Anerkennung
Anerkennung von Studienleistungen (ECTS)
Im Ausland müssen Sie Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten belegen und die Prüfungen dazu absolvieren. Sollten Sie nicht alle Prüfungen bestehen, erhalten Sie trotzdem die Erasmus+-Förderung. Der Nachweis der abgelegten Prüfung ist hierzu jedoch erforderlich.
Vor der Abreise
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie im Onlineportal ein Online Learning Agreement (OLA) abschließen. Dieses benennt die Kurse, die Sie an der Gast-Uni belegen möchten und ob die erworbenen ECTS (=CP) automatisch nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden. Die Unterschriften der Fachkoordination LST und der Gastuniversität werden über das Onlineportal angefordert, wenn Sie als "responsible person" jeweils die Fachkoordination angeben. Für LST sollte das die Mailadresse erasmus-languages(at)io.uni-saarland.de sein und als Name sollte Ümit Altar Binici eingetragen werden. Wir prüfen dann, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, und unterschreiben.
Füllen Sie hierzu bitte in der Excel-Tabelle die Angaben zu diesen Kursen aus. Die notwendigen Informationen zum Ausfüllen der Tabelle finden Sie hier. Ergänzen Sie bitte bei der Excel-Tabelle den Dateinamen um "_VornameNachname" und schicken Sie die Datei per Mail an die Erasmus-Koordination.
Sie können das Learning Agreement im Ausland noch ändern, müssen es dann aber von der dortigen und der LST-Erasmus-Fachkoordination unterschreiben lassen.
Am Ende des Aufenthaltes
Im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt erhalten Sie von der empfangenden Uni ein sogenanntes Transcript of Records, das die von Ihnen belegten Veranstaltungen mit den ECTS-Credits und den erreichten Noten enthält. Dieses ist Teil des Learning Agreement, auch wenn es als eigenes Dokument ausgestellt wird. Es muss im UdS-Erasmus-Büro eingereicht werden, damit die zweite Rate der Förderung ausbezahlt wird.
Außerdem beantragen Sie beim Prüfungsamt Ihres Studiengangs die Anerkennung der im Ausland erworbenen CP. Hierzu müssen Sie vor dem Aufenthalt ein Learning Agreement im Online-Portal des Programms Erasmus+ abschließen. Mit dem Formular von der Seite des Studienbüros der Philosophischen Fakultät können Sie dann gemäß den Vereinbarungen im Learning Agreement die Zuordnung der ECTS aus dem Ausland zu den Modul(elementen) Ihres Studiengangs beantragen. Dazu klicken Sie hier und dann im Akkordeon auf “Auslandsaufenthalt” > “Learning Agreement”. Trotz der gleichen Benennung handelt es sich um ein anderes, UdS-internes Dokument nur für das Prüfungsamt. Die Bescheinigung des Auslandsaufenthalts ist für Studierende der FR SWST nicht erforderlich.