Proseminar Rechtsphilosophie

Die rechtphilosophische Basis der Strafzwecktheorien

Vorbesprechung (via MS-Teams): Freitag, 28.04.2023, 16:00 – 17:00 Uhr, Teamcode xaarz55

Bearbeitungszeitraum: 29.04.2023 – 31.05.2023  

Die Strafzwecktheorien werden in einer sehr frühen Phase des rechtswissenschaftlichen Studiums besprochen, was nicht selten dazu führt, dass die Bedeutung jener Frage („Wozu strafen?“) von angehenden Jurist:innen leider unterschätzt und nicht oft genug aufs Neue gestellt wird, obwohl sie sich bei jeder einzelnen Verurteilung (699.300 im Jahr 2020 in Deutschland) immer wieder aufdrängt. In unserem rechtsphilosophischen Proseminar wollen wir uns zurück zu den Wurzeln der Strafzwecklehre begeben, mithin den rechtsphilosophischen Unterbau des Strafzweckdiskurses näher betrachten. Schließlich rekurrieren die entsprechenden Erklärungsansätze auf jeweils verschiedene, vielleicht sogar antithetische, philosophische Grundhaltung(en), deren Differenzen nicht zuletzt mit divergierenden gesellschaftstheoretischen zusammenhängen.  

 

Nach einer ersten Vorbesprechung, in der zunächst ein Einblick in die wissenschaftliche Arbeit am Text inklusive Methoden des wissenschaftlichen Schreibens (Formalia u.Ä.) gegeben wird, sollen einige aus unterschiedlichen Epochen stammende Philosophen genannt werden, die sich zum Phänomen der Kriminalstrafe geäußert haben. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich einen Referenztext eines der vorgestellten Philosophen auszusuchen, um dessen Haltung nach einer kurzen philosophiegeschichtlichen Einordnung in einem Essay zu repetieren und schließlich zu bewerten. Dabei werden die „Themen“ bzw. Philosophen mit ihren Referenztexten ab dem 29. April 2023 auf der Plattform Moodle (u.a. aus dem Lehrheft „Recht und Moral“) zur Verfügung gestellt. Die schriftliche Arbeit, muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit dort hochgeladen werden, und darf 12.500 Zeichen (Fußnoten inklusive) nicht überschreiten (Schriftgröße 12pt, 1,5 Zeilenabstand, 5cm Korrekturrand links). Sofern die eingereichte Arbeit mit mindestens 4 Punkten bewertet werden kann, entspricht dies einer bestandenen Abschlussklausur. Eine separate Abschlussklausur im Fach Proseminar findet nicht statt.