Kern der Reform war die Vorverlagerung des universitären Schwerpunktbereichsstudiums in das 5. und 6. Semester. Zuvor wurde die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung von den meisten Studierenden erst nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt. Die aktuellen Anmeldezahlen zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung belegen, dass der Großteil der Jurastudierenden diese bereits nach dem sechsten Semester absolviert. Dies sind erfreuliche Nachrichten für die Dekanin der Fakultät, Prof. Dr. Annette Guckelberger, und den Studiendekan, Prof. Dr. Georg Borges. „Es freut uns sehr, dass die Reform von unseren Studierenden so gut angenommen wird und bereits erste spürbare Erfolge zeitigt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das Jurastudium effizient und studierendenfreundlich zu gestalten. Die aktuellen Anmeldezahlen belegen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
23.07.2025