Anmeldung FUNKT

Anmeldeformular FUNKT

FUNKT Anmeldung 2024

Anmeldebogen
Wenn die Ferienwochen ausgebucht sind, können Sie sich für einen Wartelistenplatz anmelden. Sie können dann bei frei werdenden Plätzen nachrücken. Wir informieren Sie, wenn wir einen Platz für Sie haben.
Bitte geben Sie an, welche Klasse Ihr Kind zum Zeitpunkt der Teilnahme besucht. Die Sommerferien zählen zum zurückliegenden Schuljahr.
Bitte geben Sie das Alter Ihres Kindes zum Zeitpunkt der Teilnahme an.
WICHTIG: Es dürfen nur Kinder teilnehmen, die eingeschult sind. Das Angebot ist auf Grundschulkinder zugeschnitten.
Eine Ausnahme bildet die Betreuung von Vorschulkindern in den Sommerferien, wenn es sonst zu einer Betreuungslücke kommt.
Vollständiger Name aller abholberechtigten Personen.
WICHTIG: Alle abholenden Personen müssen sich mit Lichtbildausweis ausweisen können.
Datenschutz

Einwilligungserklärungen und Datenschutzinformationen gemäß DSGVO zur Ferienbetreuung FUNKT

In folgendem Abschnitt enthalten:

  1. Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Anmeldung und Teilnahme, Verwaltung, Durchführung und Abrechnung der Ferienbetreuung FUNKT der Universität des Saarlandes.
  2. Einwilligungserklärung zur Anfertigung und Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation der Ferienbetreuung FUNKT der Universität des Saarlandes.
  3. Datenschutzinformationen zur Ferienbetreuung FUNKT der Universität des Saarlandes.

 

 


     

    Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Anmeldung und Teilnahme, Verwaltung, Durchführung und Abrechnung der Ferienbetreuung FUNKT der Universität des Saarlandes

    Hiermit erteile ich meine Einwilligung, dass die Universität des Saarlandes meine personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten meines Kindes:

    • allgemeine Personendaten des Kindes: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Schulklasse zum Zeitpunkt der Ferienbetreuung;
    • Kontaktdaten der anmeldenden Person: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
    • Kontaktdaten der sorgeberechtigten Person(en): Name und Telefonnummer;
    • allgemeine Personendaten der abholberechtigten Personen: Name;
    • Kennnummern (nur UdS-Mitglieder): Personal- bzw. Matrikelnummer;
    • Gesundheitsdaten: Allergien, Unverträglichkeiten, Masern-Impfstatus;

    zum Zwecke der Anmeldung und Teilnahme meines Kindes an der Ferienbetreuung FUNKT, zur Verwaltung, Durchführung und Abrechnung derselbigen sowie anonymisiert für statistische Zwecke, zur Qualitätssicherung und zur Erstellung von Projektberichten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

    Mein Einverständnis umfasst auch die Übermittlung der vorgenannten Daten an den mit der Durchführung der Ferienbetreuung FUNKT betrauten Kooperationspartner Lumbricus UmweltEdutainment.

    Mir ist bewusst, dass diese Einwilligungserklärung freiwillig ist und ich sie verweigern oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, indem ich dem Familienbüro der Universität des Saarlandes schriftlich an Postfach 15 11 50, 66041 Saarbrücken oder per E-Mail an familie(at)uni-saarland.de meinen Widerruf gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mitteile. Mir ist bewusst, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon nicht beeinträchtigt wird.

    Das Angebot ist auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der vorgenannten Daten angewiesen. Eine Verweigerung oder ein Widerruf der Einwilligung würde eine Inanspruchnahme des Betreuungsangebots ausschließen.

    Einwilligungserklärung zur Anfertigung und Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation der Ferienbetreuung FUNKT der Universität des Saarlandes

    Hiermit erteile ich meine Einwilligung, dass die von meinem Kind im Zuge der Ferienbetreuung FUNKT ggf. angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation der Arbeit der Universität des Saarlandes und ihrer Kooperationspartner verarbeitet und unentgeltlich genutzt werden dürfen. Meine Einwilligung schließt insbesondere das Veröffentlichen und Verbreiten in Druckerzeugnissen und die öffentliche Zugänglichmachung im Internet und allen Onlinemedien ein.

    Mir ist bewusst, dass Fotos und Filmaufnahmen bei Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Filmaufnahmen im Internet kann durch die Universität des Saarlandes nicht sichergestellt werden. Die Universität des Saarlandes kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Filmaufnahmen und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

    Mir ist bewusst, dass diese Einwilligung freiwillig ist und ich sie verweigern oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann, indem ich dem Familienbüro der Universität des Saarlandes schriftlich an Postfach 15 11 50, 66041 Saarbrücken oder per E-Mail an familie(at)uni-saarland.de meinen Widerruf gegen die Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen mitteile. Im Falle des Widerrufs dürfen entsprechende Fotos und Filmaufnahmen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet oder weitergegeben werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internetangeboten im Einflussbereich der Universität des Saarlandes zu löschen. Bei Fotos, auf denen mehrere Personen abgebildet werden, ist die Einwilligung unwiderruflich – es sei denn, die Interessen der abgebildeten Person an der Nichtveröffentlichung überwiegen diejenigen der Universität des Saarlandes an der Veröffentlichung. Mir ist bewusst, dass der Widerruf nicht für bereits erfolgte Weitergaben und die daraus resultierenden Veröffentlichungen gilt, sondern nur für zukünftige Weitergaben. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

    Datenschutzinformationen – Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO

    Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

    der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der Ihres Kindes ist uns wichtig, weshalb wir Sie an dieser Stelle gerne informieren, zu welchem Zweck die Universität des Saarlandes Ihre Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Ihnen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der Ihres Kindes zustehen.

    1. Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle

    Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Universität des Saarlandes, vertreten durch den Universitätspräsidenten, Campus, 66123 Saarbrücken. Die Kontaktdaten der zuständigen Person für Datenschutz lauten: Meerwiesertalweg 15, 66123 Saarbrücken, Tel.: 0681 302-2813, E-Mail: datenschutz(at)uni-saarland.de.

    2. Datenkategorien, Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage

    Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes zu den nachfolgend genannten Zwecken und auf Basis der nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen:

    • Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten bzw. die Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unserer Ferienbetreuung FUNKT, um die ordnungsgemäße Planung, Organisation, Durchführung und Abrechnung des Ferienbetreuung zu ermöglichen. Die Angaben sind erforderlich, um Anmeldungen und Buchungen für die Ferienbetreuung zu ermöglichen, die Belegung der einzelnen Betreuungswochen zu planen, Anfragen zu beantworten, Informationen zum spezifischen Ferienprogramm zu senden, erbrachte Leistungen abzurechnen sowie einen etwaigen geldwerten Vorteil bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberech­nung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dies sind allgemeine Personendaten des zu betreuenden Kindes, allgemeine Personen- und Kontaktdaten der Personensorgeberechtigten und weiterer Kontaktpersonen sowie bei Mitgliedern der Universität des Saarlandes zusätzlich die Personal- bzw. Matrikelnummer. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO.
    • Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies ebenfalls zu den o. g. Zwecken. Dies sind Daten bzgl. bei Ihrem Kind vorliegenden Allergien, Medikamenten- und Nahrungsmittelun­verträglichkeiten sowie des Impfstatus. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO bzgl. des Masern-Impfstatus i. V. m. § 20 Abs. 9 IfSG.
    • Ihre Daten bzw. die Ihres Kindes werden zudem anonymisiert genutzt zu statistischen Zwecken, zur Qualitätssicherung sowie für die Erstellung von Projektberichten. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO.
    • Die Aufnahme von Fotos und Filmaufnahmen erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und der Dokumentation der Arbeit der Universität des Saarlandes und ihrer Kooperationspartner. Die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten bzw. der Betroffenen; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen der Universität des Saarlandes sowie auf deren Homepage/Social Media-Profilen o. ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität des Saarlandes erforderlich. Rechtsgrundlage ist insoweit unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1f DSGVO

    3. Datenempfänger*innen

    Im Rahmen der oben genannten Verwendungszwecke kann es erforderlich sein, dass Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes an interne und externe Empfänger*innen übermittelt werden müssen. Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes werden weitergegeben an:

    • Eingeschränkter Kreis an Beschäftigten der Universität des Saarlandes, die mit Aufgaben zur Erfüllung der oben genannten Verwendungszwecke betraut sind.
    • Kooperationspartner im Rahmen der Ferienbetreuung; Kooperationspartner sind alle Veranstalter der Betreuungsangebote sowie deren Beschäftigte.
    • Es können Fotos an die regionale Presse zur Berichterstattung weitergegeben werden, sofern Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
    • Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes.
    • Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

    4. Dauer der Speicherung

    Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen.

    • Ihre Daten bzw. die Ihres Kindes, welche Auswirkung auf die Rechnungslegung haben, sind verpflichtend zehn Jahre lang zu speichern.
    • Fotos und Filmaufnahmen, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Universität des Saarlandes gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung der Personensorgeberechtigten bzw. der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. Im Falle der Einwilligung werden mit Widerruf der Einwilligung die personenbezogenen Daten gelöscht bzw. zeitnah von der Webseite entfernt. Handelt es sich um gedruckte Medien (Berichte, Faltblätter, Broschüren) werden die noch vorrätigen Druckerzeugnisse der alten Auflage vollständig aufgebraucht. Bei Gruppenfotos erfolgt eine Verpixelung der einzelnen Person oder die Entfernung des Fotos. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.

    5. Rechte der Betroffenen

    Nach den Vorschriften der DSGVO stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

    • Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
    • Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten (Art. 16, 17 DSGVO);
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
    • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO;
    • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO);
    • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die für die Universität des Saarlandes zuständige Aufsichtsbehörde ist das

    Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland,
    die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
    Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken,
    0681 94781-0; poststelle(at)datenschutz.saarland.de

    • Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
    Bitte beachten Sie die Veranstaltungshinweise und Teilnahmebedingungen
    Kreis der Teilnehmer*innen

    Das Angebot der Ferienbetreuung FUNKT steht Kindern von Studierenden und Beschäftigten der UdS und externen Kindern gleichermaßen offen. FUNKT richtet sich an Grundschulkinder, d. h. Kinder, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits eingeschult sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Vorschulkinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden; sie können am FUNKT-Angebot in den Sommerferien teilnehmen, wenn andernfalls eine Betreuungslücke entsteht. An einer FUNKT-Woche können maximal 20 Kinder teilnehmen.

    Veranstaltungstermine und Anmeldezeiträume

    Die Festlegung der Termine für die Ferienbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Semestertermine mit dem Ziel, eine bestmögliche Abdeckung von Vorlesungs- und Prüfungszeiten zu gewährleisten. 2024 können insgesamt vier Schulferienwochen durch FUNKT-Veranstaltungen abgedeckt werden. Bitte beachten Sie: Die jeweilige FUNKT-Woche wird nur dann stattfinden, wenn 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mindestens acht verbindliche Anmeldungen eingegangen sind.

     

    Veranstaltungszeitraum

    Anmeldung geöffnet ab

    Pfingstferien

    21.05.2024 – 24.05.202407.03.2024

    Sommerferien 1

    15.07.2024 – 19.07.202407.03.2024

    Sommerferien 2

    22.07.2024 – 26.07.202407.03.2024

    Herbstferien

    14.10.2024 – 18.10.202407.03.2024

     

    Teilnahmebeiträge und Ermäßigungen

    Die untenstehenden Teilnahmebeiträge gelten pro Kind und Veranstaltungswoche. Im Teilnahmebeitrag enthalten sind neben der Betreuung auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Getränke (Wasser und Tee). Teilnahmebeiträge variieren in Abhängigkeit der Anzahl an abgedeckten Betreuungstagen.

     

    UdS-Mitglieder

    Externe

     

    1. Kind

    ab dem 2. Kind

    1. Kind

    ab dem 2. Kind

    Pfingsten

    140 €

    112 €

    160 €

    128 €

    Sommer und Herbst

    170 €

    136 €

    195 €

    156 €

    Ermäßigung für UdS-Mitglieder:

    Für die Kinder von Studierenden und Beschäftigten übernimmt die UdS einen Teil der anfallenden Kosten, so dass Mitglieder der UdS von einem vergünstigten Teilnahmebeitrag profitieren. Dieser Zuschuss ist bei den für Kinder von UdS-Mitgliedern ausgewiesenen Teilnahmebeiträgen bereits in Abzug gebracht. Bitte beachten Sie den Hinweis zum geldwerten Vorteil.

    Ermäßigung für Studierende und Personen in besonderen Lebenssituationen:

    Sowohl für die Kinder von Studierenden als auch UdS-Beschäftigte, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, ist auf Anfrage eine zusätzliche finanzielle Unterstützung möglich. Bei Bedarf und Fragen wenden Sie sich bitte an das Familienbüro unter: familie(at)uni-saarland.de. Studierende müssen ihren Studierendenstatus durch eine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester nachweisen.

    Ermäßigung für Geschwisterkinder:

    Alle Eltern profitieren von einer Ermäßigung für Geschwisterkinder. Nehmen zwei oder mehr Geschwisterkinder an der gleichen FUNKT-Woche teil, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen, für jedes weitere Kind den um 20 % ermäßigten Teilnahmebeitrag.

    Geldwerter Vorteil

    Die Universität des Saarlandes bietet zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Grundschulkinder an und übernimmt einen Teil der Kosten Die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder wird unter Umständen als eine zum Lohn erbrachte Sachleistung des Arbeitgebers betrachtet. Ein derartiger Sachbezug stellt einen geldwerten Vorteil dar und wird somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

    Der Sachbezug erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze  (aktuell 50 € pro Person und Monat) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein. Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den Sachbezug. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet. Bitte informieren Sie sich für Detailfragen bei einer Steuerberatung.

    Stand: März 2024


    Anmeldung und Platzvergabe

    Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs nach dem Prinzip "first come, first served" berücksichtigt. Bei Kapazitätsengpässen werden die Kinder von UdS-Mitgliedern bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Zeitnah nach Eingang Ihrer Anmeldung (in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen) werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Ihr Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen kann (Buchungsbestätigung) oder aufgrund einer starken Nachfrage auf einer Warteliste geführt wird.

    Bitte beachten Sie: Ihre Buchung ist verbindlich, nachdem die Buchungsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mailadresse versandt wurde. Mit der Anmeldung und Annahme durch das Familienbüro der Universität des Saarlandes wird die auftraggebende Person zahlungspflichtig.

    Im Falle einer Buchungsbestätigung werden Ihnen in einer separaten E-Mail unsere Bankverbindung, der Verwendungszweck und der Termin für die Überweisung der Teilnahmegebühr mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist gemäß Zahlungsziel und ohne Abzug an die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.

    Abmeldung, Rücktritt und Krankheit

    Bei starker Nachfrage führen wir Kinder auf einer Warteliste – sollte Ihr Kind seinen Platz nicht wahrnehmen können, bitten wir um baldige Mitteilung, um den Platz einem anderen Kind anbieten zu können.

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihr Kind abmelden, nachdem wir Ihnen den Platz durch unsere Buchungsbestätigung verbindlich bestätigt haben, können 50 % des Teilnahmebetrags rückerstattet werden. Melden Sie Ihr Kind innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ab, spätestens jedoch bis donnerstags vor Beginn der Veranstaltung, können 20 % des Teilnahmebeitrags rückerstattet werden. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückerstattung.

    Sollte Ihr Kind aus Gründen von Krankheit nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen können, so ist bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags möglich. Im Falle einer Erkrankung oder Abmeldung während der Ferienwoche kann der Teilnahmebeitrag nicht erstattet werden.

    Sollte eine Veranstaltungswoche komplett abgesagt werden, erhalten Sie den bezahlten Teilnahmebeitrag zurück.

    Rückmeldebogen und Nachweis des Masern-Impfschutzes

    Vor Beginn der Ferienbetreuung senden wir Ihnen unseren Rückmeldebogen zu, den Sie bitte ausgefüllt am ersten Veranstaltungstag vor Veranstaltungsbeginn abgegeben. In unserem Rückmeldebogen erfragen wir ausgewählte Angaben zur Gesundheit und zum Impfschutz Ihres Kindes sowie zu seiner ärztlichen Versorgung. Die Angaben sollen unseren Betreuerinnen und Betreuern als Handreichung und Hilfe zum schnellen und richtigen Handeln dienen.

    Wir möchten gerne wissen, ob Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnimmt und ob Allergien oder Medikamenten- und Nahrungsmittelunverträglichkeiten bekannt sind. Um im Bedarfsfall eine adäquate medizinische Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir um die Angabe der behandelnden Hausärztin bzw. des behandelnden Hausarztes, des Namens der Krankenkasse, der Krankenversicherungsnummer und des Namens der Person, über die das Kind versichert ist.

    In diesem Zusammenhang bitten wir auch Informationen zum Impfstatus Ihres Kindes. Wir bitten erstens um die freiwillige Angabe, wann die letzte Auffrischungsimpfung gegen Tetanus erfolgt ist. Hintergrund ist, dass es aufgrund des Aufenthalts in der Natur zu Situationen kommen kann, in denen akute Verletzungen behandelt werden müssen. Um schnellstmöglich reagieren zu können, möchten wir gerne wissen, wann die letzte Schutzimpfung erfolgt ist.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund des seit 1. März 2020 geltenden Gesetzes zur Masernimpfpflicht sind wir hingegen verpflichtet, den Impfnachweis bzw. eine ausreichende Masern-Immunität zu kontrollieren und zu dokumentieren, bevor das jeweilige Kind betreut werden darf. Da unsere Ferienbetreuung auch für Vorschulkinder geöffnet ist, die erst nach den Ferien in die Schule eintreten und deren bisheriger Betreuungsstatus uns unbekannt ist, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Der Nachweis des Impfschutzes kann nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Vorlage des Impfpasses oder durch ein ärztliches Attest über den Impfschutz bzw. die Masern-Immunität erbracht werden. Bei einer medizinischen Kontraindikation, die gegen eine Impfung spricht, kann stattdessen ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden.

    Gerne können Sie den Nachweis nach Terminvereinbarung im Familienbüro oder spätestens am ersten Veranstaltungstag vor Betreuungsbeginn vorlegen. Alternativ können Sie den Nachweis auch im Vorfeld der Ferienbetreuung als Kopie an familie(at)uni-saarland.de senden.

    Programmablauf

    Wann?
    von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Wo?
    Gebäude B6 8, Lageplan 

    Was?

    • Abhängig vom Wetter sind viele Aktivitäten draußen geplant: in Wald und Wiesen rund um den Campus. Das Programm steht nicht in Stein gemeiselt, sondern wird mit den Kindern zusammen gestaltet.
    • Start und Ende ist immer das "FUNKT-Haus" (B6 8), hier können Sachen gelagert werden, hier gibt es warmes Mittagessen von der Mensa und hier kann bei schlechtem Wetter Zuflucht genommen werden. 

    • Die Kinder brauchen wetterangemessene, robuste Kleidung, feste Schuhe und einen Rucksack mit Verpflegung und evtl. ein Schnitzmesser

     
    Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich unter familie@uni-saarland.de.