Forschungsschwerpunkte

Die rechtswissenschaftliche Forschung am Lehrstuhl für Europäisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts basiert auf drei Eckpfeilern:

Strafrecht, Digitalisierung und IT-Sicherheit: Die Digitalisierung (einschließlich der sogenannten "Künstlichen Intelligenz") wirft eine Vielzahl von strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Fragestellungen auf, etwa im Bereich des Cybercrime,  digitaler Beweismittel und der IT-Sicherheit. Diese gilt es im interdisziplinären Dialog – insbesondere mit der IT-Sicherheitsforschung – aufzugreifen und unter Beachtung der europäischen, internationalen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer rechtswissenschaftlich fundierten Lösung zuzuführen. Zugleich ist die Digitalisierung auch als Chance für die Strafrechtspflege zu verstehen.

Strafrecht und die europäische Idee: Straftaten und Strafverfolgung weisen in immer größerem Umfang transnationale und vor allem europäische Bezüge auf. Ein europäisiertes und europäisches Strafrecht muss, da ein rechtsstaatliches Strafrecht stets zerbrechlich ist, in besonderem Maße der europäischen Idee und den in Art. 2 EUV verankerten europäischen Werten verpflichtet sein, also insbesondere der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte und der Freiheitsorientierung. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und nun des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine fordern die europäische Idee – auch mit strafrechtlichen Bezügen – neu heraus.

Strafverfassungsrecht und Interdependenzen des Strafrechts: Um die Dynamik des modernen Strafrechts und seine aktuellen Problemlagen herausarbeiten, analysieren und bewältigen zu können, ist es erforderlich, das Strafrecht in seiner gesamten Breite im Blick zu behalten. Dabei lassen sich etliche moderne Phänomene, Transformationsprozesse und Herausforderungen für die Strafrechtspflege am besten mit einem Forschungsansatz bewältigen, der die europäischen, internationalen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen aufgreift und Wechselbeziehungen, auch zu anderen Disziplinen innerhalb und außerhalb der Rechtswissenschaften, verstärkt herausarbeitet.