Studiensystem

Studiensystem

 

Wie sieht das Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken aus?

Das „Saarbrücker-Modell“ der Juristenausbildung hat sich zum Ziel gesetzt, Ihnen eine bestmögliche juristische Ausbildung und Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung zu bieten. Der Studienverlauf gliedert sich grundsätzlich in das Grundstudium (1. und 2. Semester) und das Hauptstudium (3. bis 6. Semester). Das jeweilige Winter- und darauffolgende Sommersemester bilden ein sogenanntes Studienjahr.

Innerhalb Ihres Studiums werden zunächst Pflichtveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften) im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie in Grundlagenfächern angeboten. Den Studienverlaufsplan (Curriculum) mit den obligatorischen und fakultativen Veranstaltungen finden Sie im Anhang der Studienordnung.

In den ersten beiden Studienjahren (1. bis 4. Semester) ist nach Semesterende zu jeder Veranstaltung eine Abschlussprüfung abzulegen. In der Regel handelt es sich hierbei um eine schriftliche Prüfungsarbeit („Leistungskontrollklausur“). Diese Klausur dient dazu, Ihr Wissen und Ihren Leistungsstand zu überprüfen. Sie erhalten mit den Klausurergebnissen also ab dem ersten Semester eine individuelle Rückmeldung zu Ihrem Leistungsstand und können so erkennen, ob Sie im Studium auf dem richtigen Weg sind oder ob vielleicht in einzelnen Fächern Nachholbedarf besteht. Die Leistungskontrollklausuren finden jeweils am Vorlesungsende eines Semesters statt. Die genauen Termine werden etwa zwei bis drei Wochen vorher durch Aushang im Glaskasten des Juristischen Prüfungsamtes und auf der Webseite der Fakultät (https://www.uni-saarland.de/fakultaet/r.html) unter dem Reiter „Leistungskontrollen“ bekanntgegeben.

Für jede bestandene Leistungskontrollklausur erhalten Sie Leistungspunkte (LP). Die Höhe der Leistungspunkte orientiert sich an der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) der jeweiligen Veranstaltung. So erhalten Sie zum Beispiel für eine Veranstaltung, die im Semester in einem Umfang von fünf Vorlesungsstunden pro Woche angeboten wird (= 5 SWS), zehn Leistungspunkte (10 LP). Im ersten Studienjahr werden Veranstaltungen in einem Umfang angeboten, dass insgesamt 68 Leistungspunkte erreicht werden können. Im zweiten Studienjahr können maximal 74 Leistungspunkte erreicht werden.

Von den erreichbaren Leistungspunkten müssen Sie am Ende des ersten und am Ende des zweiten Studienjahres jeweils insgesamt mindestens 50 Leistungspunkte erreicht haben, um in das nächste Studienjahr „versetzt“ zu werden. Haben Sie im ersten bzw. zweiten Studienjahr weniger als 50, aber mindestens 40 Leistungspunkte erreicht, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit an Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, um die noch fehlenden Leistungspunkte zu erlangen. Die Wiederholungsprüfungen finden am Ende des jeweiligen Studienjahres, also nach dem 2. und nach dem 4. Semester, statt.

Im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester) finden für Sie keine Leistungskontrollklausuren mehr statt. Neben weiteren Vorlesungen im Pflichtfachbereich besuchen Sie nämlich jetzt auch Veranstaltungen eines von Ihnen ausgesuchten Wahlfachs: Sie beginnen mit dem Schwerpunktbereichsstudium, welches Sie auf den universitären Examensteil der Ersten juristischen Prüfung vorbereitet. Die Examensprüfung im Schwerpunktbereich kann im Anschluss an das dritte Studienjahr abgelegt werden. Im siebten und achten Semester bereiten Sie sich auf den staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung vor (Examensvorbereitung) statt; hierzu bietet die Fakultät spezielle Veranstaltungen an (z.B. Examensklausurenkurs, Repetitorien).

Neben den Leistungskontrollklausuren ist im Anschluss an das erste Semester im Rahmen der Veranstaltung „Einführung in das juristische Denken und Arbeiten“ auch eine Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit anzufertigen. Nach deren Bestehen schließen sich bis zum sechsten Semester Übungen für Fortgeschrittene im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht an. Informationen hierzu finden Sie auf der Fakultätswebseite und in der Studienordnung.

Darüber hinaus ist in Ihrem Studium mindestens eine Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (wie z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung) zu besuchen und der Nachweis einer rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz zu erbringen.