Aktuelles
Bewerbungen für den LL.M. Master-Aufbaustudiengang „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“
Der LL.M. Master-Aufbaustudiengang „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung" beginnt in der Regel zum Wintersemester, Mitte Oktober.
Bewerbungsfrist ist der 15. Juli, Spätbewerbungen sind bis einschließlich 30. September möglich.
Wir empfehlen Bewerberinnen und Bewerbern mit Visumspflicht, sich bis zum 30. April zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Prozess zur Beantragung eines Visums durchaus über Wochen oder sogar Monate ziehen kann!
Ein weiterer Hinweis für chinesische Studierende: Bitte prüfen Sie, ob Sie ein relevantes Prüfverfahren Ihrer erbrachten Leistung durch die Akademische Prüfstelle (APS) durchlaufen müssen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier (auf Deutsch und Chinesisch).
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Hier finden Sie die Semestermine für das Wintersemester 2022/2023 und das Sommersemester 2023.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Lehrstuhl für Zivilrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi
IER - Institut für Europäisches Recht
Dott.Univ./Mailand Maria Cristina Sparapani-Pelster
LL.M. Studienkoordinatorin
Campus B4 1 Raum 2.64
Universität des Saarlandes
66123 Saarbrücken

Exkursion des Instituts für Europäisches Recht zum EuGH
Im Rahmen der traditionellen Sommer-Exkursion am 06. Juli 2023 des LL.M.-Studiengangs „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“ unternahmen die Studierenden des Masterstudiengangs sowie Erasmus-Studenten der Fakultät eine Exkursion zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi, Frau Dott. Sparapani-Pelster und einigen Mitarbeitern ihres Lehrstuhls (Tilman Sutor, Florian Friedrichs, Marvin Hell und Gerrit Hüls). In Luxemburg angekommen, erwartete sie ein anspruchsvolles Programm.
Ein Höhepunkt der Exkursion war das Beiwohnen an der mündlichen Verhandlung im „Grande Salle“ des EuGH zur Rechtsache C-387/22 Nord Vest Pro Sani Pro. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob die Bestimmungen des Unionsrechts einer nationalen (hier: rumänischen) Regelung entgegenstehen, die es dem Mitgliedstaat erlaubt, nationale Unternehmen, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats tätig sind, steuerlich anders zu behandeln als nationale Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der Union tätig sind. Die Klägerin, eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL), die hauptsächlich in Österreich und Deutschland tätig ist, profitiert dadurch nicht von den Steuerbefreiungen, die anderen rumänischen Unternehmen im Baugewerbe gewährt werden.
Nach der Verhandlung hatten Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi, ihre Mitarbeiter und die Studierenden die Gelegenheit, sich im „Salle Visiteurs“ mit Prof. Dr. Dres. h.c. Juliane Kokott, Generalanwältin am EuGH, zu einem Gespräch zu treffen und Fragen rund um die Tätigkeit bei der Generalanwaltschaft zu stellen. Anschließend lud Frau GA Kokott alle zu einem Mittagessen am Gerichtshof ein, bei dem die Möglichkeit bestand, mit ihr Fragen zum europäischen Recht zu diskutieren.
Die Rückfahrt nach Saarbrücken bot die Gelegenheit, den ausländischen Studierenden, die teilweise aus Ländern außerhalb Europas wie Kolumbien, Chile, China, Armenien und Syrien stammen, die Kulturlandschaft Mosel-Saar näher zu bringen.


Besuch der Universität Warschau
Anlässlich des vierzigjährigen Jubiläums der Kooperation der Universität Warschau und der Universität des Saarlandes hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi als Teilnehmerin einer Delegation der Universität des Saarlandes auf Einladung des Rektors der Universität Warschau, Prof. Dr. Sambor Grucza, an den diesbezüglichen Feierlichkeiten teilgenommen.
Die Delegation wurde von Vizepräsident Prof. Dr. Cornelius König und dem Sonderbeauftragten des Präsidiums für die Kooperation Prof. Dr. Roland Marti geleitet. Andere Mitglieder der Delegation waren Prof. Dr. Nine Miedema, Prof. Dr. Augustin Speyer, Prof. Dr. Stefanie Haberzettl, sowie die Verantwortliche für die Ostpartnerschaften Frau Dr. Ekaterina Klüh.
Im Rahmen des Festaktes am Freitag betonten der Vizepräsident und der Rektor der Fakultät Warschau, wie wichtig die Kooperation für die Pflege und die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen gewesen ist und unterschrieben feierlich einen erneuten Kooperationsvertrag.
In ihrer Rede sprach Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi die bisherigen Beziehungen zwischen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und der der Universität Warschau an, die für die Universität des Saarlandes von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jerzy Poczobut initiiert wurde. Nach der Emeritierung von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Martinek hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi als seine Nachfolgerin als Direktorin des Instituts für Europäisches Recht die Kooperation mit Prof. Dr. Tomasz Giaro auf polnischer Seite fortgesetzt.
Aktuelle Forschungsthemen der Kooperation sind die Entstehungsgeschichte des polnischen Obligationenrechts sowie dessen rechtsvergleichende Betrachtung im Hinblick auf das BGB den Code Civil, den Codice Civile und das ABGB, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Internationale Privatrecht.
Als Erinnerung an die Kooperation wurde ein Baum im Garten der Universität Warschau gepflanzt. Nach einer Führung über den imposanten Campus der Universität Warschau mit ihren Schätzen an Büchern und prunkvollen Gebäuden wurden die deutschen und polnischen Teilnehmer von dem Rektor der Universität Warschau zu einem festlichen Abendessen eingeladen.

Gastvorlesung an der Universität Palermo
Am 19.05.23 hat Professor Chiusi einen Vortag im Rahmen einer Vorlesung an der Universität Palermo gehalten, mit dem Titel „Trasferimento della proprietà e diritto dell`arricchimento nell`esperienza giuridica europea: fondamenti romanistici e loro conseguenze”. Die Vorlesung war Teil einer Vorlesungsreihe des interdisziplinären Dottorato in pluralismi giuridici prospettive antiche e attuali zum Thema: “Certezza del diritto e Fondamenti del Diritto Europeo.”

Exkursion zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Am 27. Januar 2023 fand unter Leitung der LL.M.-Studienkoordinatorin Frau Dott./Univ. Mailand Maria Cristina Sparapani-Pelster die jährliche Exkursion des Instituts für Europäisches Recht nach Karlsruhe statt. Neben Studierenden des Master-Studiengangs ,,Deutsches Recht und europäische Rechtsvergleichung“ nahmen daran auch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts sowie ein Erasmus-Student teil, der derzeit Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes studiert. Vormittags wohnte die Gruppe zwei interessanten Verhandlungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei, in deren Rahmen sachenrechtliche Fragestellungen erörtert wurden. Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, das Gerichtsgebäude des Bundesgerichtshofs zu besichtigen. Am Nachmittag nahm die Gruppe dann an einer informativen Führung durch das Bundesverfassungsgericht teil und konnte so auch Einblicke in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

Besuch der juristischen Fakultät der Universität Warschau
Im Rahmen der von DAAD finanzierten Ost-Partnerschaft der UdS mit der Universität Warschau besuchte Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi die juristische Fakultät der Universität Warschau vom 24. bis 29.11.2022. Im Rahmen des Aufenthaltes sprach Professor Chiusi in der Rechtsschule für deutsches Recht der juristischen Fakultät über das Thema „Paletta-Fälle als wegweisende Entscheidungen des EuGH“. Während des Aufenthalts fanden weiterführende Gespräche statt, in denen die zukünftige Ausgestaltung der Kooperation erörtert wurde. Ein Schwerpunkt der weiteren Zusammenarbeit soll in der Erforschung des Einflusses des BGB auf die moderne polnische zivilrechtliche Codifikation liegen. Darüber hinaus soll die Thematik der Geschäftsunfähigkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden. Damit wird die von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Martinek vor vielen Jahren initiierte Kooperation weiterhin erfolgversprechend fortgesetzt.

6. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht
In Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand im Zeitraum vom 03.10. – 09.10.2022 das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis (Georgien) statt. Dieses stellte nach einer Corona-bedingten Pause eine Fortsetzung der langjährigen Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung und Festigung des postsowjetischen, georgischen Zivilrechts unter Zugrundelegung der rechtsvergleichenden Methode dar.
Unter dem bewusst allgemein gehaltenen Titel „Allgemeines Zivilrecht und einige Überlegungen im Lichte der Rechtsvergleichung“ wurden dabei die laufenden Forschungsarbeiten der jeweiligen Teilnehmer unter rechtsvergleichender Perspektive vor- und zur Diskussion gestellt. Zudem wurden die Eckpfeiler für die künftige Zusammenarbeit der beiden Universitäten gesetzt und das weitere Vorgehen im Rahmen der Kooperation koordiniert.

Frau Professor Chiusi reiste hierzu mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Christopher Ries, Ass. jur., Daniela Wolff, Ass. jur., und Tilman Sutor, Dipl. jur., nach Georgien und eröffnete das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema „Zu Wechselwirkungen zwischen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des EuGH und der nationaler Gerichte“. Dabei verdeutlichte sie anlässlich des seitens Georgiens jüngst eingereichten Antrages auf EU-Mitgliedschaft anhand des Beispiels der Fälle „Paletta-I“ und „Paletta-II“ mögliche perspektivische Schwierigkeiten, die für die Rechtsordnung und Jurisdiktion eines Mitgliedsstaates im Geltungsbereich des Unionsrechts relevant sein können.
Sodann sprach Prof. Dr. Bessarion Zoidze über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Georgien.
Unter dem Titel „Zurück zur „Orbite“: Rückkehr des georgischen Wirtschaftsrechts zu der kontinental-europäischen Rechtsfamilie im Lichte des europäischen supranationalen Unternehmensrechts“ erläuterte Prof. Dr. Irakli Burduli im Anschluss aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des georgischen, postsowjetischen Unternehmensrechts.

Es folgten zwei rechtsvergleichende Vorträge zu Themen des Privatversicherungsrechts. Ass. jur. Daniela Wolff stellte dabei im Rahmen ihres Vortrages die systematischen Unterschiede der Regelungen dar, die der Direktanspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer in der deutschen und georgischen Rechtsordnung erfahren hat. Assoz. Prof. Dr. Natalia Mozonelidze erläuterte sodann unter dem Titel „Bedeutung des Prämienzahlungszeitpunkts als Hauptelement des Versicherungsvertrags und damit zusammenhängende Problematik“ das zwischen dem deutschen und georgischen Recht divergierende dogmatische Verständnis der Erstprämie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsnatur.
Im Anschluss folgten die Beiträge von Ass. jur. Christopher Ries „Zum subjektiven und objektiven Verschulden im Deliktsrecht“ und von Assoz. Prof. Dr. Sergi Djorbenadze „Zum Ehrenschutz in Georgien unter Berücksichtigung von Verleumdung in sozialen Medien“. Beide Vorträge gingen dabei rechtsvergleichend auf die Rechtslage de lege lata ein und zeigten mögliche künftige Entwicklungen auf.
Den Abschluss fand das Kolloquium mit den rechtsvergleichenden Erläuterungen zum Thema „Billigkeitsausgleich für unentgeltliche Leistungen zwischen Schenkungsrecht und Familienrecht“ von Dipl. jur. Tilman Sutor, der mögliche Lösungswege für die Problematik des Ausgleichs von Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Näheverhältnissen aufzeigte.