Teilnahmebedingungen (FAQ)

Anmeldung und Teilnahme

Wie melde ich mich für einen Kurs oder Workshop an?

Die Anmeldung zu Kursen oder Workshops kann über das Online-Anmeldeverfahren oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den Hochschulsportbüros in Saarbrücken oder Homburg erfolgen.

  1. Zur Buchung eines Kurses ist eine Registrierung nötig. Nur wer sich vorab in unserem Buchungssystem registriert hat, kann einen Kurs buchen. Eine Registrierung im Hochschulsportzentrum ist nicht möglich! Bei kostenpflichtigen Kursen mit Online-Buchung benötigen wir eure Bankverbindung.
  2. Nach der erfolgreichen Registrierung entscheidest du dich für einen Kurs.
  3. Lege den gewünschten Kurs in den Warenkorb.
  4. Logge dich ein.
  5. Buche den Kurs.
  6. Erhalte die Buchungsbestätigung.
Wer darf teilnehmen?
  • Vollzeit-Studierende und Bedienstete aller saarländischen Hochschulen sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilzunehmen.
  • Studierende und Bedienstete auf dem Campus Saarbrücken können selbstverständlich auch die Hochschulsportangebote am Standort Homburg nutzen und umgekehrt.
  • Gäste (externe Personen, die nicht einer der o.g. Gruppen angehören) können nur im Rahmen freier Kapazitäten am Hochschulsport teilnehmen.
  • Als Gasthörer an der UdS eingeschriebene Personen zahlen im Kursangebot des Hochschulsportzentrums den Gästetarif.
  • Das Mindestalter zur Teilnahme an Hochschulsportveranstaltungen liegt bei 16 Jahren. Bei jüngeren Personen entscheidet im Einzelfall das Hochschulsportzentrum auf Anfrage über die Teilnahme.
Was muss ich bezahlen?

Rund ein Drittel der wöchentlich stattfindenden Sportkurse sind für Vollzeit-Studierende der saarländischen Hochschulen kostenfrei. Bedienstete und Gäste benötigen zur Teilnahme an diesen Kursen eine gültige Nutzerkarte.

Alle Personen, die an einer kostenpflichtigen Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen sich für diese anmelden und die entsprechende Kursgebühr entrichten. Die Kursgebühren sind nach Benutzergruppen (Studierende, Bedienstete und Gäste) gestaffelt. Eine gesonderte Nutzerkarte ist für diese Veranstaltungen nicht notwendig. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt einmalig für den gesamten Semesterzeitraum.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Kursplätze nicht reserviert werden können. Eine erfolgreiche Anmeldung setzt die Zahlung des Kurses mit einer der oben genannten Zahlungsarten voraus.

Die Mindestteilnehmerzahl ist bei Kursbeginn noch nicht erreicht. Findet der Kurs dennoch statt?

Ist die Mindestteilnehmerzahl bei Kursbeginn knapp nicht erreicht, findet der erste Kurstermin i.d.R. dennoch statt. An diesem Termin haben unangemeldete Personen die Möglichkeit, sich den Kurs anzuschauen und sich bei Gefallen zeitnah anzumelden. Danach entscheidet sich, ob der Kurs dauerhaft stattfinden kann oder abgesagt werden muss. Wenn der Kurs abgesagt wird, erhaltet ihr eine entsprechende E-Mail vom Hochschulsportzentrum.

Der Kurs ist ausgebucht. Besteht dennoch die Möglichkeit, daran teilzunehmen?

Ja, ihr könnt euch in die Warteliste eintragen. Für den Fall, dass wieder ein Teilnahmeplatz frei wird, werden alle Personen auf der Warteliste per Mail informiert und haben die Möglichkeit, den frei gewordenen Kursplatz zu buchen.

Ist es möglich, in den Hochschulsportkursen ein Schnuppertraining zu absolvieren?

Ja, das ist möglich. Wenn euch der Kurs gefällt, könnt ihr euch im Nachhinein dafür anmelden – vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze.

Ich benötige für meine Krankenkasse eine Teilnahmebescheinigung. An wen muss ich mich wenden?

Leider können wir aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes keine Teilnahmebescheinigungen ausstellen. Des Weiteren können wir keine Formulare ausfüllen oder von euch verfasste Bestätigungen unterschreiben. Wir bestätigen jedoch gerne die Teilnahme am Hochschulsport durch einen Stempel in einem Bonusheft, sofern uns die regelmäßige Teilnahme nachgewiesen wird .

Stornierung

Ist es möglich, einen bereits gebuchten Kurs oder Workshop wieder zu stornieren?

Die Stornierung oder die Umbuchung von kostenpflichtigen Kursen bzw. Sportveranstaltungen der UdS ist vor Beginn der Veranstaltungen persönlich im Hochschulsportzentrum zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail möglich. Nach Beginn der Veranstaltungen ist eine Kursumbuchung oder -stornierung noch bis maximal 3 Werktage nach dem ersten Veranstaltungstermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- möglich. Danach können keine Umbuchungen oder Stornierungen mehr vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird bei Nichterscheinen (auch bei Verletzung oder Krankheit) die gesamte Kursgebühr einbehalten.

Die Stornierung von Workshops oder anmeldepflichtigen Events kann bis zu einer Woche vor der Durchführung der Veranstaltung kostenfrei erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt wird die gesamte Gebühr einbehalten. Dies gilt auch für das Nichterscheinen bei Verletzung oder Krankheit. 

Kann es passieren, dass ein von mir gebuchter Kurs abgesagt werden muss?

Das Hochschulsportzentrum kann Angebote absagen, wenn z. B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann im Internet abgefragt werden. In diesem Fall wird die Kursgebühr nicht vom Konto abgebucht. Zum Zeitpunkt der Kursabsage bereits entrichtete Entgelte werden den Teilnehmern selbstverständlich zurück erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Wir bemühen uns, kurzfristige Kursabsagen zu vermeiden. In Sportstätten, die nicht der Universität gehören, kann es jedoch vorkommen, dass dies nicht zu verhindern ist. Auch kurzfristige Erkrankungen des Übungsleiters können manchmal nicht kompensiert werden. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen bemühen wir uns darum, die ausgefallene Veranstaltung zu einem späteren Termin nachzuholen. Ein weitergehender Anspruch besteht jedoch nicht. Dies gilt auch für Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.

Sportstätten

Was ist in den Sportstätten zu beachten?
  1. Hallen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Sportschuhe, die außerhalb der Hallen getragen werden, sind Straßenschuhe! Ebenso dürfen in den Hallen keine Schuhe mit abfärbenden Sohlen getragen werden.
  2. Übungsstunden dürfen nur mit einem verantwortlichen Übungsleiter durchgeführt werden.
  3. Den Anweisungen der Hausmeister bzw. der eingesetzten Übungsleiter ist Folge zu leisten.
  4. Bei Zuwiderhandlungen kann der Übungsleiter bzw. das Hochschulsportzentrum ein Hallenverbot aussprechen.
  5. Im gesamten Bereich des Hochschulsports ist auf Sauberkeit zu achten. Bitte die vorgesehenen Papierkörbe verwenden!
Ist es möglich, Sportstätten vom Hochschulsport anzumieten?

Nein, eine Anmietung des Übungsraums, des Multifunktionsraumes oder der Universitätssporthalle durch freie Sportgruppen und Vereine ist grundsätzlich nicht möglich.

Darf ich als Teilnehmer des Hochschulsports auf dem Campus oder der Hermann Neuberger Sportschule parken?

Auf dem Campus theoretisch ja. Allerdings stehen hier nur sehr wenige Parkplätze zur Verfügung. Das Parken auf dem Campus ist bis 16 Uhr kostenpflichtig. Wir empfehlen daher, in einem der Parkhäuser zu parken. Detailierte Infos zum Parken findet ihr hier.

Die Teilnehmer an den Veranstaltungen des Hochschulsports an der Hermann Neuberger Sportschule sind nicht berechtigt, auf dem Gelände der Hermann Neuberger Sportschule zu parken. Bei Zuwiderhandlung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 10,- fällig.

Wo werden Fundsachen aufbewahrt?

Im Uni-Fit werden diese an der Theke entgegengenommen. Eine Abholung kann zu den Öffnungszeiten des Uni-Fits erfolgen. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach 14 Tagen einer karitativen Einrichtung übergeben.

In der Uni-Sporthalle B8 3 befinden sich zwei Container unten im Flur zur Halle, in denen die Fundsachen aufbewahrt werden.

In Homburg müsst ihr euch an die Hausmeister der jeweiligen Schulen wenden. Fundsachen aus den Umkleiden der Beachanlage werden zwei Wochen in der Kabine verwahrt und dann ebenfalls an karitative Einrichtungen übergeben.

Fundsachen der Hallen des LSVS werden an der Rezeption für drei Monate verwahrt, dann für weitere drei Monate zwischengelagert und danach der "Tafel" übergeben.

Versicherung und Unfallmeldung

Ich habe mich in einem Hochschulsport-Kurs verletzt. Bin ich versichert? Was muss ich tun?

Alle eingeschriebenen Studierenden sowie alle Bedienstete der Universität des Saarlandes sind unfallversichert, wobei die Unfallkasse Saarland im Einzelfall entscheidet. Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Gäste, die am Hochschulsportprogramm teilnehmen, sind nicht unfallversichert.
Ihr findet alle Infos zum Meldeablauf, Formulare zur Unfallanzeige sowie die entsprechenden Ansprechpartner auf der Seite der Stabsstelle Arbeitsschutz.

  1. Entsprechendes Formular in Druckbuchstaben ausfüllen (Telefonnummer nicht vergessen!)
  2. Formular an die zuständige Stelle weiterleiten
  3. Hochschulsportzentrum über den Unfall informieren

Hochschulsport-App