Möglichkeit der kumulativen Promotion

Möglichkeit der kumulativen Promotion

Für Doktorandinnen und Doktoranden der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät besteht die Möglichkeit, Ihre Dissertationsschrift in kumulativer Form zu formulieren.

Auf die Einreichung einer kumulativen Dissertationsschrift besteht kein Anspruch.

In jedem Fall sind die VORGABEN zu beachten, die der Promotionsausschuss in seiner Sitzung vom 16.01.2023 beschlossen hat.

Vorgaben für die Einbindung von Publikationen und Manuskripten in Dissertationsschriften

Vorlage für die Erklärungen über den Anteil der Mitverfasser/innen an gemeinsamen Publikationen