Kinderschutz

Die Vereinbarkeit von Beruf, Wissenschaft und Familie ist ein zentrales Anliegen der Universität des Saarlandes (UdS). Dabei ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und zu verlässige Kinderbetreuung essenziell für die Vereinbarkeit. Deshalb bietet die UdS – neben vielen weiteren familienfreundlichen Maßnahmen – umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei an oberster Stelle. Alle Kinderbetreuungsangebote der UdS sollen geschützte und sichere Orte für die ihr anvertrauten jungen Menschen sein. Um dies zu gewährleisten, sind Kinderschutz und ein am Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln zentrale Werte in der Arbeit der UdS und ihrer Kooperationspartner*innen. Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und jedweder Form von (sexualisierter) Gewalt zu schützen, ist für die UdS und ihre Kooperationspartner*innen von höchster Priorität und fest in ihrem Leitbild zum Kinderschutz und ihrem institutionellen Schutzkonzept verankert. Die UdS unterstreicht ihre gesellschaftliche Verantwortung zusätzlich durch eine Selbstverpflichtungserklärung, in der die Grundsätze ihres professionellen Handelns festgeschrieben sind.

Unser Ziel ist es, Kinder auf ihrem Weg zu selbstständigen und verantwortungsvollen Menschen zu begleiten. Darum bekennen wir uns voll und ganz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt (Artikel 19 der Konvention über die Rechte des Kindes). Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns arbeiten oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Wir unterstützen die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihrem eigenen Schutz.   

Unser Kinderschutzkonzept legt fest, was wir unternehmen und wie wir uns verhalten müssen, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten. Dieses Konzept richtet sich an alle Mitarbeitenden, Dienstleistende, Freiwillige sowie die Familien der Kinder. Es gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 18 Jahre.  

Mitarbeitende und Eltern werden auf unser Kinderschutzkonzept hingewiesen und über wesentliche Inhalte informiert.  

Kinderschutz im Sinne dieses Konzeptes ist definiert als präventive, organisatorische sowie anlassbezogene Maßnahmen seitens des Familienbüros. Es dient dem Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von psychischer und physischer Gewalt, die sie während der Zeitspanne ihrer Betreuung in einem unserer Angebote erleiden oder erleiden könnten. Hierzu zählt der Schutz vor Gewalt, die durch Mitarbeitende, Freiwillige, Familie oder Bezugspersonen sowie andere Kinder, ausgeübt wird. Es ist ein verbindliches System für alle, die in unserem Auftrag mit Kindern umgehen. Dazu zählt die Ferienfreizeit FUNKT, die von externen pädagogischen Fachkräften durchgeführt wird, die flexible Nachmittagsbetreuung durch studentische Angestellte und die Online-Babysittingbörse.

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen

… steht dabei an oberster Stelle. Alle Kinderbetreuungsangebote der UdS sollen geschützte und sichere Orte für die ihr anvertrauten jungen Menschen sein. Um dies zu gewährleisten, sind Kinderschutz und ein am Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln zentrale Werte in der Arbeit der UdS und ihrer Kooperationspartner*innen. Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und jedweder Form von (sexualisierter) Gewalt zu schützen, ist für die UdS und ihre Kooperationspartner*innen von höchster Priorität und fest in ihrem Leitbild zum Kinderschutz und ihrem institutionellen Schutzkonzept verankert. Die UdS unterstreicht ihre gesellschaftliche Verantwortung zusätzlich durch eine Selbstverpflichtungserklärung, in der die Grundsätze ihres professionellen Handelns festgeschrieben sind.

Unser Ziel...

… ist es, Kinder auf ihrem Weg zu selbstständigen und verantwortungsvollen Menschen zu begleiten. Darum bekennen wir uns voll und ganz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt (Artikel 19 der Konvention über die Rechte des Kindes). Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns arbeiten oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Wir unterstützen die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihrem eigenen Schutz.   

Unser Kinderschutzkonzept legt fest, was wir unternehmen und wie wir uns verhalten müssen, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten. Dieses Konzept richtet sich an alle Mitarbeitenden, Dienstleistende, Freiwillige sowie die Familien der Kinder. Es gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 18 Jahre.  

Mitarbeitende und Eltern werden auf unser Kinderschutzkonzept hingewiesen und über wesentliche Inhalte informiert.  

Kinderschutz...

… im Sinne dieses Konzeptes ist definiert als präventive, organisatorische sowie anlassbezogene Maßnahmen seitens des Familienbüros. Es dient dem Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von psychischer und physischer Gewalt, die sie während der Zeitspanne ihrer Betreuung in einem unserer Angebote erleiden oder erleiden könnten. Hierzu zählt der Schutz vor Gewalt, die durch Mitarbeitende, Freiwillige, Familie oder Bezugspersonen sowie andere Kinder, ausgeübt wird. Es ist ein verbindliches System für alle, die in unserem Auftrag mit Kindern umgehen. Dazu zählt die Ferienfreizeit FUNKT, die von externen pädagogischen Fachkräften durchgeführt wird, die flexible Nachmittagsbetreuung durch studentische Angestellte und die Online-Babysittingbörse. 

    • Verhaltensampel

      Der Verhaltenskodex dient der Prävention und verdeutlicht Verhaltensregeln. Er führt aus wie sich Mitarbeitende rechtlich korrekt, ethisch und sozial verhalten sollen, um die Sicherheit und das Wohl des Kindes sicherzustellen. Als Stabsstelle Chancengleichheit und Diversitätsmanagement liegt uns faires, inklusives und diversitätssensibles Verhalten in allen Dimensionen besonders am Herzen. Alle Kinder – Mädchen und Jungen, transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche junge Menschen mit und ohne Behinderung – haben ein Recht auf respektvolles Verhalten auf Augenhöhe.