Juristisches Prüfungsamt

Im Bereich des Studiengangs Rechtswissenschaft ist das Juristische Prüfungsamt (JPA) zuständig für die Abwicklung und Organisation der Leistungskontrollen und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sowie für die Fachstudienberatung zu dem Studiengang Rechtswissenschaft. Keine verbindliche Auskunft kann das JPA zu den Anmeldevoraussetzungen zur Pflichtfachprüfung, der Anerkennung von praktischen Studienzeiten gem. § 2 JAO sowie hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten im Ausland in Bezug auf den Freischuss erteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz. 

Das JPA der Universität des Saarlandes betreut im Übrigen die weiterbildenden Masterfernstudiengänge "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" und "Steuerrecht für die Unternehmenspraxis", die wir in Kooperation mit der TU Kaiserslautern anbieten, und den weiterbildenden Masterstudiengang "Unternehmenskooperation und Rhetorik/Business Communication and Rhetoric", der in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau angeboten wird.

Daneben ist das JPA mit der Durchführung für die berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme gem. § 33 SLVO betraut.