Test_PROMOS

Im Rahmen des Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die Universität zweimal jährlich Stipendien für Auslandsaufenthalte weltweit von bis zu sechs Monaten Dauer. PROMOS unterstützt Studienaufenthalte, Auslandspraktika, Fach- und Sprachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen.

Präsentation des DAAD-Stipendienprogramms PROMOS anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums.

Bewerbungsfristen

  • 15. November für Aufenthalte von Januar bis Juli des folgenden Jahres
  • 15. Mai für Aufenthalte von August bis Dezember des selben Jahres 

Programminformationen

Allgemeine Voraussetzungen

Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen für PROMOS. Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die spezifischen Anforderung Ihres gewünschten Aufenthaltstyps. 

  • Immatrikulation als Vollzeitstudent*in mit Abschlusswunsch an der Universität des Saarlandes oder Vorabzulassung für den Masterstudiengang (bei Aufenthalt zwischen Bachelor-Abschluss und Start des Masters)
  • Erfolgreiches Fachstudium (Sie haben zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts das zweite Semester des BA abgeschlossen, d.h. Ihr Auslandssemester ist mindestens das dritte Semester. Masterstudierende können sich ab dem ersten Mastersemester bewerben)
  • Spezifische Voraussetzungen des Aufenthaltstyps (Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse, Bewerbungsunterlagen) müssen eingehalten werden
  • Um die Förderung für Studienaufenthalte und Praktika können sich nur Studierende bewerben, alle anderen Aufenthaltsarten stehen auch Promovierenden offen
Aufenthaltsarten
  • Studium: 3- bis 6-monatige Studienaufenthalte an Hochschulen außerhalb des Erasmus+-Geltungsbereichs im Rahmen eines Auslandssemesters oder zum Verfassen einer Abschlussarbeit. Aufenthalte in Erasmus+ Ländern sind förderfähig, wenn kein Erasmus+ Kooperationsvertrag im Fachbereich vorliegt
  • Praktikum: Eigenständig organisierte Vollzeitpraktika (min 30 Stunden/Woche) in Ländern außerhalb des Erasmus+-Geltungsbereichs, Dauer min. 2 und max. 6 Monate
  • Sprachkurs: Sprachkurs an einer anerkannten Hochschule mit min. drei bis max. sechs Wochen Dauer, min. 25 Stunden/Woche und Bezug zum Studium/Promotion, Grundkenntnisse (mind. A2 GER) müssen vorhanden sein. Ausgeschlossen: Sprachkurse in Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) und Kurse von privaten Trägern
  • Fachkurs: Teilnahme an Fachkursen von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen weltweit bis zu sechs Wochen, Fortgeschrittene Studierende erhalten Vorzug
  • Studienreise ins außereuropäische Ausland: Studierende und Promovierende sowie max. eine Lehrkraft, Dauer: mindestens 7 Tage, maximal 12 Tage, Teilnehmende: mindestens 5, maximal 15. Die Studienreise muss drei Komponenten abdecken: Fachbezug, Landeskunde und Vernetzung mit anderen Studierenden und Wissenschaftler*innen (Beispiele s. FAQs)
  • Wettbewerbsreisen ins außereuropäische Ausland: Studierende und Promovierende sowie max. eine Lehrkraft, Dauer: mindestens 7 Tage, maximal 12 Tage, Teilnehmende: mindestens 5, maximal 15
Ausschlusskriterien

 

Auswahlverfahren & Auswahlkriterien

Verfahren

  • Offener Wettbewerb unter Berücksichtigung der durch den DAAD bewilligten Mittel
  • Eine Auswahlkommission entscheidet auf Grundlage der schriftlich eingereichten Unterlagen und stellt anhand der Auswahlkriterien des DAAD einen Vergabevorschlag der PROMOS-Teilstipendien zusammen
  • Die Vergabevorschläge werden den Fachbereichen zum Widerspruch vorgelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Studierenden schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert  

Kriterien (absteigend gewichtet)

  • Aufenthalt an einer Partneruniversität der Universität des Saarlandes
  • Akademische Leistungen: bisherige Studienleistungen, Veröffentlichungen, etc.
  • Empfehlungsschreiben
  • Inhaltliche Relevanz des Vorhabens: eigene Motivation, begründete Auswahl der Zieleinrichtung, deutlicher Bezug zum Fachstudium, Nachhaltigkeit des Vorhabens
  • Niveau der Sprachkenntnisse
  • Chancengleichheit für Studierende mit besonderem Förderbedarf (Erstakademiker*innen, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder einem Grad der Behinderung (min. 20%), Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind antreten oder nahestehende Angehörige pflegen
  • Interkulturelle Kompetenzen und Ehrenamtliches Engagement: innerhalb der Universität (z.B. Fachschaft, freiwillige Teilnahme an interkulturellen Maßnahmen), außerhalb der Universität (z.B. Vereine, Ehrenämter, Freiwilligendienste)
Förderung
  • Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den vom DAAD vorgegebenen Fördersätzen
  • Die Vergabe einzelner Förderleistungen ist möglich (nur Reisekosten bzw. nur Aufenthaltspauschalen), ebenso eine Teilförderung des Auslandsaufenthaltes. Unterschiede zwischen den Aufenthaltstypen bestehen:
    • Bei Studienaufenthalten und Praktika: länderabhängige Reisekostenpauschale und/oder ein monatliches Teilstipendium
    • Bei Sprach- und Fachkursen: Zuschuss zu Reisekosten abhängig vom Zielland + Aufenthaltskosten in Höhe von 45 Euro pro Person und Tag unabhängig vom Zielland
    • Bei Studien- und Wettbewerbsreisen: Aufenthaltskosten in Höhe von 45 Euro pro Person und Tag unabhängig vom Zielland
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Es gibt keine Fördergarantie - planen Sie Ihren Aufenthalt daher so, dass er auch ohne Förderung realisierbar ist.
  • Die Förderung lässt sich grundsätzlich mit anderen Finanzierungsquellen (z. B. BAföG oder Stipendien) kombinieren und verrechnen, Details dazu finden Sie im Unterpunkt in unseren FAQs unter dem Stichwort „Förderung“
  • Das Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Kümmern Sie sich selbstständig um eine im Ausland gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (Z. B. Kombiversicherungen des DAAD)

Bewerbung                                                                                                    FAQs                                                                                                    Erfahrungsberichte