Professor Nikolaus Marsch übernimmt Ko-Vorsitz der deutsch-französischen AG „Grenzraum-Check“

Im Auftrag des Auswärtigen Amts hat Prof. Dr. Marsch den Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe „Grenzraum-Check“ des deutsch-französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) übernommen. Die Arbeitsgruppe wird bis Herbst 2024 Vorschläge für jeweils eine deutsche und eine französische Gesetzesfolgenabschätzung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickeln. Französisches Pendant von Prof. Dr. Marsch als Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe wird Jean Peyrony sein, Generaldirektor der Mission opérationnelle transfrontalière (MOT). Zur Pressemitteilung

 

Saarländischer Landespreis Hochschullehre für Examens-Klausurcoaching

Prof. Dr. Nikolaus Marsch und die Doktoranden Alexander Kratz und David Gölz sind für das Projekt „Juristisches Examens-Klausurcoaching“ mit dem Saarländischen Landespreis Hochschullehre 2023 ausgezeichnet worden. Der für herausragende Leistungen im Bereich der Lehre an Hochschulen im Saarland verliehene Preis wurde den drei Wissenschaftlern am 21. März 2024 von Finanz- und Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker verliehen. Damit geht der Landespreis nach 2014 erstmals wieder an die rechtswissenschaftliche Fakultät. Dotiert ist der Preis mit 20.000 Euro; das Preisgeld dient weiteren Verbesserungen der juristischen Lehre.

Das neue Examens-Klausurcoaching richtet sich an Jurastudierende in der Staatsexamensvorbereitung und soll die Examensnoten von Staatsexamens-Kandidaten durch das gezielte Training der schriftlichen Klausur-Soft Skills verbessern. Das Klausurcoaching ist ein 30- bis 60-minütiges Einzelcoaching, in dem ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gemeinsam mit der/m Examenskandidatin/en eine zuvor geschriebene Probeklausur analysiert. Erstmals erprobt haben die Preisträger das neue Lehrformat im Sommersemester 2023. Nach einem weiteren Durchgang im Wintersemester im Öffentlichen Recht wird das Klausurcoaching im Sommersemester 2024 erstmals auch im Strafrecht angeboten, dafür kooperiert der Lehrstuhl von Prof. Dr. Marsch mit den Lehrstühlen von Prof. Dr. Brodowski und Prof. Dr. Oğlakcıoğlu. Weitere Informationen

Sommersemester 2024

Im Sommersemester bietet Herr Prof. Dr. Nikolaus Marsch die nachfolgenden Veranstaltungen an:

Vorlesung Öffentliches Informationsrecht

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Arbeitsgemeinschaft im Staatsrecht

Seminar zum Informations- und Medienrecht

Vorlesung Polizeirecht und Verwaltungsprozessrecht

EKK am 01.06.

Rückgabe der Leistungskontrollklausuren WS 2023/2024

Ab dem 14.03.24 können die Klausuren Mo-Fr von 9-11 Uhr und zusätzlich montags von 14-16 Uhr am Lehrstuhl abgeholt werden (mit Ausnahme 15.03. und 05.04.).

Oder durch Übersendung per Post (Bitte hierfür einen adressierten und ausreichend frankierten DIN A 4 Rückumschlag an den Lehrstuhl senden).  Studierende am CJFA wenden sich bitte an das Sekretariat des CJFA.

Österreichischer Besuch beim IMK

Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) ein Forum für Studierende, Wissenschaftler und in der Praxis tätige Juristen, die sich mit Rechtsfragen der Informationsgesellschaft auseinandersetzen.

In diesem Rahmen referierte am Mittwoch, den 17.01.2024, Hon. Prof. Dr. Hans Peter Lehofer von der Wirtschaftsuniversität Wien und Senatspräsident des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes Wien im Rahmen eines Online-Vortrags mit anschließender Diskussion über die Unabhängigkeit und institutionelle Garantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ausgangspunkt war ein Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs über die Zusammensetzung der Gremien des Österreichischen Rundfunks, das im Vortrag rechtsvergleichend betrachtet wurde.

Zum ausführlichen Tagungsbericht: https://imk.emr-sb.de/240117.html

Seminar beim SaarIändischen Rundfunk (SR)

Am 12.01.2024 fand in den Räumen des Saarländischen Rundfunks das gemeinsam von Herrn Prof. Dr. Marsch und dem SR veranstaltete Seminar zu aktuellen Themen des Rundfunk- und Medienrechts statt. Der Lehrstuhl bedankt sich für diese Kooperation besonders bei der Justitiarin des SR, Frau Sonnia Wüst, sowie bei Frau Sabrina Eisenbart (stellvertretende Justitiarin und Jugendschutzbeauftragte des SR) und Herrn Jelle Werner (Referent und Sachgebietsleiter des Justitiariats). Über die spannenden rechtlichen Diskussionen hinaus, bot das Seminar den Studierenden die Möglichkeit, mit zwei Journalisten des SR, Frau Uhl und Herrn Wirtz-Nentwig, über die praktische journalistische Arbeit ins Gespräch zu kommen.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung (bis 2021: Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht) an der Universität des Saarlandes. Er war bis dahin Direktor des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und hatte dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Informationsrecht, Datenschutzrecht und Regulierungsrecht inne. Einen im Frühjahr 2019 an ihn ergangenen Ruf an die Universität Passau auf einen Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht hat er zugunsten des Rufes an die Universität des Saarlandes abgelehnt.

Zur Person

Aktuelle Veröffentlichungen

In Heft 7/2024 der NJW  ordnen Nikolaus Marsch und Alexander Kratz die beiden Schufa-Entscheidungen des EuGH vom 7.12.2023 (Rs. C-634/21 und verb. Rs. C-26/22 und C-64/22) ein und erläutern ihre praktische Bedeutung.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Kommentare von Nutzern löschen, die diese auf der Facebook-Seite einer Rundfunkanstalt gepostet haben, wenn der Kommentar sich nicht auf eine konkrete Sendung der Rundfunkanstalt bezieht. Nikolaus Marsch ordnet die Entscheidung in Heft 14/2023 der JZ  als Ausweichbewegung des Bundesverwaltungsgerichts ein.

In dem von Franz Hofmann und Benjamin Raue herausgegebenen Kommentar zum Digital Services Act hat Nikolaus Marsch, teilweise in Ko-Autorenschaft mit Timo Rademacher, unter anderem die Normen über den Krisenreaktionsmechanismus und die Krisenprotokolle sowie die Zusammenarbeit im behördlichen Aufsichtssystem kommentiert.

Für die 3. Auflage der nunmehr von Andreas Voßkuhle, Martin Eifert und Christoph Möllers herausgegebenen „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ hat Nikolaus Marsch ein neues Kapitel zur Rechtsvergleichung verfasst.

Bei Nomos ist unter der gemeinsamen Herausgeberschaft von Gernot Sydow und Nikolaus Marsch die 3. Auflage des „Handkommentar Datenschutz-Grundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz“ erschienen, mit der die beiden, ursprünglich allein von Gernot Sydow herausgegebenen Kommentare zur DS-GVO und zum BDSG fusioniert wurden. Nikolaus Marsch kommentiert als Autor die Regelungen betreffend die Videoüberwachung (§ 4 BDSG), die Zweckänderung (§§ 23-24 BDSG) und die Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen (§ 25 BDSG) sowie die Begriffsbestimmungen (§ 46 BDSG).

Für den 21. Kongress der International Academy of Comparative Law haben Nikolaus Marsch und Sofía María Fölsch Schroh den deutschen Länderbericht zum Thema „Artificial Intelligence Accountability of Public Administration“ erstellt. Dieser ist – gemeinsam mit den anderen deutschen Länderberichten – bei Mohr Siebeck (Hrsg.: Martin Schmidt-Kessel) erschienen„German National Reports on the 21st International Congress of Comparative Law“.

Anlässlich eines Workshops am Center for Advanced Studies der LMU München unter der Leitung von Jens Kersten und Antoinette Maget Dominicé hat sich Nikolaus Marsch über den Zweck der Kunstfreiheit und ihre Reichweite gerade in der Drittwirkungsdimension Gedanken gemacht und in Heft 23/2021 der JZ  veröffentlicht.

Generalklauseln sind ein unverzichtbares Element des Verwaltungsdatenschutzrechts – diese These vertreten Timo Rademacher und Nikolaus Marsch in einem Beitrag mit dem Titel „Generalklauseln im Datenschutzrecht – Zur Rehabilitierung eines zentralen Bausteins des allgemeinen Informationsverwaltungsrechts“, der in Heft 1/2021 von „Die Verwaltung“ erschienen ist.

Im jurisPraxiskommentar Elektronischer Rechtsverkehr Hrsg.: (S. Ory/S. Weth) kommentieren Matthias Laas und Nikolaus Marsch die  §§ 56-58 und 74 VwGO.

Im regelmäßig aktualisierten BeckOK Datenschutzrecht (Hrsg.: H. A. Wolff/S. Brink) kommentiert Nikolaus Marsch die Artikel 63 - 67 DSGVO über das Kohärenzverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden. Der Kommentar ist im Sommer 2022 auch als Druckausgabe (2. Auflage) erschienen.

Veröffentlichungen/Forschung