Binationale Promotion

Eine binationale Promotion ermöglicht es Doktoranden und Doktorandinnen, einen gemeinsamen Doktorgrad der Universität des Saarlandes und einer Partneruniversität außerhalb Deutschlands zu erlangen. Hierfür ist nur eine einzige Dissertation und Dissertationsverteidigung erforderlich. Je nach konkreter Vereinbarung erhält man eine Promotionsurkunde von jeder der beiden Universitäten oder ein Promotionsurkunde, die von beiden Institutionen gemeinsam ausgestellt wird.

Voraussetzungen
  • Das binationale Promotionsverfahren muss von den Promovierenden und den Betreuerinnen / Betreuern der Promotion an beiden Partnerhochschulen eingeleitet werden. Sie einigen sich auf Grundlage der geltenden Promotionsordungen gemeinsam auf Titel, Gegenstand, Betreuungsmethoden, Bedingungen für die Verteidigung und Ausstellung des Doktorgrades. Dazu wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
  • Die Vereinbarung zu einer binationalen Promotion muss sowohl von der Universität des Saarlandes als auch von der Partneruniversität unterschrieben werden.
  • Der Doktorand / die Doktorandin muss sich für die Zeit der Promotion an beiden Universitäten immatrikulieren oder ggf. nur registrieren. Die evtl. anfallenden Semestergebühren werden in der Regel abwechselnd an einer der beiden Universitäten gezahlt.
  • Dies wird in der binationalen Promotionsvereinbarung näher geregelt.
Durchführung
  • Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen den Universitäten der beiden Länder wird die Arbeit teilweise im ersten Land, teilweise im anderen durchgeführt. Der Doktorand / die Doktorandin wird dann von den beiden Dissertationsbetreuerinnen bzw. -betreuern gemeinsam betreut.
  • Die Doktoranden und Doktorandinnen sind an beiden Universitäten angemeldet oder eingeschrieben, sind aber in der Regel (semesterweise) an einer der beiden Universitäten von den Semester- bzw. Anmeldegebühren befreit.
  • Zum Download finden Sie hier die
Dauer
  • Eine binationale Promotion dauert im Regelfall drei Jahre, dieser Zeitrahmen kann aber üblicherweise verlängert werden.
  • Je nach Fortschritt der Arbeit kann eine Ausnahmeregelung für die maximale Dauer der Promotion gewährt werden.
  • Ein Verlängerungsantrag muss (falls erforderlich) von allen Partnern ausgearbeitet und unterzeichnet werden. Der Änderungsantrag muss den gleichen Schritten folgen wie die Vereinbarung. Jeder Antrag auf Verlängerung muss eindeutig begründet werden.
Einschreibung
  • Gleichzeitig müssen sich die Doktoranden und die Doktorandinnen bei der Partnerhochschule anmelden oder registrieren
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