Übung Öfftl. Recht
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Zeit: | Mo, 14–16 Uhr |
Ort: | Geb. B4.1, HS 117 |
Beginn: | 25.10.2010 |
Zielgruppe: | ab 6. Fachsemester |
Voraussetzung: | Pflichtvorlesungen im Staats- und Verwaltungsrecht |
Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung und dient demgemäß der Feststellung Ihrer individuellen "Examensreife". Demgemäß ist die Teilnahme an der Übung vor dem 6. Fachsemester nicht zu empfehlen. Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarecht. Insbesondere in der Hausarbeit sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, ein umfangreicheres Rechtsproblem in wissenschaftlicher Weise einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die juristische Methode, d.h. den Umgang mit dem "juristischen Handwerkszeug", beherrschen. Dazu zählen unabdingbar auch formale Kenntnisse, insbesondere des richtigen Zitierens und des Erstellens eines Literaturverzeichnisses. Um Sie hierfür und für andere wichtige Fragen zu rüsten, haben wir die
Hinweise für die Anfertigung von juristischen Hausarbeiten
erstellt. Bitte beachten Sie diese Hinweise. Die richtige Umsetzung geht unmittelbar und in sehr spürbarem Umfang in die Benotung Ihrer Hausarbeit ein.
Zeitplan
2.8.2010 12 Uhr | Ausgabe der 1. Hausarbeit Hier finden Sie den Sachverhalt zur Hausarbeit |
bis 20.10.2010 10 Uhr | Anmeldung zur Übung |
bis 21.10.2010, 12 Uhr | Abgabe der 1. Hausarbeit im Sekretariat des Lehrstuhls bis 12 Uhr oder durch Einsendung per Post (Poststempel: 21.10.2010) |
25.10.2010 | Einstiegsbesprechung
|
1.11.2010 | Allerheiligen |
8.11.2010 | 1. Besprechungsfall Lösungsskizze |
15.11.2010 | 2. Besprechungsfall Lösungsskizze |
22.11.2010 | 1. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.) |
29.11.2010 | Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit |
6.12.2010 | 3. Besprechungsfall Lösungsskizze |
13.12.2010 | Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur |
3.1.2011 | 2. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.) Lösungsskizze |
10.1.2011 | 4. Besprechungsfall Lösungsskizze |
17.1.2011 | Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur |
24.1.2011 | 3. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.) |
31.1.2011 | 5. Besprechungsfall Lösungsskizze |
7.2.2011 | Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine |
Hausarbeit
Hier finden Sie den Sachverhalt zur Hausarbeit.
Täuschungsversuche
Um die Chancengleichheit aller Teilnehmer an der Übung
sicherzustellen, weisen wir auf § 6 Abs. 4 der Studien- und
Prüfungsordnung hin. Danach können Teilnehmer bei schweren
Täuschungsversuchen von der gesamten Übung ausgeschlossen werden.
Dies gilt insbesondere, wenn eine Hausarbeit ganz oder in Teilen von
Dritten kopiert wird. Von der Übung ausgeschlossen wird dabei auch der
"Dritte", d.h. derjenige Teilnehmer, der seine Hausarbeit einem
Kommilitonen zur Kopie überlassen hat.
Hinweise zu den Klausuren
Ablauf
Der Saal ist nach folgender Sitzordnung zu belegen:
- es wird mit der Belegung der ersten Reihe begonnen
- sodann wird jede zweite Reihe freigelassen
- innerhalb der besetzten Reihen ist mindestens ein Platz nach beiden Richtungen freigelassen werden.
Das Deckblatt ist vollständig und in Druckbuchstaben auszufüllen mit Namen, Matrikelnummer sowei bei der AG-Klausur zusätzlich dem Namen des AG-Leiters.
Die Blätter sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren.
Links ist ein Korrekturrand von 7 cm zu belassen. Dies entspricht einem Drittel der Seitenbreite.
Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.
Das Verlassen des Prüfungssaals ist grundsätzlich nicht erlaubt. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der der Aufsichtskräfte mittels Handzeichen einzuholen.
In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist eine vorzeitige Abgabe der Klausur aus Rücksicht gegenüber den noch Schreibenden nicht mehr gestattet.
Fünf Minuten vor Ablauf der Bearbeitungszeit wird dies durch den Aufsichtsführenden bekannt gegeben. Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen.
Die Kandidaten, die erst verspätet zur Klausur kommen, dürfen auf eigenen Wunsch die Klausur mitschreiben. Eine Zeitverlängerung ist allerdings nicht möglich. Bei triftigen Gründen für die Verspätung hat der Kandidat die Möglichkeit, die Klausur nicht zu schreiben und zurückzutreten.
Hilfsmittel
Die benutzten Gesetzestexte müssen frei von Eintragungen jeder Art sein (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, Einlagen oder Ähnliches). Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter des Gesetzes können als zulässig angesehen werden, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes beinhalten.
Verstöße
Verstöße gegen die Prüfungsregularien können eine Bewertung der Klausur mit 0 Punkten nach sich ziehen, insbesondere bei
- Täuschungsversuchen
- Unerlaubtem Entfernen aus dem Prüfungssaal
- Überschreitung der Bearbeitungszeit