Über FUNKT

Ferienbetreuung 2024 – es „FUNKT“ wieder!

Die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung hat für die Universität des Saarlandes einen hohen Stellenwert. Deshalb bietet das Familienbüro der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversitätsmanagement (CDM) der Universität des Saarlandes (UdS) zur besseren Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie auch 2024 wieder eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder auf dem Campus Saarbrücken an.

Die Ferien-Uni-Natur-Kinder-Tage FUNKT sind ein Ferienangebot des Familienbüros der Universität des Saarlandes in Kooperation mit Lumbricus UmweltEdutainment. Grundschulkinder der 1. bis 4. Klassen entdecken gemeinsam mit einem Team von qualifizierten Betreuer*innen für jeweils eine Woche die an den Campus Saarbrücken angrenzende Natur. Unter dem Motto „Spannung pur – Abenteuer in der Natur“ wird mit viel Spiel, Spaß und Spannung gewerkelt, gebastelt, gehämmert und gesägt. Die Kinder werden täglich in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr betreut. Details zu unserer Ferienbetreuung finden Sie hier.

Kreis der Teilnehmer*innen

Das Angebot der Ferienbetreuung FUNKT steht Kindern von Studierenden und Beschäftigten der UdS und externen Kindern gleichermaßen offen. FUNKT richtet sich an Grundschulkinder, d. h. Kinder, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits eingeschult sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Vorschulkinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden; sie können am FUNKT-Angebot in den Sommerferien teilnehmen, wenn andernfalls eine Betreuungslücke entsteht. An einer FUNKT-Woche können maximal 20 Kinder teilnehmen.

Veranstaltungstermine und Anmeldezeiträume

Die Festlegung der Termine für die Ferienbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Semestertermine mit dem Ziel, eine bestmögliche Abdeckung von Vorlesungs- und Prüfungszeiten zu gewährleisten. 2024 können insgesamt vier Schulferienwochen durch FUNKT-Veranstaltungen abgedeckt werden. Bitte beachten Sie: Die jeweilige FUNKT-Woche wird nur dann stattfinden, wenn 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mindestens acht verbindliche Anmeldungen eingegangen sind.

 

Veranstaltungszeitraum

Anmeldung geöffnet ab

Pfingstferien

21.05.2024 – 24.05.202407.03.2024

Sommerferien 1

15.07.2024 – 19.07.202407.03.2024

Sommerferien 2

22.07.2024 – 26.07.202407.03.2024

Herbstferien

14.10.2024 – 18.10.202407.03.2024

 

Teilnahmebeiträge und Ermäßigungen

Die untenstehenden Teilnahmebeiträge gelten pro Kind und Veranstaltungswoche. Im Teilnahmebeitrag enthalten sind neben der Betreuung auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Getränke (Wasser und Tee). Teilnahmebeiträge variieren in Abhängigkeit der Anzahl an abgedeckten Betreuungstagen.

 

UdS-Mitglieder

Externe

 

1. Kind

ab dem 2. Kind

1. Kind

ab dem 2. Kind

Pfingsten

140 €

112 €

160 €

128 €

Sommer und Herbst

170 €

136 €

195 €

156 €

Ermäßigung für UdS-Mitglieder:

Für die Kinder von Studierenden und Beschäftigten übernimmt die UdS einen Teil der anfallenden Kosten, so dass Mitglieder der UdS von einem vergünstigten Teilnahmebeitrag profitieren. Dieser Zuschuss ist bei den für Kinder von UdS-Mitgliedern ausgewiesenen Teilnahmebeiträgen bereits in Abzug gebracht. Bitte beachten Sie den Hinweis zum geldwerten Vorteil.

Ermäßigung für Studierende und Personen in besonderen Lebenssituationen:

Sowohl für die Kinder von Studierenden als auch UdS-Beschäftigte, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden, ist auf Anfrage eine zusätzliche finanzielle Unterstützung möglich. Bei Bedarf und Fragen wenden Sie sich bitte an das Familienbüro unter: familie(at)uni-saarland.de. Studierende müssen ihren Studierendenstatus durch eine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester nachweisen.

Ermäßigung für Geschwisterkinder:

Alle Eltern profitieren von einer Ermäßigung für Geschwisterkinder. Nehmen zwei oder mehr Geschwisterkinder an der gleichen FUNKT-Woche teil, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen, für jedes weitere Kind den um 20 % ermäßigten Teilnahmebeitrag.

Geldwerter Vorteil

Die Universität des Saarlandes bietet zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Grundschulkinder an und übernimmt einen Teil der Kosten Die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder wird unter Umständen als eine zum Lohn erbrachte Sachleistung des Arbeitgebers betrachtet. Ein derartiger Sachbezug stellt einen geldwerten Vorteil dar und wird somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Der Sachbezug erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze  (aktuell 50 € pro Person und Monat) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein. Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den Sachbezug. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet. Bitte informieren Sie sich für Detailfragen bei einer Steuerberatung.

Stand: März 2024


Anmeldung und Platzvergabe

Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs nach dem Prinzip "first come, first served" berücksichtigt. Bei Kapazitätsengpässen werden die Kinder von UdS-Mitgliedern bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Zeitnah nach Eingang Ihrer Anmeldung (in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen) werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Ihr Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen kann (Buchungsbestätigung) oder aufgrund einer starken Nachfrage auf einer Warteliste geführt wird.

Bitte beachten Sie: Ihre Buchung ist verbindlich, nachdem die Buchungsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mailadresse versandt wurde. Mit der Anmeldung und Annahme durch das Familienbüro der Universität des Saarlandes wird die auftraggebende Person zahlungspflichtig.

Im Falle einer Buchungsbestätigung werden Ihnen in einer separaten E-Mail unsere Bankverbindung, der Verwendungszweck und der Termin für die Überweisung der Teilnahmegebühr mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist gemäß Zahlungsziel und ohne Abzug an die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.

Abmeldung, Rücktritt und Krankheit

Bei starker Nachfrage führen wir Kinder auf einer Warteliste – sollte Ihr Kind seinen Platz nicht wahrnehmen können, bitten wir um baldige Mitteilung, um den Platz einem anderen Kind anbieten zu können.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihr Kind abmelden, nachdem wir Ihnen den Platz durch unsere Buchungsbestätigung verbindlich bestätigt haben, können 50 % des Teilnahmebetrags rückerstattet werden. Melden Sie Ihr Kind innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ab, spätestens jedoch bis donnerstags vor Beginn der Veranstaltung, können 20 % des Teilnahmebeitrags rückerstattet werden. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückerstattung.

Sollte Ihr Kind aus Gründen von Krankheit nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen können, so ist bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags möglich. Im Falle einer Erkrankung oder Abmeldung während der Ferienwoche kann der Teilnahmebeitrag nicht erstattet werden.

Sollte eine Veranstaltungswoche komplett abgesagt werden, erhalten Sie den bezahlten Teilnahmebeitrag zurück.

Rückmeldebogen und Nachweis des Masern-Impfschutzes

Vor Beginn der Ferienbetreuung senden wir Ihnen unseren Rückmeldebogen zu, den Sie bitte ausgefüllt am ersten Veranstaltungstag vor Veranstaltungsbeginn abgegeben. In unserem Rückmeldebogen erfragen wir ausgewählte Angaben zur Gesundheit und zum Impfschutz Ihres Kindes sowie zu seiner ärztlichen Versorgung. Die Angaben sollen unseren Betreuerinnen und Betreuern als Handreichung und Hilfe zum schnellen und richtigen Handeln dienen.

Wir möchten gerne wissen, ob Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnimmt und ob Allergien oder Medikamenten- und Nahrungsmittelunverträglichkeiten bekannt sind. Um im Bedarfsfall eine adäquate medizinische Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir um die Angabe der behandelnden Hausärztin bzw. des behandelnden Hausarztes, des Namens der Krankenkasse, der Krankenversicherungsnummer und des Namens der Person, über die das Kind versichert ist.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch Informationen zum Impfstatus Ihres Kindes. Wir bitten erstens um die freiwillige Angabe, wann die letzte Auffrischungsimpfung gegen Tetanus erfolgt ist. Hintergrund ist, dass es aufgrund des Aufenthalts in der Natur zu Situationen kommen kann, in denen akute Verletzungen behandelt werden müssen. Um schnellstmöglich reagieren zu können, möchten wir gerne wissen, wann die letzte Schutzimpfung erfolgt ist.

Bitte beachten Sie: Aufgrund des seit 1. März 2020 geltenden Gesetzes zur Masernimpfpflicht sind wir hingegen verpflichtet, den Impfnachweis bzw. eine ausreichende Masern-Immunität zu kontrollieren und zu dokumentieren, bevor das jeweilige Kind betreut werden darf. Da unsere Ferienbetreuung auch für Vorschulkinder geöffnet ist, die erst nach den Ferien in die Schule eintreten und deren bisheriger Betreuungsstatus uns unbekannt ist, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Der Nachweis des Impfschutzes kann nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Vorlage des Impfpasses oder durch ein ärztliches Attest über den Impfschutz bzw. die Masern-Immunität erbracht werden. Bei einer medizinischen Kontraindikation, die gegen eine Impfung spricht, kann stattdessen ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden.

Gerne können Sie den Nachweis nach Terminvereinbarung im Familienbüro oder spätestens am ersten Veranstaltungstag vor Betreuungsbeginn vorlegen. Alternativ können Sie den Nachweis auch im Vorfeld der Ferienbetreuung als Kopie an familie(at)uni-saarland.de senden.

Programmablauf

Wann?
von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wo?
Gebäude B6 8, Lageplan 

Was?

  • Abhängig vom Wetter sind viele Aktivitäten draußen geplant: in Wald und Wiesen rund um den Campus. Das Programm steht nicht in Stein gemeiselt, sondern wird mit den Kindern zusammen gestaltet.
  • Start und Ende ist immer das "FUNKT-Haus" (B6 8), hier können Sachen gelagert werden, hier gibt es warmes Mittagessen von der Mensa und hier kann bei schlechtem Wetter Zuflucht genommen werden. 

  • Die Kinder brauchen wetterangemessene, robuste Kleidung, feste Schuhe und einen Rucksack mit Verpflegung und evtl. ein Schnitzmesser