
- Dermatologie und Allergologie
- sowie u.a. die Querschnittsbereiche Notfallmedizin, Schmerzmedizin, Medizin des Alterns, Klinische Werkstoffkunde, orale Medizin, Erkrankungen im Kopf-Halsbereich
Ordnungen
- Studienordnung
- Approbationsordnung für Zahnärzte
- Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
Die auslaufenden Ordnungen finden Sie hier.
Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de
Medizinische Fakultät
Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Dekanat
Gebäude 15
66421 Homburg
studium-zahnmedizin(at)uni-saarland.de
Studienfachberater
Univ.-Prof. Dr. Stefan Rupf
Professur für Synoptische Zahnmedizin
Campus Homburg
Geb. 73
66421 Homburg
Tel.: 06841 16-24960
stefan.rupf(at)uks.eu
Bewerbung
Das Studium kann an der Universität des Saarlandes nur zu einem Wintersemester begonnen werden. Die Zulassung zum Studium ist bundesweit zulassungsbeschränkt (n.c.). Der Antrag auf Zulassung ist an hochschulstart.de zu richten für das Wintersemester bis spätestens zum
- 31. Mai (für sogenannte Altabiturientinnen und Altabiturienten)
- 15. Juli (für sogenannte Neuabiturientinnen und Neuabiturienten)
Einen Überblick über die einzelnen Bewerbungsschritte für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie in dieser Checkliste.
Alle Informationen zu den Kriterien im Zentralen Vergabeverfahren für die Universität des Saarlandes finden Sie hier und in unserem Video zum Auswahlverfahren.
Bitte beachten Sie die Informationen und die Anmeldefrist für den Test für Medizinische Studiengänge (TMS).
Für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung gelten zum Teil abweichende Regelungen.
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