Strafvollzugsrecht

Durchschnittlich 60.000 Menschen verbüßen in Deutschland Freiheitsstrafen im Vollzug, der vom offenen Vollzug bis hin zum Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung reichen kann. Der Vollzug ist das vierte Rad des strafrechtlichen Fahrzeugs, dessen andere Räder die Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, die Anklage der Staatsanwaltschaft und das strafgerichtliche Verfahren sind. Erst das Vollzugsrecht lässt das Fahrzeug „rund“ und „effektiv“ laufen. Das Vollzugsrecht wird trotz seiner Bedeutung im rechtswissenschaftlichen Studium eher stiefmütterlich behandelt. Viele Juristen kommen während ihres Berufslebens nie oder eher zufällig mit diesem Rechtsgebiet in Berührung. Die Vorlesung dient dem Zweck, Grundzüge zu vermitteln, und im Falle der Fälle einen ersten Ein- und Überblick zu gewähren.

Die Vorlesung wird von Herrn Professor Mansdörfer und Herrn Dr. Manfred Dauster gehalten. 

Die VL findet ab der KW 44 montags von 16 - 18 Uhr s.t.online über MS Teams statt. Bitte melden Sie sich mit dem folgenden Teamscode eigenständig bei Teams an: mdhtp1w