Aktuelles

Bewerbungen für den LL.M. Master-Aufbaustudiengang „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“

Der LL.M. Master-Aufbaustudiengang „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung"  beginnt in der Regel zum Wintersemester, Mitte Oktober. 

Bewerbungsfrist ist der 15. Juli, Spätbewerbungen sind bis einschließlich 30. September möglich

Wir empfehlen Bewerberinnen und Bewerbern mit Visumspflicht, sich bis zum 30. April zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Prozess zur Beantragung eines Visums durchaus über Wochen oder sogar Monate ziehen kann!

Ein weiterer Hinweis für chinesische Studierende: Bitte prüfen Sie, ob Sie ein relevantes Prüfverfahren Ihrer erbrachten Leistung durch die Akademische Prüfstelle (APS) durchlaufen müssen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier (auf Deutsch und Chinesisch).

Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.

Hier finden Sie die Semestermine für das Wintersemester 2022/2023 und das Sommersemester 2023.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Lehrstuhl für Zivilrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi
IER - Institut für Europäisches Recht
Dott.Univ./Mailand Maria Cristina Sparapani-Pelster
LL.M. Studienkoordinatorin
Campus B4 1 Raum 2.64
Universität des Saarlandes
66123 Saarbrücken

 

 

Gastvorlesung an der Universität Palermo

Am 19.05.23 hat Professor Chiusi einen Vortag im Rahmen einer Vorlesung an der Universität Palermo gehalten, mit dem Titel „Trasferimento della proprietà e diritto dell`arricchimento nell`esperienza giuridica europea: fondamenti romanistici e loro conseguenze”. Die Vorlesung war Teil einer Vorlesungsreihe des interdisziplinären Dottorato in pluralismi giuridici prospettive antiche e attuali zum Thema: “Certezza del diritto e Fondamenti del Diritto Europeo.”

 

Exkursion zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Am 27. Januar 2023 fand unter Leitung der LL.M.-Studienkoordinatorin Frau Dott./Univ. Mailand Maria Cristina Sparapani-Pelster die jährliche Exkursion des Instituts für Europäisches Recht nach Karlsruhe statt. Neben Studierenden des Master-Studiengangs ,,Deutsches Recht und europäische Rechtsvergleichung“ nahmen daran auch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts sowie ein Erasmus-Student teil, der derzeit Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes studiert. Vormittags wohnte die Gruppe zwei interessanten Verhandlungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei, in deren Rahmen sachenrechtliche Fragestellungen erörtert wurden. Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, das Gerichtsgebäude des Bundesgerichtshofs zu besichtigen. Am Nachmittag nahm die Gruppe dann an einer informativen Führung durch das Bundesverfassungsgericht teil und konnte so auch Einblicke in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

 

Besuch der juristischen Fakultät der Universität Warschau

Im Rahmen der von DAAD finanzierten Ost-Partnerschaft der UdS mit der Universität Warschau besuchte Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi die juristische Fakultät der Universität Warschau vom 24. bis 29.11.2022. Im Rahmen des Aufenthaltes sprach Professor Chiusi in der Rechtsschule für deutsches Recht der juristischen Fakultät über das Thema „Paletta-Fälle als wegweisende Entscheidungen des EuGH“. Während des Aufenthalts fanden weiterführende Gespräche statt, in denen die zukünftige Ausgestaltung der Kooperation erörtert wurde. Ein Schwerpunkt der weiteren Zusammenarbeit soll in der Erforschung des Einflusses des BGB auf die moderne polnische zivilrechtliche Codifikation liegen. Darüber hinaus soll die Thematik der Geschäftsunfähigkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden. Damit wird die von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Martinek vor vielen Jahren initiierte Kooperation weiterhin erfolgversprechend fortgesetzt.

 

6. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht

In Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand im Zeitraum vom 03.10. – 09.10.2022 das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis (Georgien) statt. Dieses stellte nach einer Corona-bedingten Pause eine Fortsetzung der langjährigen Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung und Festigung des postsowjetischen, georgischen Zivilrechts unter Zugrundelegung der rechtsvergleichenden Methode dar.

Unter dem bewusst allgemein gehaltenen Titel „Allgemeines Zivilrecht und einige Überlegungen im Lichte der Rechtsvergleichung“ wurden dabei die laufenden Forschungsarbeiten der jeweiligen Teilnehmer unter rechtsvergleichender Perspektive vor- und zur Diskussion gestellt. Zudem wurden die Eckpfeiler für die künftige Zusammenarbeit der beiden Universitäten gesetzt und das weitere Vorgehen im Rahmen der Kooperation koordiniert.

 

Frau Professor Chiusi reiste hierzu mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Christopher Ries, Ass. jur., Daniela Wolff, Ass. jur., und Tilman Sutor, Dipl. jur., nach Georgien und eröffnete das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema „Zu Wechselwirkungen zwischen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des EuGH und der nationaler Gerichte“. Dabei verdeutlichte sie anlässlich des seitens Georgiens jüngst eingereichten Antrages auf EU-Mitgliedschaft anhand des Beispiels der Fälle „Paletta-I“ und „Paletta-II“ mögliche perspektivische Schwierigkeiten, die für die Rechtsordnung und Jurisdiktion eines Mitgliedsstaates im Geltungsbereich des Unionsrechts relevant sein können.

Sodann sprach Prof. Dr. Bessarion Zoidze über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Georgien.

Unter dem Titel „Zurück zur „Orbite“: Rückkehr des georgischen Wirtschaftsrechts zu der kontinental-europäischen Rechtsfamilie im Lichte des europäischen supranationalen Unternehmensrechts“ erläuterte Prof. Dr. Irakli Burduli im Anschluss aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des georgischen, postsowjetischen Unternehmensrechts.

 

Es folgten zwei rechtsvergleichende Vorträge zu Themen des Privatversicherungsrechts. Ass. jur. Daniela Wolff stellte dabei im Rahmen ihres Vortrages die systematischen Unterschiede der Regelungen dar, die der Direktanspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer in der deutschen und georgischen Rechtsordnung erfahren hat. Assoz. Prof. Dr. Natalia Mozonelidze erläuterte sodann unter dem Titel „Bedeutung des Prämienzahlungszeitpunkts als Hauptelement des Versicherungsvertrags und damit zusammenhängende Problematik“ das zwischen dem deutschen und georgischen Recht divergierende dogmatische Verständnis der Erstprämie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsnatur.

Im Anschluss folgten die Beiträge von Ass. jur. Christopher Ries „Zum subjektiven und objektiven Verschulden im Deliktsrecht“ und von Assoz. Prof. Dr. Sergi Djorbenadze „Zum Ehrenschutz in Georgien unter Berücksichtigung von Verleumdung in sozialen Medien“. Beide Vorträge gingen dabei rechtsvergleichend auf die Rechtslage de lege lata ein und zeigten mögliche künftige Entwicklungen auf.

Den Abschluss fand das Kolloquium mit den rechtsvergleichenden Erläuterungen zum Thema „Billigkeitsausgleich für unentgeltliche Leistungen zwischen Schenkungsrecht und Familienrecht“ von Dipl. jur. Tilman Sutor, der mögliche Lösungswege für die Problematik des Ausgleichs von Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Näheverhältnissen aufzeigte.

 

Exkursion des Instituts für Europäisches Recht

Am 14.07.2022 fand unter der Leitung von Professor Chiusi die traditionelle Sommer-Exkursion des Instituts für Europäisches Recht zum EuGH in Luxemburg statt. Die Studenten des vom Institut organisierten Master-Studiengangs ,,Deutsches Recht und europäische Rechtsvergleichung“ für ausländische Juristen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts und Erasmus-Studenten der Fakultät nahmen daran teil, um unter der Führung von Frau Mörsdorf, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Richterin am EuG, Dr. Gabriele Steinfatt, sowie Frau Schroeder, wissenschaftlicher Mitarbeiterin der Generalanwältin am EuGH, Prof. Dr. Dr. h.c. Juliane Kokott, einen Eindruck von dem Gerichtshof und seiner Arbeitsweise zu gewinnen. Die Gruppe wohnte am Vormittag einer langen und interessanten mündlichen Verhandlung bei. Anschließend waren die Studenten und wissenschaftlichen Begleiter Gäste des Gerichtshofs, was die Gelegenheit zum Austausch mit Richterin am EuG, Dr. Gabriele Steinfatt, einer ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Chiusi, bot. Die Exkursion wurde durch einen Ausflug in die Kultur- und Weinlandschaft der Saar-Mosel Region abgerundet.

 

Deutsch-bulgarisches Symposium im Privatrecht

31. Januar 2020

Im Rahmen der Bulgarien-Tage am Institut für Europäisches Recht fand am 4. und 5. Februar 2020 ein deutsch-bulgarisches Symposium zu “Fragen des deutschen und des bulgarischen Privatrechts in rechtsvergleichender Perspektive” statt. Das Tagungsprogramm können Sie hier einsehen.

 

5. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Zivilrecht

11. Dezember 2019

In Zusammenarbeit mit der staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (Georgien) fand vom 28.Oktober–31.Oktober 2019 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das 5. Deutsch-Georgische Kolloquium im Zivilrecht statt. Thema dieses Kolloquiums war das georgische außervertragliche Haftungsrecht. Frau Professor. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi sprach in ihrem Vortrag über deliktische Generalklauseln und konkreten Rechtsgüterschutz, wobei sie feststellte, dass sich die georgische Rechtsordnung, im Gegensatz zum BGB, mit Art. 992 ZGB für eine umfassende deliktische Generalklausel entschieden hat. Unter Heranziehung anderer deliktischer Generalklauseln, u.a. aus dem französischen und italienischen Recht, stellte sie die Vor- und Nachteile deliktischer Generalklauseln bzw. konkreten Rechtsgüterschutzes dar.

Aufbauend auf dieser Einführung wurde im Anschluss an Herrn Professor Dr. Irakli Burdulis Vortrag über die „Deliktische Haftung der Unternehmensleitung gegenüber Dritten in rechtsvergleichender Hinsicht“ erörtert, inwieweit Lösungswege der deutschen Rechtswissenschaft auf ein System Anwendung finden können, das eine deliktische Generalklausel kennt.

Herr Demetre Egnatashvilis Beitrag über „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers de lege ferenda“ knüpfte direkt daran an und stellte den aktuellen georgischen Reformentwurf vor.

Von intensiver Diskussion innerhalb der jungen georgischen Zivilrechtswissenschaft zeugte auch der Vortrag von Herrn Ass.-Professor Dr. Giorgi Rusiashvili, der die Problematik des Ersatzes reiner Vermögensschäden behandelte und dabei die Festlegung von Verhaltenspflichten der Aufstellung von Schutznormen gegenüberstellte.

Einen Fall, der dem deutschen Recht unbekannten Haftung für fremdes Verschulden behandelte Herr Lado Sirdadzes Vortrag über die „Geschäftsherrenhaftung nach Art. 997 ZGB“.

Den letzten Themenkomplex stellten Vorträge über die Gefährdungshaftung dar. „Die Grundlagen der Gefährdungshaftung“ stellte Herr Christopher Ries vor, der dabei insbesondere die Normierung einzelner Gefährdungshaftungstatbestände im georgischen Recht untersuchte und auf mögliche Probleme einging. Die einzelnen Gefährdungshaftungstatbestände untersuchten außerdem Herr Max Frenzel, der die deutschen und georgischen Regelungen der Produkthaftung verglich, sowie Frau Daniela Wolff, die in ihrem Vortrag über die Haftung des Kfz-Halters u.a. terminologische Schwachstellen der georgischen Regelung ausfindig machen konnte.

Italientag der Historiker der Universitäten des Saarlandes und Trier

12. Juni 2019

Frau Professor Dr. Dr. h.c Tiziana Chiusi wird am 18. Juli 2019 im Rahmen des Italientags der Historiker der Universität des Saarlandes und der Unversität Trier einen Vortrag zum Thema “Italia und Germania: juristische Wechselwirkungen” halten.

Europa in Wissenschaft und Politik

11. April 2019

Im Rahmen der Konferenz “Europa in Wissenschaft und Politik”, die am 11. und 12. Februar 2019 von der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Hanns-Seidel-Stiftung im Europäischen Parlament in Straßburg veranstaltet wurde, hat Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi einen Vortrag zum Thema “Die Rechte des Europäischen Parlaments in der nächsten Interinstitutionellen Vereinbarung” gehalten.

Auszug aus dem Programm:

Montag, 11. Februar 2019

18.00 Uhr – Begrüßung
Herr Daniel Caspary, MdEP Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Frau Professor Dr. Angelika Niebler MdEP
Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Frau Professor Dr. Beate Neuss
Stellv. Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung

Herr Markus Ferber, MdEP
Stellv. Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung

18.10 Uhr -19.45 Uhr – Sitzung I: Die Rechte des Europäischen Parlaments in der nächsten Interinstitutionellen Vereinbarung
Am 13. April 2016 unterzeichneten die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat die aktuelle Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV), die im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur besseren Rechtssetzung geschlossen wurde. Sie soll die Ausarbeitung einfacher und kohärenter EU-Rechtsvorschriften unterstützen und die Zusammenarbeit der Institutionen bei der jährlichen Programmplanung stärken. Wie hat sich die Rolle des Europäischen Parlaments (EP) als einer der “drei Organe” der EU in den vergangenen Jahren und im Vergleich der letzten IVVs verändert? Können wir in diesem Zusammenhang eine weitere Ausweitung der Rechte des EPs von der nächsten Vereinbarung erwarten?

Impulsreferat:
Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi
Professorin für Zivilrecht und Römisches Recht
Universität des Saarlandes

Kommentar:
Herr Elmar Brok MdEP

Moderation:
Herr Dr. Werner Langen, MdEP

 

Europa, quo vadis?

11. April 2019

Unter dem Titel “Europa, quo vadis? Was macht einen Europäer aus?” sind die Akten der 1. Saarbrücker Europa-Konferenz im Alma Mater Verlag erschienen.