Uni-Aktivpass

Universitätsbedienstete haben die Möglichkeit, sich einen Uni in Bewegung-Kurs, einen anderen anmeldepflichtigen Hochschulsportkurs oder ein 60-minütiges Training im Rahmen einer Mitgliedschaft im Uni-Fit als Arbeitszeit anrechnen zu lassen.

Vollzeitbeschäftigte erhalten eine Arbeitszeitgutschrift von 60 Minuten. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Zeitgutschrift anteilig an die individuelle Arbeitszeit angepasst (bei einer 50% Stelle bekommt man z.B. 0,5 Stunden angerechnet).

 

Grundsätzliches:

  • Dienst geht vor (z.B. Sprechstunden, Dienstbesprechungen etc.)
  • eine interne Abstimmung mit der Beschäftigungsstelle ist notwendig
  • die Kursteilnahme muss dokumentiert werden (Uni-Aktivpass)
  • jedes Uni-Personal hat einen Anspruch auf Anrechnung der Arbeitszeit
  • die Beschäftigungsstellen erhalten keinen finanziellen oder personellen Ausgleich für ausgefallene Arbeitszeit
  • die Kursgebühren müssen selbst getragen werden

Wo beantrage ich den Uni-Aktivpass?

Der Uni-Aktivpass kann bei uns im Hochschulsportzentrum abgeholt werden.

Wie erhalte ich meine Zeitgutschrift?

Die Kursteilnahme wird im Uni-Aktivpass mithilfe von Aufklebern oder Stempeln dokumentiert.

Mitarbeitende mit Zeiterfassung können sich nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs die Gutschrift selbst im ePM pflegen. Die Zeitgutschrift muss spätestens nach dem Erhalt der achten Sammelmarke bzw. eine Woche nach Semesterende durch den Mitarbeitenden erfolgen. Bei Fragen kann man sich an seinen zuständigen Key User für das ePM wenden; weitere Informationen – auch genauen Vorgehensweise der Gutschrift können der Intranetseite des Dezernat Personal entnommen werden. Der Pass ist auf Verlangen der vorgesetzten Person vorzulegen.

Personal ohne Zeiterfassung wendet sich zur Abklärung der Zeitgutschrift bitte direkt an den unmittelbaren Vorgesetzten.

Ich nehme an mehreren Kursen teil, kann ich jeden dieser Kurse anrechnen lassen?

Nein, pro Woche kann nur ein Kurs als Arbeitszeit gutgeschrieben werden.

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