Seminare

Seminare

 

Ich habe während des zweiten und/oder dritten Studienjahres ein Seminar erfolgreich absolviert. Wie kann ich mir das Seminar auf meine Leistungspunkte anrechnen lassen?
Bitte kommen Sie mit dem Originalseminarschein und einer Kopie dieses Scheines beim Juristischen Prüfungsamt im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorbei. Beachten Sie, dass die Anrechnung auf die Leistungspunkte nur Sinn macht, wenn Sie eine nicht absolvierte Leistungskontrolle bzw. eine nicht bestandene Veranstaltung ersetzen möchten. Das Seminar darf im Übrigen nicht Teil des Schwerpunktbereichsstudiums sein.
 

Wie viele Seminare kann ich mir im zweiten und/oder dritten Studienjahr anrechnen lassen?
Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 3 und 4 JAO können Sie im zweiten Studienjahr durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar und/oder im dritten Studienjahr durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren, die nicht Teil Ihres Schwerpunktbereichsstudiums sind, je vier Leistungspunkte erhalten.
 

Ich möchte an einem Seminar aus dem Schwerpunktbereich bereits im Hauptstudium teilnehmen. Was muss ich hierzu tun? Bekomme ich für dieses Seminar auch Leistungspunkte?
Studierende, die sich noch im Hauptstudium (2. – 3. Studienjahr) befinden, können gemäß § 5 Abs. 2 Satz 6 JAG schon vor dem 4. Studienjahr aufgrund besonderer, vor Beginn des Seminars zu beantragender Zulassung durch das Juristische Prüfungsamt im Dekanat an einem Seminar als vorgezogenem Teil ihres Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen; das Juristische Prüfungsamt wird, wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, diese Zulassung in der Regel erteilen. Leistungspunkte können bei einer Teilnahme im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums nicht erworben werden. (Im Schwerpunktbereichsstudium werden keine Leistungskontrollen durchgeführt!). Eine gleichzeitige Anrechnung dieses Seminars im zweiten oder dritten Studienjahr ist nicht möglich.
 

Wann habe ich erfolgreich an einem Seminar teilgenommen?
Die Teilnahme an einem Seminar ist erfolgreich, wenn in dem Seminar wenigstens eine schriftliche Arbeit mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet und regelmäßig an dem Seminar teilgenommen worden ist (§ 7 Abs. 2 StuPrO).
 

Muss ich für ein ordnungsgemäßes Studium an einem Seminar erfolgreich teilgenommen haben?
Zur Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen bzw. zur ersten juristischen Prüfung benötigen Sie nicht zwingend ein erfolgreich absolviertes Seminar innerhalb des Schwerpunktbereichsstudiums; Sie können auch an einer Übung oder an einer sonstigen Vertiefungs- oder Ergänzungsveranstaltung (hier kommt es auf den Schwerpunktbereich an) teilgenommen haben. Das Seminar können Sie aber für das "qualifizierte" Diplom verwenden.
 

Kann ich mir die Seminare als „Promotionsseminare“ anrechnen lassen?
Ob die Seminarscheine, die Sie während des Studiums erworben haben, Seminare im Sinne der Promotionsordnung sind, hängt im Wesentlichen davon ab, mit welcher Note Sie das erste oder zweite Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben (vgl. insoweit § 5 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes für die Promotion zur Doktorin/zum Doktor des Rechts vom 21. Oktober 2004 (Dienstbl. 2005, S. 127) sowie im Übrigen die Hinweise zur Promotion auf der entsprechenden Seite.