Wir über uns

Als Gründungsfach der Universität des Saarlandes verkörpert die Rechtswissenschaftliche Fakultät wie kein anderes Fach der Universität den europäischen Geist der UdS. Sie trägt mit ihren Einrichtungen entscheidend zu der Erfüllung deren kultureller und gesellschaftspolitischer Aufgaben bei und erinnert damit gleichzeitig an die historische Rolle des Saarlandes als schicksalsträchtiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

So werden in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an dem traditions- und prestigereichen Centre juridique franco-allemande, das von zwei in der Struktur der Fakultät völlig integrierten und gleichberechtigten französischen Kollegen geführt wird, deutsche und französische angehenden Juristen bis zum Erwerb der französischen Licence de droit  nach drei Jahren ausgebildet im Rahmen einer sonst in Deutschland beispiellosen Kooperation mit dem französischen Ministerium der Éducation Nationale und der Universität von Metz, Strasbourg und Paris. Das Europa-Institut der Fakultät, im Jahre 1951 gegründet als erste Einrichtung dieser Art in Europa, bildet jährlich 75 postgraduierte Studenten aus allen Kontinenten aus, die prädestiniert sind, nicht nur im Saarland und in ihren jeweiligen Ländern, sondern auch und vor allem in den Institutionen der Europäischen Union tätig zu werden, wobei im Unterricht hier neben den Professoren der Fakultät, Dozenten aus den europäischen Institutionen, aus der Praxis vieler anderer europäischer Länder, insbes. der benachbarten Länder sowie des Saarlandes, einen fundamentalen Beitrag leisten. An dem Institut für Europäisches Recht werden schließlich angehende Juristen aus Deutschland, Frankreich und England im Rahmen eines von dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, besonders befürworteten trilateralen Programms mit den Universitäten Lille und Warwick zum Euro-Juristen ausgebildet. Für junge Juristen, vor allem aus osteuropäischen Ländern und China, bietet das Institut ein Master-Studium in deutschem und europäischem Recht an. Dank der Kooperationen und Erasmusprogramme mit 56 ausländischen Universitäten ist die Abteilung eng mit allen europäischen und allen wichtigen außereuropäischen Ländern vernetzt. Die Aktivitäten im Dienst der Studierenden werden seit Jahrzehnten durch ein eigenes Auslandsbüro koordiniert, dessen Vorbild innerhalb und außerhalb der Universität nachgeeifert wird.  

Mit 2.571 Studierenden (Stand Nov. 2018) ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes das zahlstärkste Fach der Universität des Saarlandes. Deutschlandweit kann sie mit einer der niedrigsten Abbrecherquote und eine Spitzenstellung in der Absolventenquote (ca. 75 % der Examenskandidaten) vorweisen, wobei hiermit nicht die beträchtliche interfakultäre Ausbildung und die Exportleistungen für andere Fächer der Universität eingerechnet sind. Einer der Schlüssel dieses Erfolgs ist sicher das seit einigen Jahren von der Fakultät entworfene und praktizierte Modell der Juristenausbildung. Das in Deutschland einzigartige „Saarbrücker Modell“ entspricht auf der einen Seite den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes zur Juristenausbildung, das eine sehr breite Ausbildung als Grundlage vielfältiger juristischer Berufe vorschreibt. Danach sind gesetzlich zwingend vorgegebene Inhalte des Studiums Pflichtfächer und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Auf der anderen Seite zeichnet sich das „Saarbrücker Modell“ gegenüber der überkommenen Juristenausbildung durch vier Besonderheiten aus:

- Erstens werden die Studierenden von Beginn des Studiums an stark durch begleitende Arbeitsgemeinschaften und durch studienbegleitende Leistungskontrollen in die Lehrveranstaltungen eingebunden. Vor allem die studienbegleitenden Leistungskontrollen (keine Vorlesung ohne Abschlußprüfung) veranlassen die Studierenden nunmehr viel stärker als früher dazu, die Universitätsangebote anzunehmen. Dadurch wird der früher tendenziell ungleichmäßige Studienverlauf, bei dem die Studierenden vielfach erst im letzten Jahr vor dem Staatsexamen prüfungsbezogenes Rechtswissen und -verständnis erworben haben, entzerrt und in einen kontinuierlichen Studienfluß überführt. 
- Zweitens bietet das Saarbrücker Modell nach dem sechssemestrigen Grundstudium ein zweisemestriges Schwerpunktbereichsstudium, das den Studierenden neben ihrer Examensvorbereitung in den Pflichtfächern die Wahl zwischen neun Spezialisierungen läßt. Damit können die Studierenden bereits innerhalb ihres Universitätsstudiums eine ihren Neigungen bzw. späteren Berufswünschen entsprechende Akzentsetzung ihrer Ausbildung erreichen. Diese Schwerpunktsetzung wird ihnen in einem Diplom bescheinigt, das sie als Universitätsabschluss neben der ersten juristischen Prüfung  erwerben können. Hiermit können sich Saarbrücker Juristen bestens auf dem späteren Arbeitsmarkt positionieren. 
- Drittens ist das Saarbrücker Modell ungleich stärker als die überkommene Juristenausbildung auf europäische und internationale Rechtsstoffe ausgerichtet. Die europäische und internationale Dimension prägt die Vorlesungs- und Seminarinhalte ebenso wie die Begleit- und Zusatzangebote in Form von Austauschprogrammen mit Partneruniversitäten. Saarbrücker Juristen sind Euro-Juristen.
- Viertens zeichnet sich das Saarbrücker Modell durch die Ausformung einer hohen sozial-kommunikativen Kompetenz der Studierenden aus. Hierzu hat die Fakultät ein differenziertes, in den Erwerb eines Zertifikats mündendes Angebot an erforderlichen Schlüsselqualifikationen (wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit) ausgearbeitet sowie ein breites Unterrichtsangebot in ausländischen Rechtsterminologien (französisch, englisch, italienisch, spanisch, griechisch, türkisch). Darüber hinaus werden die Studierenden von Anfang an auch in der praktischen und vermittelnden Umsetzung und Anwendung ihres Rechtswissens und Rechtsverständnisses geschult durch ausgezeichnete und namhafte Juristen aus der saarländischen und europäischen gerichtlichen, notariellen und anwaltlichen Praxis und aus der Verwaltung des Saarlandes und der Europäischen Union, die von der Abteilung gezielt in der Lehre herangezogen werden.

Herzkammer der Fakultät ist ihre Bibliothek, das Deutsch-Europäische Juridicum, die größte Bereichsbibliothek auf dem Campus. Sie zählt zu den besten juristischen Bibliotheken in Deutschland; mit mehr als 500.000 Büchern ist sie größer als die Bibliothek des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe und ihre herausragende Stellung ist in bundesweiten Umfragen in den letzten fünfzehn Jahren kontinuierlich bestätigt worden. Die Rankings von Spiegel, Focus und CHE haben dem Juridicum immer einen Spitzenplatz unter rund 45 geprüften Juristischen Bibliotheken zugewiesen. Entscheidend waren die guten Serviceleistungen wie Öffnungszeiten, Verfügbarkeit der Literatur, der Zugang zu elektronischen Informationssystemen und die Qualität der Aus­künfte. Das Juridicum als zentrale Einheit ist das Ergebnis einer Neuorganisation der Bibliotheken der Fakultät. In dieser Einrichtung sind folgende Bib­liotheken zusammengefasst:
die Juristische Seminarbibliothek,
die Bibliothek des Centre juridique franco-allemand,
die Bibliothek für Internationales Privat- und Prozessrecht,
die Bibliothek für Römisches Recht,
die Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte,
die Bibliothek für Europäisches Recht,
die Bibliothek für Rechts- und Sozialphilosophie und Kriminologie.

Seit mehr als fünfzehn Jahren bietet das Juridicum Öffnungszeiten in der Woche von 8 Uhr bis 23 Uhr, samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr und sonntags von 13 bis 19 Uhr an. Aufgrund des Zuschnitts des Juridicums als Präsenzbibliothek mit einem für jeden Nutzer möglichen sofortigen Zugriff auf die gesam­ten Bestände hat die Bibliothek nicht nur für Studium, Lehre und Forschung besondere Be­deutung, sondern stellt eine in dieser Form im Saarland einmalige Bibliothek dar, die auch regelmäßig von Praktikern, auch aus dem benachbarten Frankreich und Luxemburg, genutzt wird. Neben den klassischen Lesearbeitsplätzen stehen Recherchestationen und Multi-Media-Stationen zur Verfügung. Ein Funknetz ist in der ge­samten Bibliothek für die Laptopnutzer verfügbar.

Ein weiteres prägendes Alleinstellungsmerkmal stellt das Institut für Rechtsinformatik dar, das älteste Institut dieser Art in Deutschland. Hier entsteht in guter Zusammen­arbeit mit der juris GmbH, die juris-Datenbank,  die erste und am meisten benutzte juristische deutsche Da­tenbank und der juris-Praxiskommentar als online- Großkommen­tar zum BGB. Am IfRI werden wegweisende Projekte verwirklicht. So hat das IfRI für den Internationalen Strafgerichtshof ein Informationssystem program­miert, das verschiedene in Verfahren anfallende Beweismittel (zum Beispiel Filme, Protokolle von Zeugenaussagen, Fotos) verwaltet und diese Beweismittel mit den jeweiligen der Anklage zugrunde gelegten Tatbeständen des Völkerstrafrechts ver­knüpft. Das IfRI hat 1999 den Internetauftritt einschließlich der Entscheidungsdatenbank des Bundesverfassungsgerichts aufgebaut und betreut diese bis heute. Die Website enthält aktuelle Pressemitteilungen und Entscheidungen des Gerichts, Informationen über Auf­gaben, Verfahren und Organisation sowie die Personen der Richterinnen und Richter. Im Auftrag des Europäischen Gerichtshofs wurde zu den Konventionen von Brüssel und Lugano die Rechtsprechung in den Konventionsstaaten in einem Informationssystem erschlossen. Außerdem hat das IfRI für Saarländische Gerichte Datenbanken mit entworfen, für dessen Betrieb es zuständig  ist. Es hat das Juristische Internet-Projekt Saarbrücken ins Leben gerufen, das bereits 1995 die Auszeichnung „TOP 5% of all Web Sites“ erhielt und wesentlich zu den Webaufrufen der Uni­versitätsseiten  beiträgt (15 %); es organisiert den in Saarbrücken seit 1989 jährlich stattfindenden EDV-Gerichtstag. Daneben bietet das IfRI seit dem Wintersemester 2019/2020 den Masterstudiengang "Informationstechnologie und Recht" an.

Die Fakultät ist auch in dem Bereich der postgraduierten Weiterbildung engagiert mit dem Master „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ und dem Master "Steuerrecht für die Unternehmenspraxis" in Kooperation mit der Universität Kaiserslautern. Ferner bietet sie den weiterbildenden Studiengang "Unternehmenskommunikation und Rhetorik/Business Communication and Rhetoric" in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau an. 

Zeugnis der Verankerung der Fakultät in der saarländischen Gesellschaft und Justiz sowie ihrer internationalen Vernetzung sind zum einen die zahlreichen  Aufgaben, die in den entsprechenden Gerichten und Organisationen (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, saarländisches Oberlandesgericht, Saarländisches Justizministeriums, CISG Advisory Council) von den Mitgliedern der Fakultät wahrgenommen werden, zum anderen die hohe Anzahl von Richtern, Anwälten, Notaren und hohen Verwaltungsbeamten, die als Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte in der Lehre engagiert sind (etwa Generalanwälte bei dem EuGH, Saarländische Oberlandesgerichtspräsidenten, Direktoren des Arbeitsgerichts Saarbrücken; Präsident des Bundesgerichtshofs a.D; Generaldirektor e. h. der Kommission der Europäischen Union, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und des Saarländischen Oberlandesgerichts).

Eine solche ausgezeichnete universitäre Lehre kann es nur in Verbindung mit hervorragender Forschung geben. In der Tat genießt die Rechtswissenschaftliche Fakultät der UdS hinsichtlich der Forschungsleistung ein national und international vielfältig dokumentiertes Ansehen. Die umfangreiche Publikationstätigkeit, die Bedeutung der an der Juristischen Abteilung erzielten und publizierten Forschungsergebnisse, die Zahl und Qualität der Promotionen, die zügige Berufung der Habilitanden auf Professorenstellen, die Auszeichnung von Fakultätsmitgliedern mit Ehrendoktorwürden von deutschen und ausländischen Universitäten aus allen Kontinenten, die Mitarbeit von Fakultätsmitgliedern an allen, für die Rechtsentwicklung in Deutschland maßgeblichen Kommentaren, die Berufung von Fakultätsmitgliedern an hohe saarländische (Verfassungsgericht, Oberlandesgericht) und europäische Gerichte (EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg) belegen es. Besondere Akzente setzt die Fakultät auch durch die Teilnahme von Mitgliedern an Forschungsvorhaben sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich.