Übg. im öff. Recht
Zeit: | Di., 16—18 Uhr |
Ort: | Geb. B 4.1, Raum 0.01 (Audimax) |
Beginn: | 12.4.2022 |
Zielgruppe: | ab 6. Fachsemester |
Voraussetzung: | Pflichtvorlesungen im Staats- und Verwaltungsrecht |
Die Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung und dient demgemäß der Feststellung Ihrer individuellen "Examensreife". Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarecht. Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an der Übung vor dem 6. Fachsemester nicht zu empfehlen. Insbesondere in der Hausarbeit sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, ein umfangreicheres Rechtsproblem in wissenschaftlicher Weise einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die juristische Methode, d.h. den Umgang mit dem "juristischen Handwerkszeug", beherrschen. Dazu zählen unabdingbar auch formale Fertigkeiten, insbesondere die wissenschaftlichen Gepflogenheiten des richtigen Zitierens und des Erstellens eines Literaturverzeichnisses. Um Sie hierfür und für andere wichtige Fragen zu rüsten, haben wir die
Hinweise für die Anfertigung juristischer Hausarbeiten
erstellt. Bitte studieren Sie diese Hinweise genau und beachten Sie sie. Die richtige Umsetzung geht unmittelbar und in spürbarem Umfang in die Benotung Ihrer Hausarbeit ein.
Zeitplan mit Materialien (Änderungen vorbehalten)
Mo., 14.2.2022 | Ausgabe der 1. Hausarbeit >> Sachverhalt |
bis Mo., 4.4.2022 | Anmeldung zur Übung über ELAS |
Di., 12.4.2022 | Abgabe der 1. Hausarbeit |
Di., 19.4.2022 | |
Di., 26.4.2022 | |
Di., 3.5.2022 | |
Di., 10.5.2022 | 1. Klausur >> Beginn: 16:00 (= s.t.) |
Di., 17.5.2022 | |
Di., 24.5.2022 | Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit >> Lösungsvorschlag (Skizze) |
Di., 31.5.2022 | Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur >> Lösungsvorschlag (Skizze) |
Di., 7.6.2022 | 2. Klausur >> Beginn: 16:00 (= s.t.) |
Di., 14.6.2022 | |
Di., 21.6.2022 | |
Di., 28.6.2022 | Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur >> Lösungsvorschlag (Skizze) |
Di., 5.7..2022 | 3. Klausur >> Beginn: 16:00 (= s.t.) im HS 0.06 |
Di., 12.7.2022 | Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur >> Lösungsvorschlag (Skizze); |
Di., 19.7.2022 | --- (entfällt wegen Leistungskontrollklausuren) |
Mo., 1.8.2022 | Ausgabe der 2. Hausarbeit >> Sachverhalt |
Mi., 7.9.2022 | Abgabe der 2. Hausarbeit |
Mi., 2.11.2022 | Rückgabe der 2. Hausarbeit |
Empfohlene Literatur
- Beaucamp, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 4. Aufl. 2019;
- Heimann/Kirchhof/Waldhoff, Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2022;
- Schwerdtfeger/Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 15. Aufl. 2018.
Hinweise zu den Klausuren
Die Klausuren (Aufsichtsarbeiten) finden an den angekündigten Tagen im AudiMax statt. Einlass ist um 15:50 Uhr, die Bearbeitungszeit beginnt gegen 16:00 Uhr.
Taschen (einschl. Smartphones und anderer elektrischer Geräte), Jacken und Mäntel sind, wenn sie mitgeführt werden, während der Bearbeitungszeit im AudiMax unten auf dem erhöhten Bereich (Podium, Bühne) rechts und links neben dem Rednerpult zu lagern.
Sitzplatzzuteilung im Vorfeld der Klausur
- Saalplan AudiMax
- Sitzplan 1. Klausur (10.5.2022)
- Sitzplan 2. Klausur (7.6.2022)
- Saalplan HS 0.06
- Sitzplan 3. Klausur (5.7.2022)
Die Platzverteilung im AudiMax wird im Vorfeld festgelegt. Jeder Matrikelnummer ist ein fester Sitzplatz zugewiesen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Wer an welchem Platz sitzt, kann aus der Matrikelnummernliste und dem Saalplan ersehen werden, die am Tag vor der Klausur im Webauftritt des Lehrstuhls veröffentlicht werden und zusätzlich vor dem Eingang des AudiMax aushängen. Auf der Liste sind die Matrikelnummern in aufsteigender Reihenfolge angegeben. Ihnen zugeordnet ist der Sitzplatz im AudiMax, angegeben mit Reihe und Sitznummer. Auf dem Saalplan ist der genaue Sitzplatz ersichtlich. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob sich Ihre Matrikelnummer auf der Liste befindet.
Auf den zugeteilten Sitzplätzen liegt bereits vor Beginn der Bearbeitungszeit jeweils ein vorgefertigtes Deckblatt, das zu verwenden ist. Dieses Deckblatt ist mit dem Familiennamen und Vornamen sowie mit der Matrikelnummer des Übungsteilnehmers bedruckt. Auf der Rückseite des Deckblatts befindet sich der Sachverhalt der zu bearbeitenden Klausur. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.
Die Arbeitsblätter sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren. Links ist ein Korrekturrand von 7 cm zu belassen. Dies entspricht einem Drittel der Seitenbreite. Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.
Eine Einlasskontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird während der Klausur eine Identitätsprüfung anhand des Studentenausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises vorgenommen. Bitte legen Sie Ihren Ausweis am Platz offen sichtbar zur Kontrolle bereit; anderenfalls kann Ihre Klausur nicht korrigiert werden.
Übungsteilnehmer, die die Klausur nicht zur Korrektur abgeben, müssen die Deckblätter bei Verlassen des Saales der Aufsicht aushändigen.
Das Verlassen des Prüfungssaals ist grundsätzlich nicht erlaubt. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der Aufsichtskräfte mittels Handzeichens einzuholen. In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist eine vorzeitige Abgabe der Klausur aus Rücksicht gegenüber den noch Schreibenden nicht gestattet.
Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen. Verstöße dagegen haben die Bewertung der Klausur mit 0 Punkten zur Folge.
Die Teilnehmer der Übung, die verspätet zur Aufsichtsarbeit erscheinen, dürfen daran teilnehmen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird nicht gewährt.
Teilnahme an der dritten Klausur
Zur dritten Klausur werden grundsätzlich nur solche Personen zugelassen, die an den beiden vorangegangenen Klausuren ernstlich teilgenommen haben. Die Teilnahme ist insbesondere dann nicht ernstlich erfolgt, wenn lediglich ein Blatt ohne Lösungsversuch abgegeben wird.
Zur Teilnahme ist zudem eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldefrist ist am 30.6.2022 abgelaufen.
Im Falle einer fehlenden Anmeldung wird Ihre Klausur nicht zur Korrektur angenommen.
Hilfsmittel
Zu den Klausuren in der Übung öffentliches Recht für Fortgeschrittene sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (Loseblattsammlung), ohne Ergänzungsband oder
juris Lex, Öffentliches Recht (gebundene Ausgabe),
und - Hümmerich/Kopp, Saarländische Gesetze (Loseblattsammlung), oder
Freymann/Kröninger/Wendt, Landesrecht Saarland, Textsammlung, oder
juris Lex, Landesrecht Saarland (gebundene Ausgabe).
Zur ersten Klausur am 10.5.2022 darf statt der unter Nr. 1 genannten Hilfsmittel der Band Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, verwendet werden.
Andere als die genannten Hilfsmittel dürfen nicht mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen stellen einen Täuschungsversuch dar.
Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art sein (Bemerkungen in Ziffern oder Buchstaben, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, Einlagen o.Ä.). Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetztextes sind zulässig, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Zulässig sind auch Haftstreifen zum schnelleren Auffinden von Seiten (Register-/Index-Fähnchen); auf ihnen dürfen die Ziffern der auf der Seite enthaltenen Vorschriften vermerkt werden, solange sich daraus kein Kommentierungssystem ergibt.
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Die Überwachung der Ordnung und die Verhinderung von Täuschungen sollen die Chancengleichheit aller Teilnehmer an der Übung sicherstellen. Nach § 6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ziehen Verstöße gegen die Ordnung oder Täuschungsversuche die Bewertung der jeweiligen Prüfungsleistung (Hausarbeit oder Klausur) mit 0 Punkten nach sich; bei schweren Täuschungsversuchen wird der Teilnehmer von der gesamten Übung ausgeschlossen.
Bei Hausarbeiten erfolgt der Ausschluss von der gesamten Übung, wenn eine Hausarbeit ganz oder in wesentlichen Teilen von Dritten kopiert wird. Ausgeschlossen wird dabei auch derjenige Teilnehmer, der seine Hausarbeit einem Kommilitonen zur Kopie überlassen hat.
Die Bewertung der Hausarbeit mit 0 Punkten erfolgt bei Plagiaten, d.h. bei unrechtmäßiger Aneignung auch nur einzelner Textpassagen oder Gedanken Dritter. Unrechtmäßig ist die Aneignung insbesondere dann, wenn die Übernahme nicht durch Nachweise (üblicherweise im Fußnotenapparat) belegt ist. Die Übernahme von Textpassagen im Wortlaut ist zudem nur rechtmäßig, wenn die jeweilige Passage im Einzelfall durch Anführungszeichen gekennzeichnet (zitiert) ist.
Bei Klausuren (Aufsichtsarbeiten) erfolgt die Bewertung der Arbeit mit 0 Punkten insbesondere bei
- Täuschungsversuchen, namentlich bei Überschreitung der Bearbeitungszeit, oder
- unerlaubtem Entfernen aus dem Prüfungssaal.
Als Täuschungsversuch gilt bereits der bloße Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel (vor allem "Spickzettel", Skripten, Lehrbücher, Kommentare, Tablets, Smartphones und Smartwatches) bei der Prüfung; eine Benutzung ist nicht erforderlich.
Einen Täuschungsversuch stellt auch das Weiterschreiben nach dem Ende der Arbeitszeit dar. Auf "Kausalitätsfragen" – etwa darauf, dass nur noch ein Satz geschrieben oder lediglich Blätter nummeriert wurden – kommt es nicht an.
Remonstrationen
1. F o r m und F r i s t
Die Remonstration ist – zusammen mit der betreffenden Prüfungsarbeit im Original – schriftlich und eigenhändig unterschrieben am Lehrstuhl einzureichen. Dabei sind insbesondere die Anschrift und die Matrikelnummer des Remonstranten anzugeben. Die Remonstration ist zeitnah einzureichen, d.h. möglichst innerhalb von einer Woche, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe der Prüfungsarbeit. Nur so kann eine gleichheitsgerechte Nachkorrektur gewährleistet werden. Nach Beendigung einer Übung und Ausgabe der Scheine kann keine Remonstration mehr stattfinden.
2. S u b s t a n t i i e r u n g
In der Remonstration sind die Einwände gegen die Prüfungsbemerkungen und ‑bewertungen konkret und nachvollziehbar zu begründen. Darzulegen ist für jeden einzelnen Punkt
a) was vom Korrektor als falsch beanstandet wurde,
b) warum diese Beanstandung des Korrektors ihrerseits als fehlerhaft erachtet wird und
c) woraus sich dies ergeben soll. Zum Nachweis dessen sind für jede als fehlerhaft erachtete Beanstandung jeweils gesondert Begründungen mit einschlägigen Fundstellen aus der Rechtsprechung und aus dem Schrifttum anzugeben.
Vgl. zu diesen Erfordernissen: Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 17.4.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34 (48); Bundesverwaltungsgericht, Urteil des Sechsten Senats vom 24.2.1993, 6 C 35.92, BVerwGE 92, 132 (138 f.).
Der bloße Verweis auf besser bzw. schlechter bewertete Prüfungsarbeiten anderer Bearbeiter genügt nicht, um den Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung gerecht zu werden.
Soweit die Remonstration den unter den Nummern 1 und 2 genannten Anforderungen nicht genügt, wird über sie in der Sache nicht entschieden, d. h. es findet keine Nachkorrektur statt.
3. N o t e n v e r s c h l e c h t e r u n g (Reformatio in peius)
Hingewiesen wird auf die Möglichkeit, dass die Prüfungsleistung (Benotung) im Rahmen einer Nachkorrektur unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung in ihrer Bewertung herabgesetzt werden kann.
Vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil des Sechsten Senats vom 14.7.1999, 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 (216 f.).