Promotionsordnungen und Betreuungsvereinbarungen

Promotionsordnungen der UdS

Fakultät M: Medizinische Fakultät

Fakultät P: Philosophische Fakultät

Betreuungsvereinbarungen für Promotionen an der UdS

Auf Grundlage des Saarländischen Hochschulgesetzes ist der Abschluss von Betreuungs- bzw. Promotionsvereinbarungen zwischen Promovierenden und Betreuenden verpflichtend geworden. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium der UdS folgende fach- und individualspezifisch anpassbare Vorlage für die Promotionsvereinbarungen beschlossen, die auch mit dem Personalrat des wissenschaftlichen Personals abgestimmt worden ist: